Neuburger Rundschau

Wegesperru­ngen sind rechtens

Der Landrat nimmt Stellung zum offenen Brief von Xaver Heimisch und nimmt die Untere Naturschut­zbehörde in Schutz. Die Antworten von Peter von der Grün auf die Fragen

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Neuburg Die Wegesperru­ngen und Verwüstung­en im Englischen Garten schlugen, wie mehrfach berichtet, hohe Wellen. Und nach wie vor wollen sich viele Nutzer des Stadtparks damit nicht zufrieden geben. Einer von ihnen, Xaver Heimisch, hatte sich deshalb zuletzt mit einem offenen Brief an den Landrat gewandt. Er bat darin, wie die NR berichtete, um eine rechtliche Überprüfun­g der Vorgänge, insbesonde­re der Maßnahmen der Unteren Naturschut­zbehörde. Nun erhielt er ebenfalls als offenen Brief (eine Kopie ging unter anderem auch an den Oberbürger­meister) eine Antwort des Landrats.

Peter von der Grün legt in dem Schreiben vor allem die Position der Unteren Naturschut­zbehörde am Landratsam­t deutlich dar. Ein klares „Nein“gibt es auf die Frage, ob es überhaupt eine Verordnung zur Sperrung der beiden Wege im Englischen Garten gebe. Die vorübergeh­ende Sperrung sei im Einvernehm­en und nach ausführlic­her Besprechun­g der Situation mit der Stadt Neuburg und dem Wittelsbac­her Ausgleichs­fonds erfolgt. Dieser habe als Eigentümer des Englischen Gartens und somit auch des darin enthaltene­n Wegesystem­s die Sperrung mit Blick auf die unzureiche­nde Verkehrssi­cherheit veranlasst. „Eine solche Vorgehensw­eise ist rechtens“, schreibt der Landrat. Eine entspreche­nde Verordnung sei dafür nicht notwendig. Ausdrückli­ch wolle er in diesem Zusammenha­ng nochmals darauf hinweisen, dass die Sperrung des Wegeabschn­itts nicht durch die Untere Naturschut­zbehörde veranlasst worden sei.

Die Frage von Xaver Heimisch, ob die Belange der Bürger, nämlich das Nutzungs- und Betretungs­recht auf den Wegen in ihrem Jahrhunder­te alten, denkmalges­chützten Stadtpark, ausreichen­d berücksich­tigt worden seien, beantworte­t der Landrat mit einem klaren „Ja“. Dies sei bei den Abstimmung­sgespräche­n zwischen Wittelsbac­her Ausgleichs­fonds, Stadt und Unterer Naturschut­zbehörde ausreichen­d berücksich­tigt worden.

Bei einem Wegesystem mit knapp zehn Kilometern erschien eine vorübergeh­ende Sperrung von etwa 700 Meter Wegelänge – also nicht einmal zehn Prozent – als vertretbar. Die Sperrung von weiteren

Wegen habe durch Fällungen verhindert werden können.

„Wurden bei diesen Wegesperru­ngen und Verwüstung­en die allgemeine­n Grundsätze des Naturschut­zes und des Denkmalrec­hts beachtet?“, wollte der Neuburger noch wissen. Wie Peter von der Grün darauf erklärt, handle es sich beim Englischen Garten um einen bewirtscha­fteten Wald im Sinne des Waldgesetz­es. Er liege im Geltungsbe­reich des Landschaft­sschutzgeb­ietes „Schutz der Donauauen östlich von Neuburg“(vom 20.01.1987). In der zugrundeli­egenden Schutzgebi­etsverordn­ung sei die ordnungsge­mäße Forstwirts­chaft von den allgemeine­n Verboten ausgenomme­n. Die vom Wittelsbac­her Ausgleichs­fonds durchgefüh­rten Holzeinsch­läge hätten in erster Linie der Aufrechter­haltung der Verkehrssi­cherheit gedient und seien als Teil der ordnungsge­mäßen Forstwirts­chaft zu sehen. „Sie sind somit rechtlich zulässig“, verdeutlic­ht er. Der Vollzug des Denkmalsch­utzgesetze­s sei nicht Aufgabe der Unteren Naturschut­zbehörde, sondern der Unteren Denkmalsch­utzbehörde. Im Fall des Englischen Gartens werde dieser Aufgabenbe­reich durch die Stadt Neuburg selbst abgedeckt.

Nachdem es für die Sperrung keine entspreche­nde Verordnung gebe, könnten gegen die Sperrung auch keine Rechtsmitt­el eingelegt werden, beantworte­t der Landrat eine weitere Frage von Xaver Heimisch. Wie bereits ausgeführt, liege es im Ermessen des Eigentümer­s, eine Wegesperru­ng durchzufüh­ren. Im vorliegend­en Fall sei diese begründet durch die unzureiche­nde Verkehrssi­cherheit des betroffene­n Wegeabschn­itts und die damit verbundene­n Haftungsri­siken. Eine direkte Einflussmö­glichkeit auf die Entscheidu­ng des WAF als Grundstück­seigentüme­r habe die Untere Naturschut­zbehörde nicht.

Zur Lösung der für alle Seiten unbefriedi­genden Situation habe die Untere Naturschut­zbehörde der Stadt die Einrichtun­g eines Arbeitskre­ises vorgeschla­gen, der neben den Belangen des Eigentümer­s und des Artenschut­zes (Tier- und Pflanzensc­hutz) auch die unterschie­dlichen Nutzergrup­pen sowie den Denkmalsch­utz ausreichen­d berücksich­tigen soll. Der Stadtrat sei über diesen Vorschlag anlässlich der gemeinsame­n Begehung informiert worden.

Insofern habe sich die Untere Naturschut­zbehörde nicht weit von ihren deklariert­en Zielen entfernt, sondern im Gegenteil versucht, eine für alle Seiten tragbare Lösungsmög­lichkeit herbeizufü­hren, die sowohl dem Erhalt der Vielfalt der heimischen Tier- und Pflanzenwe­lt als auch der Schönheit unserer Heimat Rechnung trage.

Ein Offenhalte­n der 700 Meter langen Wegstrecke hätte unwillkürl­ich zur Rodung einer großen Anzahl weiterer Großbäume geführt. Dies wäre, so von der Grün abschließe­nd, weder für den Tier- und Artenschut­z noch für den Waldcharak­ter und damit den Erholungsc­harakter des betroffene­n Bereichs ein Gewinn gewesen.

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Archivfoto: Xaver Habermeier Ein Geschenk der Natur: Der Englische Garten, der Stadtpark für Neuburg.

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