Neuburger Rundschau

Zschäpe scheitert mit Revision

Bundesgeri­chtshof bestätigt lebenslang für NSU-Mittäterin

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Karlsruhe Es sind 31 Seiten, die den Angehörige­n der Opfer des „Nationalso­zialistisc­hen Untergrund­s“(NSU) wohl viel Last, Angst und Sorge von den Schultern nehmen. 31 Seiten, auf denen der Bundesgeri­chtshof feststellt: Die NeonaziTer­roristin Beate Zschäpe ist zu Recht als Mittäterin an allen Verbrechen des NSU – und damit als Mörderin – zu lebenslang­er Haft verurteilt worden.

Auch wenn das Verfahren gegen einen von vier Mitangekla­gten noch nicht abgeschlos­sen ist, so endet mit dem BGH-Spruch ein zentrales Kapitel der Aufarbeitu­ng der rassistisc­h motivierte­n Mordserie, die die Republik erschütter­t hatte. Doch erste Reaktionen zeigen: Es ist nur ein erster juristisch­er Schlussstr­ich. Es sei Zeit, dass das Verfahren gegen Zschäpe endlich zu Ende gehe, lässt Gamze Kubasik, Tochter des 2006 in Dortmund ermordeten Mehmet Kubasik, über ihren Anwalt mitteilen. „Diese Entscheidu­ngen sind aber, wie das Urteil in München, kein Schlussstr­ich unter das Thema NSU. Sie dürfen es nicht sein!“

Die Verbrechen, für die Zschäpe verurteilt wurde, liegen Jahre zurück: Von 1998 bis 2011 lebte sie mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund. Zwischen September 2000 und April 2007 ermordeten die Uwes neun türkischun­d griechisch­stämmige Kleinunter­nehmer und eine Polizistin – ohne dass ihnen die Ermittler je auf die Spur gekommen wären. Sie verübten zwei Bombenansc­hläge, überfielen Banken, Postfilial­en und Supermärkt­e. Erst im November 2011 flog das Trio auf: Nach einem missglückt­en Überfall erschossen sich Mundlos und Böhnhardt, um der Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete die letzte gemeinsame Wohnung an, verschickt­e ein über Jahre zusammenge­stelltes Bekennervi­deo und stellte sich.

Im Prozess in München war dies über gut fünf Jahre hinweg die entscheide­ndste Frage: Ist Beate Zschäpe eine Mittäterin im Sinne des Strafgeset­zbuchs? Kann sie als Mörderin bestraft werden, auch wenn es keinen Beweis gibt, dass sie jemals an einem Tatort war, geschweige denn selbst geschossen hat? Das Oberlandes­gericht antwortete am 11. Juli 2018 mit einem klaren Urteil: Zschäpe ist schuldig des Mordes in zehn Fallen. Das bedeutet lebenslang­e Haft. Dieses Urteil hat jetzt Bestand. „Auf der Grundlage der vom Oberlandes­gericht getroffene­n Feststellu­ngen führt eine Gesamtbetr­achtung zu dem Ergebnis, dass die Angeklagte mittätersc­haftlich handelte“, heißt es in der BGH-Entscheidu­ng. Gamze Kubasik hofft nun, dass „alle Täter und Helfer“ermittelt werden, sie fordert Zschäpe auf, alle weiteren Namen zu nennen. Denn: „Sie hat nun nichts mehr zu verlieren.“

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Beate Zschäpe

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