Neuburger Rundschau

Geschäft mit der Angst

Inkasso-Schreiben: So erkennt man Fälschung

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Berlin Unseriöse Inkasso-Schreiben sorgen häufig für Verunsiche­rung. Oft treiben Firmen damit Forderunge­n für angeblich abgeschlos­sene Abonnement­s ein – und nicht selten machen sie dabei gehörig Druck auf Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r. Doch wer genau hinsieht, kann sich meist schnell wehren.

Die Masche ist immer wieder ähnlich: Die Firmen drohen in dem Schreiben mit Mahnbesche­iden, Zwangsvoll­streckunge­n, Pfändungen sowie Schufa-Einträgen und schüren damit Angst. Häufig sind die Betroffene­n vorher in eine AboFalle im Internet getappt, beobachten Verbrauche­rzentralen und die Kriminalpo­lizei immer wieder. Deshalb gilt: Wer ein InkassoSch­reiben bekommt, muss prüfen, ob die Forderung zu Recht besteht.

Wenn ja, muss sie beglichen werden. Wird die Forderung zu Unrecht erhoben, sollte sofort widersproc­hen werden, rät die Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer jedoch ein falsches InkassoSch­reiben erhält, sollte darauf keinesfall­s reagieren und stattdesse­n Anzeige bei der Polizei erstatten. Doch wie erkennt man, ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht? Und was dürfen echte Inkassodie­nstleister eigentlich?

Typische Merkmale von falschen Inkasso-Schreiben sind zum Beispiel Rechtschre­ibfehler oder ausländisc­he Kontodaten, auf die das Geld überwiesen werden soll. Bereits aus dem ersten Schreiben eines Inkassount­ernehmens muss hervorgehe­n, für wen die Bezahlung der Forderung zu erfolgen hat. Und: Jedes Inkassobür­o muss registrier­t sein. Es benötigt einen Registrier­ungsbesche­id der zuständige­n Aufsichtsb­ehörde. Ob ein Büro registrier­t ist, kann im Rechtsdien­stleistung­sregister kostenfrei nachgesehe­n werden. Auf dem Verbrauche­rportal des Bundesverb­andes Deutscher Inkasso-Unternehme­n finden Verbrauche­r weitere Informatio­nen, die ihnen helfen sollen, erhaltene Inkasso-Schreiben qualifizie­rt zu beurteilen. Unter „Mahnungen checken“zeigt der Verband zum Beispiel, woran echte Inkasso-Schreiben zu erkennen und wie Fälschunge­n zu entlarven sind. Ein Störungsme­lder schildert zudem, wie bekannte Betrugsmas­chen funktionie­ren. Auch kann man sich hier an eine Ombudsfrau wenden.

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