Brandlbad: Testpflicht bleibt
Duschen sind wichtiger als freier Zugang für Ungeimpfte
Neuburg/Schrobenhausen Die derzeitige Testpflicht im Neuburger Brandlbad für Ungeimpfte bleibt bis auf Weiteres bestehen. Das haben die Stadtwerke Neuburg am Dienstag in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt beschlossen. Auch das Freibad in Schrobenhausen geht diesen Weg.
Hintergrund war, dass die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung keine expliziten Bestimmungen für ein Freibad enthält. Strittig war nicht der Außenbereich, sondern der Umgang mit den geschlossenen Räumen, sprich den Duschen, den Umkleidekabinen und den Toiletten.
Das Gesundheitsministerium konnte jedoch Licht ins Dunkel bringen: Demnach entfällt die Testpflicht in Freibädern, wenn die Duschbereiche abgeriegelt werden. Bleiben diese offen, braucht es einen Test für nicht geimpfte und nicht genesene Gäste.
„Wir wollen, dass die Duschen offen bleiben“, sagte Bäderbetriebsleiter Maik Müller auf Nachfrage. Gerade angesichts der gesunkenen Temperaturen wolle man den Gästen eine warme Dusche gönnen. Das Brandlbad nimmt mit dieser Entscheidung eine Sonderrolle im Umkreis ein, so Müller. Andere Bäder wählten eine Lösung, mit der die beschriebene Testpflicht entfällt. Man wolle den Menschen Anreize bieten, sich testen oder noch besser impfen zu lassen, so Müller, „um die Pandemie endlich in den Griff zu bekommen“.
Montag und Dienstag war das Gästeaufkommen relativ gering, dem mäßigen Wetter entsprechend. Bei den Gästen seien immer wieder Fragen aufgekommen, man habe viel erklären müssen. „Ein, zwei Motzer“habe es auch gegeben, der Großteil der Menschen habe jedoch Verständnis gezeigt, berichtet der Bäderbetriebsleiter.
Schülerinnen und Schüler unterliegen übrigens nicht der Testpflicht. Sie dürfen, wenn sie einen Schülerausweis vorlegen, ohne Testnachweis in Freibad.