Impfbedarf für Kinder in Neuburg noch unklar
Im Landkreis könnten Kinder und Jugendliche bald an den Schulen geimpft werden. Jetzt sprachen die Schulleiter vor Ort darüber, ob sich das mobile Impfen an den Bildungseinrichtungen überhaupt lohnt
In einer Bedarfsanalyse soll geklärt werden, welche Form von Impfangeboten für die Kinder in Neuburg sinnvoll ist.
Neuburg Lange Zeit waren sie ein großes Streitthema: die Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren. Doch seit die Ständige Impfkommission (Stiko) ihre Empfehlung diesbezüglich geändert hat, gehört die Immunisierung der Minderjährigen zu der allgemeinen Impfstrategie des Bundes. Wie also laufen die Impfungen bei den jungen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen?
Vonseiten des Kreiskrankenhauses Schrobenhausen als Träger der Impfzentren in Neuburg und Schrobenhausen kommt eine verhalten positive erste Bilanz zu Impfungen bei Minderjährigen. „Wir verzeichnen eine steigende Tendenz“, sagt Krankenhaussprecherin Stefanie Schmid. Sowohl bei den mobilen Impfteams, als auch bei den offenen terminlosen Impfungen seien in den vergangenen Wochen regelmäßig Kinder und Jugendliche geimpft worden. So kamen bei den terminlosen Impfungen durchschnittlich 15 Minderjährige ab zwölf Jahren zur Immunisierung, bei den Fahrten der mobilen Impfteams waren es durchschnittlich etwa zehn Kinder und Jugendliche, die sich dem Piks unterzogen. Zum Stand vergangener Woche wurden im Landkreis rund 1400 Bürgerinnen und Bürger unter 20 Jahren gegen das Coronavirus immunisiert.
Auf die Frage, ob bei den Impfungen bei Minderjährigen ein anderer Ablauf nötig sei, als bei den Erwachsenen, beispielsweise durch ein längeres Aufklärungsgespräch, verweist Schmid auf die Änderung der Impfempfehlung seitens der Stiko. „Zunächst war eine sehr kritische Abwägung bei Kinderimpfungen nötig, weil die Stiko keine Empfehlung für Ab-zwölf-Jährige ausgesprochen hatte“, meint Schmid. Jetzt sei die Aufklärung der Minderjährigen vor der Impfung mit der Aufklärung der Erwachsenen identisch, denn mittlerweile besteht die Impfempfehlung durch die Stiko.
Ob die Kinder und Jugendlichen nun also geimpft werden können, liegt in ihrer eigenen Entscheidungsgewalt und am Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Die Grenze zur hauptsächlichen Entscheidungsgewalt ist dabei fließend. Laut Bayerischem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege komme es bei der Entscheidung auf das Alter und die Einsichtsfähigkeit des jeweiligen Kindes an. Eine Ministeriumssprecherin sagt: „Das Kind oder der Jugendliche kann selbst über die Impfung entscheiden, wenn es beziehungsweise sie oder er einwilligungsfähig ist, also bereits selbst hinsichtlich der Impfung einsichtsund urteilsfähig ist.“Weiterhin heißt es bezüglich des Alters der impfwilligen Person: „Bei Minderjährigen unter 14 Jahren ist regelmäßig die Einwilligung der Eltern beziehungsweise der Sorgeberechtigten einzuholen.“Dies deckt sich mit den allgemeinen Hinweisen der Stiko zur Aufklärung bei Impfungen. Von einer generellen Einsichtsund Entscheidungsfähigkeit geht die Stiko in der Regel ab 16 Jahren aus.
Wichtig sei in dieser Hinsicht aber auch, dass eine Pauschalisierung und eine strikte Altersgrenze nicht möglich sei. Es bleibe die Aufgabe des jeweiligen Arztes, im konkreten Einzelfall festzustellen, „ob der Jugendliche die erforderliche Einsichtsfähigkeit aufweist. Ist dies nicht gegeben, ist die Aufklärung und Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich.“Abschließend teilt die Ministeriumssprecherin mit, dass in der Regel die Sorgeberechtigten nur gemeinsam ihre Einwilligung zu Impfung geben, außer ein Elternteil hat das andere bemächtigt, für ihn oder sie mitzuentscheiden. Was den Impftermin selbst angeht, müssen die Eltern oder Sorgeberechtigten nicht mit vor Ort sein.
Diese Frage beschäftigte auch das Landratsamt und die Schulleiter in Neuburg. Schließlich steht die Überlegung im Raum, ob die Schülerinnnen und Schüler ab dem Schulstart kommende Woche direkt an den Bildungseinrichtungen immunisiert werden können. In einer Videokonferenz am Dienstag sprachen die Schulleiter und Schulleiterinnen aus Neuburg über die mögliche Umsetzung von solchen Impfangeboten. Bevor dies jedoch konkretisiert werden kann, muss zunächst der Bedarf der Impfungen bei den Ab-zwölf-Jährigen ermittelt werden. „Wir haben bereits Termine geblockt, an denen die Schülerinnen und Schüler geimpft werden könnten, müssen aber zunächst abwarten, wie groß überhaupt das Interesse der Kinder und Jugendlichen an den einzelnen Schulen ist“, sagt Sabine Gooss, Pressesprecherin des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen. Dazu wurde nun an allen Schulen, an denen Kinder ab zwölf Jahren unterrichtet werden, eine Bedarfsumfrage gestartet. Generell gäbe es für die Impfungen der Minderjährigen zwei Möglichkeiten: Entweder mobile Impfteams kommen direkt an die Schulen oder es werden Sonderimpftermine an den beiden Impfzentren im Landkreis angeboten, die speziell für die Schülerinnen und Schüler angelegt sind.
Die vorgesehenen Termine für die Schüler-Impfungen sind vorerst für den September geplant, bis dahin sind auch die beiden Impfzentren im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen noch geöffnet. Ob damit allen Schülerinnen und Schülern eine Impfung angeboten werden kann, oder Sonder-Impfungen zusätzlich im Oktober benötigt werden, wird die Bedarfsanalyse an den Schulen zeigen.