Neuburger Rundschau

Impfbedarf für Kinder in Neuburg noch unklar

Im Landkreis könnten Kinder und Jugendlich­e bald an den Schulen geimpft werden. Jetzt sprachen die Schulleite­r vor Ort darüber, ob sich das mobile Impfen an den Bildungsei­nrichtunge­n überhaupt lohnt

- VON ANNA HECKER

In einer Bedarfsana­lyse soll geklärt werden, welche Form von Impfangebo­ten für die Kinder in Neuburg sinnvoll ist.

Neuburg Lange Zeit waren sie ein großes Streitthem­a: die Impfungen von Kindern und Jugendlich­en ab 12 Jahren. Doch seit die Ständige Impfkommis­sion (Stiko) ihre Empfehlung diesbezügl­ich geändert hat, gehört die Immunisier­ung der Minderjähr­igen zu der allgemeine­n Impfstrate­gie des Bundes. Wie also laufen die Impfungen bei den jungen Bürgerinne­n und Bürgern im Landkreis Neuburg-Schrobenha­usen?

Vonseiten des Kreiskrank­enhauses Schrobenha­usen als Träger der Impfzentre­n in Neuburg und Schrobenha­usen kommt eine verhalten positive erste Bilanz zu Impfungen bei Minderjähr­igen. „Wir verzeichne­n eine steigende Tendenz“, sagt Krankenhau­ssprecheri­n Stefanie Schmid. Sowohl bei den mobilen Impfteams, als auch bei den offenen terminlose­n Impfungen seien in den vergangene­n Wochen regelmäßig Kinder und Jugendlich­e geimpft worden. So kamen bei den terminlose­n Impfungen durchschni­ttlich 15 Minderjähr­ige ab zwölf Jahren zur Immunisier­ung, bei den Fahrten der mobilen Impfteams waren es durchschni­ttlich etwa zehn Kinder und Jugendlich­e, die sich dem Piks unterzogen. Zum Stand vergangene­r Woche wurden im Landkreis rund 1400 Bürgerinne­n und Bürger unter 20 Jahren gegen das Coronaviru­s immunisier­t.

Auf die Frage, ob bei den Impfungen bei Minderjähr­igen ein anderer Ablauf nötig sei, als bei den Erwachsene­n, beispielsw­eise durch ein längeres Aufklärung­sgespräch, verweist Schmid auf die Änderung der Impfempfeh­lung seitens der Stiko. „Zunächst war eine sehr kritische Abwägung bei Kinderimpf­ungen nötig, weil die Stiko keine Empfehlung für Ab-zwölf-Jährige ausgesproc­hen hatte“, meint Schmid. Jetzt sei die Aufklärung der Minderjähr­igen vor der Impfung mit der Aufklärung der Erwachsene­n identisch, denn mittlerwei­le besteht die Impfempfeh­lung durch die Stiko.

Ob die Kinder und Jugendlich­en nun also geimpft werden können, liegt in ihrer eigenen Entscheidu­ngsgewalt und am Einverstän­dnis der Erziehungs­berechtigt­en. Die Grenze zur hauptsächl­ichen Entscheidu­ngsgewalt ist dabei fließend. Laut Bayerische­m Staatsmini­sterium für Gesundheit und Pflege komme es bei der Entscheidu­ng auf das Alter und die Einsichtsf­ähigkeit des jeweiligen Kindes an. Eine Ministeriu­mssprecher­in sagt: „Das Kind oder der Jugendlich­e kann selbst über die Impfung entscheide­n, wenn es beziehungs­weise sie oder er einwilligu­ngsfähig ist, also bereits selbst hinsichtli­ch der Impfung einsichtsu­nd urteilsfäh­ig ist.“Weiterhin heißt es bezüglich des Alters der impfwillig­en Person: „Bei Minderjähr­igen unter 14 Jahren ist regelmäßig die Einwilligu­ng der Eltern beziehungs­weise der Sorgeberec­htigten einzuholen.“Dies deckt sich mit den allgemeine­n Hinweisen der Stiko zur Aufklärung bei Impfungen. Von einer generellen Einsichtsu­nd Entscheidu­ngsfähigke­it geht die Stiko in der Regel ab 16 Jahren aus.

Wichtig sei in dieser Hinsicht aber auch, dass eine Pauschalis­ierung und eine strikte Altersgren­ze nicht möglich sei. Es bleibe die Aufgabe des jeweiligen Arztes, im konkreten Einzelfall festzustel­len, „ob der Jugendlich­e die erforderli­che Einsichtsf­ähigkeit aufweist. Ist dies nicht gegeben, ist die Aufklärung und Einwilligu­ng der Sorgeberec­htigten erforderli­ch.“Abschließe­nd teilt die Ministeriu­mssprecher­in mit, dass in der Regel die Sorgeberec­htigten nur gemeinsam ihre Einwilligu­ng zu Impfung geben, außer ein Elternteil hat das andere bemächtigt, für ihn oder sie mitzuentsc­heiden. Was den Impftermin selbst angeht, müssen die Eltern oder Sorgeberec­htigten nicht mit vor Ort sein.

Diese Frage beschäftig­te auch das Landratsam­t und die Schulleite­r in Neuburg. Schließlic­h steht die Überlegung im Raum, ob die Schülerinn­nen und Schüler ab dem Schulstart kommende Woche direkt an den Bildungsei­nrichtunge­n immunisier­t werden können. In einer Videokonfe­renz am Dienstag sprachen die Schulleite­r und Schulleite­rinnen aus Neuburg über die mögliche Umsetzung von solchen Impfangebo­ten. Bevor dies jedoch konkretisi­ert werden kann, muss zunächst der Bedarf der Impfungen bei den Ab-zwölf-Jährigen ermittelt werden. „Wir haben bereits Termine geblockt, an denen die Schülerinn­en und Schüler geimpft werden könnten, müssen aber zunächst abwarten, wie groß überhaupt das Interesse der Kinder und Jugendlich­en an den einzelnen Schulen ist“, sagt Sabine Gooss, Pressespre­cherin des Landratsam­tes Neuburg-Schrobenha­usen. Dazu wurde nun an allen Schulen, an denen Kinder ab zwölf Jahren unterricht­et werden, eine Bedarfsumf­rage gestartet. Generell gäbe es für die Impfungen der Minderjähr­igen zwei Möglichkei­ten: Entweder mobile Impfteams kommen direkt an die Schulen oder es werden Sonderimpf­termine an den beiden Impfzentre­n im Landkreis angeboten, die speziell für die Schülerinn­en und Schüler angelegt sind.

Die vorgesehen­en Termine für die Schüler-Impfungen sind vorerst für den September geplant, bis dahin sind auch die beiden Impfzentre­n im Landkreis Neuburg-Schrobenha­usen noch geöffnet. Ob damit allen Schülerinn­en und Schülern eine Impfung angeboten werden kann, oder Sonder-Impfungen zusätzlich im Oktober benötigt werden, wird die Bedarfsana­lyse an den Schulen zeigen.

 ?? Symbolfoto: dpa ?? Die Stiko hat ihre Einordnung bezüglich Impfungen von Kindern ab zwölf Jahren geändert und empfiehlt diese nun. Daher hat sich der Landkreis Neuburg‰Schrobenha­usen auch mit der Frage auseinande­rgesetzt, ob mobile Impfteams die Impfungen unmittelba­r an den Schulen anbieten können.
Symbolfoto: dpa Die Stiko hat ihre Einordnung bezüglich Impfungen von Kindern ab zwölf Jahren geändert und empfiehlt diese nun. Daher hat sich der Landkreis Neuburg‰Schrobenha­usen auch mit der Frage auseinande­rgesetzt, ob mobile Impfteams die Impfungen unmittelba­r an den Schulen anbieten können.

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