Leiche des Ehemanns identifiziert
Neue Erkenntnisse im Fall im Hausexplosion in Rohrbach
Rohrbach Hausexplosion in Rohrbach, Autounfall bei Schrobenhausen, Dachgeschossbrand in Sachsen: Jetzt hat die Polizei auch die zweite Leiche mittels DNA-Vergleich identifizieren können. Bei der Brandleiche im verunfallten Auto bei Schrobenhausen handelt es sich demnach um den 55-jährigen Ehemann, der zunächst vermisst wurde. Einige Fragen in diesem kuriosen Fall bleiben aber weiter offen.
Wie berichtet, war es am Donnerstag, 2. September, zu einer Explosion einer Doppelhaushälfte in Rohrbach an der Ilm im Landkreis Pfaffenhofen gekommen. Das Ehepaar, das in diesem Anwesen gewohnt hatte, wurde zwischenzeitlich vermisst. Bis Einsatzkräfte wenig später eine Leiche unter den Trümmern entdeckte, die später als die 54 Jahre alte Ehefrau identifiziert werden konnte. Vom Mann fehlte aber weiter jede Spur.
Allerdings nahm die Polizei einen Zusammenhang mit zwei anderen Vorfällen an, die sich zumindest teilweise ganz in der Nähe abgespielt hatten: Denn kurz nach der Explosion ereignete sich ein Verkehrsunfall bei Schrobenhausen, bei dem das Auto – genau wie dessen Insasse – komplett verbrannten. Zudem fing es in einem Mehrfamilienhaus in Lugau, das in Sachsen liegt, zu brennen an.
Was die Leiche im Auto angeht, ergab ein DNA-Vergleich nun, dass es sich tatsächlich um den 55-jährigen Ehemann handelt. Aktuell wird im Zusammenhang mit der Explosion in Rohrbach keine Person mehr vermisst, schreibt die Polizei in ihrem Bericht. Die Ermittlungen am Explosionsort sind damit abgeschlossen. Wegen der Gesamtumstände hat die Kriminalpolizei Ingolstadt auch die weitere Sachbearbeitung zum tödlichen Verkehrsunfall übernommen. Denn einige Fragen sind noch offen.
So legen die bisherigen Erkenntnissen zwar nahe, dass sowohl für die Explosion in Rohrbach an der Ilm als auch für den Brand in Lugau der 55-Jährige verantwortlich ist, heißt es. Die Umstände, die zum Tod der Ehefrau geführt haben, das Tatmotiv und die Explosionsursache seien dagegen Gegenstand der weiteren Ermittlungen. „Gegen andere Personen besteht derzeit kein Tatverdacht.“