Neuburg diskutiert Verbot von Steingärten
In der jüngsten Sitzung bespricht der Neuburger Bauausschusses eine Freiflächengestaltungssatzung. Mit dem Regelwerk dürfte die Stadt in die Gestaltung privater Gärten eingreifen
Neuburg Inwieweit darf die Stadt die Gestaltung von Gärten der Neuburger Bürgerinnen und Bürger mitbestimmen? Diese Frage wurde in der jüngsten Sitzung des Neuburger Bauausschusses ausführlich diskutiert, als es um eine mögliche Freiflächengestaltungssatzung ging.
Hinter dem sperrigen Begriff versteckt sich ein Regelwerk, das genau definieren soll, welches Material in Vorgärten und Gärten verwendet werden darf, welche Pflanzen erlaubt sind und wie eine Außenfläche gestaltet werden darf. Mit anderen Worten: „Es wäre ein massiver Eingriff in das Privatleben der Bürger“, wie Oberbürgermeister Bernhard Gmehling sagt. Er betonte, wie unpassend ein solches Regelwerk in seinen Augen sei, „ich bin absolut dagegen, die Menschen immer mehr einzuschränken und noch mehr Verbote auszusprechen“.
Und genau an diesem Punkt gingen die Meinungen im Gremium auseinander. Ist es Aufgabe der Stadt, gleich zum Zeitpunkt des Bauantrages Einfluss auf private Grünflächen zu nehmen, um mit Blick auf den Klimawandel und Artenverlust möglichst „grüne Städte“zu sichern? Um diese Frage zu beantworten, hatte das Gremium sowohl eine Handreichung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vorliegen, in der Tipps für die private Gartengestaltung gegeben werden, als auch eine Mustersatzung aus der Gemeinde Waldbrunn. Während Erstes eine wohlgemeinte Empfehlung ist, in der beispielsweise vorgeschlagen wird, einen Rasen in eine Blumenfläche umzuwandeln, handelt es sich im Falle von Waldbrunn um konkrete Verbote: Schotterungen, Kunstrasen, geschotterte Steingärten sowie großflächige Mulchungen sind in dieser Satzung untersagt. Grünflächen dürfen nur mit natürlichen Pflanzen und Gehölzen bestückt werden. Lediglich auf einem 25-prozentigen Anteil der Grünflächen dürfen Steingärten umgesetzt werden, allerdings in „naturnaher und gärtnerisch gestalteter sowie klassisch wasserdurchlässiger
Form“. Bereits bei solchen Formulierungen zeigten sich mehrere Gremiumsmitglieder irritiert. Denn man müsse anfangen, darüber zu sprechen, was überhaupt natürliche Pflanzen sind und wie dehnbar der Begriff „naturnah“sei.
Dies ging auch aus dem Bericht von Christine Rüd hervor: Neben dem grundlegenden Problem, dass Gärten Privatsache sind, und der Eingriff in die Eigentumsrechte sehr genau geprüft werden müsste, wäre eine ausführliche Definition der Verbote unerlässlich. In der Mustersatzung von Waldbrunn sei beispielsweise nicht definiert, welche Art von Mulchungen gemeint, wie genau Rasenflächen zu gestalten seien. Auch die Frage, welcher Flächenanteil eines Grundstücks überhaupt als Grünfläche zu gestalten sei oder ob weitere Nutzungsformen zulässig seien, werde nicht ausreichend beantwortet. Rüd äußerte diesbezüglich die Befürchtung, dass dies zu einer Willkür bei den Entscheidungen führen könnte, wenn es in einem Fall zur Erlaubnis komme und in einem anderen Fall das Gestaltungskonzept abgelehnt werde.
Rüd wies darauf hin, dass es bereits jetzt für Eigentümerinnen und Eigentümer in Neuburg eine Vielzahl an Verordnungen und Vorgaben im Rahmen des Bebauungsplanes gebe. Sie nannte als Alternative, dass statt „negativer“Vorgaben besser „positive“Ermutigungen und Ideen zur Gestaltung kommuniziert werden können.
Deutlich dagegen sprach sich Gerhard Schoder (Die Grünen) aus, für den die diskutierte Satzung eh schon eine „weichgespülte Version des ursprünglichen Antrags“war. Mit dem Satz „das Klima wird auch bei uns vor der Haustür gemacht“, brachte er zum Ausdruck, wie wichtig ihm ein solches Regelwerk sei. Genau in der Mitte der entgegen gesetzten Meinungen äußerte sich Florian Herold (Freie Wähler). Er sprach sich dafür aus, dass die Stadt Neuburg erst ein generelles Konzept ausarbeiten solle, wie der Fahrplan bezüglich Grünflächen und
Naturschutz aussehen solle, bevor in das Privateigentum von Bürgern eingegriffen werde. „Wir können nicht glaubhaft versichern, dass wir Einschränkungen im privaten Garten brauchen, wenn Bauunternehmer gleichzeitig große Flächen versiegeln dürfen“, meinte er. Alfred Hornung (CSU) schlug als Kompromiss vor, den Bürgern zwar die Gestaltung ihrer Gärten frei zu überlassen, jedoch zu verbieten, den Boden beispielsweise mit Folien gegen Unkraut zu versiegeln
Mit zwei Gegenstimmen entschied sich das Gremium dafür, zunächst nach Alternativen für eine Freiflächengestaltungssatzung zu suchen.