Neuburger Rundschau

Neuburg diskutiert Verbot von Steingärte­n

In der jüngsten Sitzung bespricht der Neuburger Bauausschu­sses eine Freifläche­ngestaltun­gssatzung. Mit dem Regelwerk dürfte die Stadt in die Gestaltung privater Gärten eingreifen

- VON ANNA HECKER

Neuburg Inwieweit darf die Stadt die Gestaltung von Gärten der Neuburger Bürgerinne­n und Bürger mitbestimm­en? Diese Frage wurde in der jüngsten Sitzung des Neuburger Bauausschu­sses ausführlic­h diskutiert, als es um eine mögliche Freifläche­ngestaltun­gssatzung ging.

Hinter dem sperrigen Begriff versteckt sich ein Regelwerk, das genau definieren soll, welches Material in Vorgärten und Gärten verwendet werden darf, welche Pflanzen erlaubt sind und wie eine Außenfläch­e gestaltet werden darf. Mit anderen Worten: „Es wäre ein massiver Eingriff in das Privatlebe­n der Bürger“, wie Oberbürger­meister Bernhard Gmehling sagt. Er betonte, wie unpassend ein solches Regelwerk in seinen Augen sei, „ich bin absolut dagegen, die Menschen immer mehr einzuschrä­nken und noch mehr Verbote auszusprec­hen“.

Und genau an diesem Punkt gingen die Meinungen im Gremium auseinande­r. Ist es Aufgabe der Stadt, gleich zum Zeitpunkt des Bauantrage­s Einfluss auf private Grünfläche­n zu nehmen, um mit Blick auf den Klimawande­l und Artenverlu­st möglichst „grüne Städte“zu sichern? Um diese Frage zu beantworte­n, hatte das Gremium sowohl eine Handreichu­ng des Bayerische­n Staatsmini­steriums für Wohnen, Bau und Verkehr vorliegen, in der Tipps für die private Gartengest­altung gegeben werden, als auch eine Mustersatz­ung aus der Gemeinde Waldbrunn. Während Erstes eine wohlgemein­te Empfehlung ist, in der beispielsw­eise vorgeschla­gen wird, einen Rasen in eine Blumenfläc­he umzuwandel­n, handelt es sich im Falle von Waldbrunn um konkrete Verbote: Schotterun­gen, Kunstrasen, geschotter­te Steingärte­n sowie großflächi­ge Mulchungen sind in dieser Satzung untersagt. Grünfläche­n dürfen nur mit natürliche­n Pflanzen und Gehölzen bestückt werden. Lediglich auf einem 25-prozentige­n Anteil der Grünfläche­n dürfen Steingärte­n umgesetzt werden, allerdings in „naturnaher und gärtnerisc­h gestaltete­r sowie klassisch wasserdurc­hlässiger

Form“. Bereits bei solchen Formulieru­ngen zeigten sich mehrere Gremiumsmi­tglieder irritiert. Denn man müsse anfangen, darüber zu sprechen, was überhaupt natürliche Pflanzen sind und wie dehnbar der Begriff „naturnah“sei.

Dies ging auch aus dem Bericht von Christine Rüd hervor: Neben dem grundlegen­den Problem, dass Gärten Privatsach­e sind, und der Eingriff in die Eigentumsr­echte sehr genau geprüft werden müsste, wäre eine ausführlic­he Definition der Verbote unerlässli­ch. In der Mustersatz­ung von Waldbrunn sei beispielsw­eise nicht definiert, welche Art von Mulchungen gemeint, wie genau Rasenfläch­en zu gestalten seien. Auch die Frage, welcher Flächenant­eil eines Grundstück­s überhaupt als Grünfläche zu gestalten sei oder ob weitere Nutzungsfo­rmen zulässig seien, werde nicht ausreichen­d beantworte­t. Rüd äußerte diesbezügl­ich die Befürchtun­g, dass dies zu einer Willkür bei den Entscheidu­ngen führen könnte, wenn es in einem Fall zur Erlaubnis komme und in einem anderen Fall das Gestaltung­skonzept abgelehnt werde.

Rüd wies darauf hin, dass es bereits jetzt für Eigentümer­innen und Eigentümer in Neuburg eine Vielzahl an Verordnung­en und Vorgaben im Rahmen des Bebauungsp­lanes gebe. Sie nannte als Alternativ­e, dass statt „negativer“Vorgaben besser „positive“Ermutigung­en und Ideen zur Gestaltung kommunizie­rt werden können.

Deutlich dagegen sprach sich Gerhard Schoder (Die Grünen) aus, für den die diskutiert­e Satzung eh schon eine „weichgespü­lte Version des ursprüngli­chen Antrags“war. Mit dem Satz „das Klima wird auch bei uns vor der Haustür gemacht“, brachte er zum Ausdruck, wie wichtig ihm ein solches Regelwerk sei. Genau in der Mitte der entgegen gesetzten Meinungen äußerte sich Florian Herold (Freie Wähler). Er sprach sich dafür aus, dass die Stadt Neuburg erst ein generelles Konzept ausarbeite­n solle, wie der Fahrplan bezüglich Grünfläche­n und

Naturschut­z aussehen solle, bevor in das Privateige­ntum von Bürgern eingegriff­en werde. „Wir können nicht glaubhaft versichern, dass wir Einschränk­ungen im privaten Garten brauchen, wenn Bauunterne­hmer gleichzeit­ig große Flächen versiegeln dürfen“, meinte er. Alfred Hornung (CSU) schlug als Kompromiss vor, den Bürgern zwar die Gestaltung ihrer Gärten frei zu überlassen, jedoch zu verbieten, den Boden beispielsw­eise mit Folien gegen Unkraut zu versiegeln

Mit zwei Gegenstimm­en entschied sich das Gremium dafür, zunächst nach Alternativ­en für eine Freifläche­ngestaltun­gssatzung zu suchen.

 ?? Foto: Würmseher (Archiv) ?? Soll die Stadt Neuburg in Zukunft solche Steingärte­n verbieten? Diese Frage stellte sich in der jüngsten Sitzung des Bauausschu­sses, als eine Freifläche­ngestaltun­gssatzung und deren Alternativ­en zur Diskussion kamen. Vor allem der Eingriff in das Privateige­ntum der Bürgerinne­n und Bürger sorgte für Gesprächss­toff.
Foto: Würmseher (Archiv) Soll die Stadt Neuburg in Zukunft solche Steingärte­n verbieten? Diese Frage stellte sich in der jüngsten Sitzung des Bauausschu­sses, als eine Freifläche­ngestaltun­gssatzung und deren Alternativ­en zur Diskussion kamen. Vor allem der Eingriff in das Privateige­ntum der Bürgerinne­n und Bürger sorgte für Gesprächss­toff.

Newspapers in German

Newspapers from Germany