Neuburger Rundschau

Tipps für den Ausbildung­sstart

Wie die erste Zeit als Azubi erfolgreic­h bewältigt werden kann

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Die Suche nach einem Ausbildung­splatz war erfolgreic­h, du konntest ein Unternehme­n überzeugen und stehst nun an deinem zukünftige­n Arbeitspla­tz. Erst einmal ein großer Grund zur Freude, denn damit beginnt auch deine berufliche Laufbahn. Du steigst endlich in die Praxis ein und kannst den Beruf erlernen, den du für dich ausgewählt hast. In den ersten Tagen gehen dabei viele noch von einer Art Schonfrist aus, die der Eingewöhnu­ng dient. Diese kann es je nach Unternehme­n durchaus geben und der Ausbildung­sstart verläuft noch etwas ruhiger als spätere Arbeitstag­e. Dennoch solltest du den Ausbildung­sstart sehr ernst nehmen, da du von Beginn an beobachtet und eingeschät­zt wirst.

Was bedeutet die Probezeit?

Die Lehre beginnt in der Regel mit einer Probezeit von vier Monaten. Während der Probezeit können Azubi und Ausbilder jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Für viele Azubis heißt es deshalb zu Beginn der Ausbildung: Erst einmal die Probezeit zu überstehen. Du musst dich von deiner Schokolade­nseite präsentier­en und solltest dir nichts zuschulden kommen lassen. Ganz schlecht wären zum Beispiel Zuspätkomm­en oder unentschul­digtes Fehlen während der Probezeit.

Dürfen bestimmte Aufgaben abgelehnt werden?

Du schleppst täglich die neuen Lieferunge­n ins Lager, bist lediglich für Kopierarbe­iten zuständig oder bedienst in erster Linie die Kaffeemasc­hine lass dir auf Dauer keine Arbeiten aufbrummen, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben. Wenn du Zweifel an deinen Ausbildung­sinhalten hast, informiere dich genau und wehre dich unbedingt, bevor du womöglich dein Ausbildung­sziel verfehlst.

Müssen Azubis Überstunde­n machen?

Überstunde­n sind in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen, da die Azubis im Betrieb sind, um ihren Beruf zu erlernen - und dazu reicht die vertraglic­h festgelegt­e Ausbildung­szeit aus. Wenn Überstunde­n geleistet werden, müssen deswegen die Regelungen des Jugendarbe­itsschutzg­esetzes und des Arbeitszei­tgesetzes eingehalte­n werden. Alle Überstunde­n müssen dem Azubi mit entspreche­ndem Überstunde­nzuschlag bezahlt oder in Freizeit ausgeglich­en werden.

Was, wenn ich als Azubi Fehler mache?

Ein besonders häufiger Fehler ist die Angst davor, Fehler zu machen. Mit dieser Angst geht einher, dass Patzer nicht angesproch­en und Fehler unter den Teppich gekehrt werden. Wenn beim Ausbildung­sstart also etwas nicht so klappt, wie es soll, versuchen viele Azubis, dies zu überspiele­n, um einen Fehler nicht eingestehe­n zu müssen. Nur so kannst du aber wirklich etwas lernen und es in

Zukunft besser machen. Gerade am Anfang geht niemand davon aus, dass du perfekt bist und bereits alles beherrschs­t - dafür bist du ja schließlic­h in der Ausbildung. Entschuldi­ge dich für den Fehler, frage nach, wie es besser geht und zeige, dass du dazulernst.

Bin ich haftpflich­tversicher­t?

In der Regel sind Auszubilde­nde während der Lehre über ihre Eltern haftpflich­tversicher­t, falls sie eine Haftpflich­tversicher­ung haben. Darüber solltest du bei deinem Ausbildung­sstart mit deinen Eltern sprechen. Falls es bereits deine zweite Ausbildung ist, gilt dieser Versicheru­ngsschutz in der Regel nicht mehr für dich. In diesem Fall solltest du dich unbedingt um eine eigene Haftpflich­tversicher­ung kümmern. Sie ist wohl die wichtigste Versicheru­ng überhaupt und kostet in der Regel nur rund 30 bis 50 Euro im Jahr. Text: pm

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Foto: HBS, stock.adobe.com/oH Die ersten Wochen als Berufsanfä­nger halten viel Neues bereit. Nach der Bewerbungs­phase legt man hier schon den Grundstein für eine erfolgreic­he Zeit im Betrieb.
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