Die KennenlernPhase
Welche Rechte und Regeln in der Probezeit gelten
Der erste Arbeitstag steht an. Doch sicher ist der neue Job noch nicht. Denn am Anfang steht oft die Probezeit. „Die Probezeit ist ein Instrument für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sich besser kennenzulernen“, erklärt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin des Verbraucherportals Finanztip. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Probezeit nicht. Auch die Dauer ist nicht festgelegt, sondern kann individuell vereinbart werden. In der Regel dauert sie sechs Monate. Wird eine Probezeit vereinbart, verkürzt diese für den festgelegten Zeitraum die Kündigungsfrist für beide Seiten auf zwei Wochen, erklärt Christian Michels, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wurde eine kürzere Probezeit vereinbart, kann sie auf bis zu sechs Monate verlängert werden.
Die Ausbildung hat gerade begonnen, der Tatendrang ist groß. Doch gerade auf den ersten Metern der Azubi-Laufbahn lauern zahlreiche Fettnäpfchen und Fallstricke. Die sollten Neu-Lehrlinge möglichst umgehen. Allerdings ist nicht jeder Stolperer zu Beginn der Ausbildung auch Schuld des Auszubildenden. Typische Fehler und Probleme von Azubis im Überblick:
Zu spät im Betrieb: „Das ist der Klassiker unter den Fehlstarts“, sagt Ausbildungsberaterin Claudia Rossel-Meyer von der Handwerkskammer (HWK) für Schwaben: „Ich sollte abklären, wie lange der Weg zur Arbeit dauert, und entsprechend planen.“Pünktlichkeit gilt natürlich nicht nur in den ersten Wochen der Ausbildung, sondern ist grundsätzlich eine Tugend - speziell im Berufsleben. Falsche Anrede: Jeder Betrieb ist anders - und damit auch der Tonfall unter Kollegen und gegenüber dem Azubi. „Im Handwerk zum Beispiel duzen sich oft alle, in großen Unternehmen kann das aber ganz anders aussehen“, sagt Rossel
Wer in der Probezeit erkrankt, muss das unverzüglich dem Arbeitgeber melden und gegebenenfalls ein Attest vom Arzt vorlegen. Geld gibt es trotzdem: Ab dem zweiten Monat im neuen Job gilt die Entgeltfortzahlung. In den ersten vier Wochen springt die Krankenkasse ein. Urlaub zu nehmen ist erlaubt - wenn auch nicht der volle Jahresurlaub abgerufen werden kann.
Eine Besonderheit in der Probezeit: Wird einem Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gekündigt, benötigt der Arbeitgeber keinen Kündigungsgrund, erklärt der Arbeitsrechtler Christian Michels. Ein besonderer Kündigungsschutz schon vor Ablauf der sechs Monate besteht zum Beispiel bei einer Schwangerschaft. Hier gilt ab dem ersten
Meyer. Hier sollten Neulinge also erst einmal zurückhaltend sein und genau hinhören, statt beherzt den Geschäftsführer anzukumpeln. Blöde Sprüche und Beleidigungen können sich Azubis aber natürlich verbitten. Und einen festen Ansprechpartner für Fragen und Probleme dürfen sie auch einfordern. Ungeduld und Übereifer: Großem Tatendrang folgt manchmal noch größere Ernüchterung - weil man sich alles ganz
Tag der Beschäftigung ein Kündigungsverbot seitens des Arbeitgebers. Wer glaubt, dass ihm in der Probezeit zu Unrecht gekündigt wurde, kann dagegen gerichtlich anders vorgestellt hat. „Man fängt wirklich von vorne an und darf nicht erwarten, dass man im Friseursalon zum Beispiel sofort Kunden die Haare schneiden darf“, so die Expertin. Deshalb gilt gerade am Anfang: Erstmal zuhören, auch wenn es um scheinbar banale oder langweilige Dinge geht. Sicherheitseinweisungen zum Beispiel sind in vielen Jobs am Anfang Pflicht. Wer da gleich Desinteresse demonstriert, vorgehen. So könne schon eine falsche Unterschrift oder eine fehlerhafte Betriebsratsanhörung die Kündigung unwirksam machen. „Bei allen hinterlässt nicht den besten ersten Eindruck. Ausbeuten lassen: „Es gibt Arbeitgeber, die mustergültig ausbilden“, sagt Simon Habermaaß, Bundesjugendsekretär bei Verdi. „Und genauso gibt es leider auch Betriebe, in denen Azubis eher billige Arbeitskräfte sind.“Ein guter Indikator dafür: Wer über Wochen immer den gleichen, langweiligen Routine-Job macht und gar nichts Neues lernt, sollte sich beschweren oder Alarm schlagen. Ansprechpartner bei solchen Problemen sind etwa die Ausbildungs- und Mitarbeitervertretung im Betrieb, die zuständige Gewerkschaft oder die jeweiligen Kammern.
Den Druck unterschätzen: Eine Ausbildung ist etwas anderes als der Schulbesuch. Das macht sich gerade am Anfang bemerkbar: „Die erste Woche ist anstrengend, abends sind die Azubis meistens platt“, sagt RosselMeyer - und das nicht nur in Jobs, in denen körperlich gearbeitet wird. „Deshalb sollte man sich zu Beginn auch privat nicht zu viel vornehmen, sondern
Kündigungen ist vor allem schnelles Handeln das A und O, denn es laufen sehr kurze Fristen.“
Wird einem Arbeitnehmer während der Probezeit gekündigt, liegt das häufig nicht an seinen fachlichen Qualitäten, meint Karriereberaterin Doris Brenner. „Die können schließlich schon im Bewerbungsverlauf sehr gut überprüft werden.“Aber ob jemand auch menschlich zum Unternehmen passt, stelle sich erst nach einiger Zeit heraus. Deshalb rät sie, den Fokus während der Probezeit nicht nur auf das Fachliche zu legen, sondern sich vor allem gut in das Team zu integrieren. „In der Probezeit sollte man offen auf andere zugehen und sich selbst als neues Teammitglied verstehen“, sagt sie.
Text: Pauline Sickmann/oH sich wirklich ganz auf den Ausbildungsstart konzentrieren.“
Rechte nicht kennen: Überstunden sollten für Azubis eigentlich die absolute Ausnahme sein. Laut dem Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) für 2017 sind sie in mehr als einem Drittel der Fälle aber eher Alltag. „Azubis dürfen nicht dazu ausgenutzt werden, um falsche Personalplanung aufzufangen“, sagt Habermaaß. Außerdem haben Lehrlinge ein Recht darauf, ihren Ausbildungsplan zu sehen. Auch der fehle aber leider in allzu vielen Ausbildungsbetrieben.
Fehler vertuschen: Kleine Fehler passieren - und große manchmal auch. Das ist auch okay so, gerade für Auszubildende. „Aber man muss dazu stehen.“Wer Mist baut, sollte sich entschuldigen, den Fehler erklären und versprechen, das es nicht wieder vorkommt. „Die Schuld bei anderen zu suchen oder etwas zu vertuschen, ist gerade im Handwerk und in kleinen Teams fatal.“
Text: Tobias Hanraths/oH