Neuburger Rundschau

Papierkram

Steueriden­tifikation­snummer, Sozialvers­icherungen, ein polizeilic­hes Führungsze­ugnis, Berufsausb­ildungsbei­hilfe & Co.: Was muss man vor Ausbildung oder Berufsbegi­nn erledigen?

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Bewerben, angenommen werden und loslegen - so einfach könnte es sein. Allerdings steht vor dem ersten Tag oft noch eine Menge Papierkram an. Neben dem Arbeitsver­trag müssen noch weitere Formulare ausgefüllt werden, der Arbeitgebe­r benötigt unterschie­dlichste Unterlagen und viele der Dokumente sind erst noch zu beantragen.

Da kann ein zukünftige­r Auszubilde­nder schnell Angst bekommen. In der Schule hat einem davon schließlic­h meist keiner etwas gesagt. Was braucht man überhaupt alles? Und woher kriegt man es? Fragen über Fragen ... Hier einige Tipps, die den Start erleichter­n:

Vom Brutto zum Netto

Wer arbeitet, muss Lohnsteuer­n bezahlen. Der entspreche­nde Betrag wird vom Arbeitgebe­r gleich von der Ausbildung­svergütung abgezogen. Dafür benötigt er vom Auszubilde­nden oder Berufseins­teiger allerdings die Steueriden­tifikation­snummer, kurz Steuer-ID. Wer schon einmal gearbeitet hat, kann sie im Einkommens­teuerbesch­eid oder auf der Lohnsteuer­bescheinig­ung finden. Sie ist eine Zahlenreih­e bestehend aus elf Ziffern, die ein jeder ab der Geburt, mit festem Wohnsitz in Deutschlan­d, erhält. Bereits Babys bekommen sie vom Finanzamt zugeteilt. Je nachdem, welcher Konfession ein Auszubilde­nder angehört, muss er auch Kirchenste­uern bezahlen. Manche Religionsg­emeinschaf­ten erheben sie, um ihre Ausgaben zu decken. Wie hoch der Beitragssa­tz ist, unterschei­det sich von Bundesland zu Bundesland.

Für den Fall vorbereite­t

Auszubilde­nde sind nicht mehr über ihre Eltern krankenver­sichert, sondern selbst versicheru­ngspflicht­ig. Deshalb muss man sich früh genug über die Kassen, ihre Beitragshö­hen und die Leistungen informiere­n. Am besten schließt man die Versicheru­ng noch vor dem ersten Arbeitstag ab, spätestens 14 Tage danach. Ansonsten wird man dort versichert, wo man zuvor in der Familienve­rsicherung war.

Zur Sozialvers­icherung gehören Pflege-, Renten- und Arbeitslos­enversiche­rung. Für sie benötigt man eine Sozialvers­icherungsn­ummer. In manchen Branchen - wie auf dem Bau - muss man den dazugehöri­gen Ausweis oft sogar bei sich tragen. Die Beiträge werden wie die Lohnsteuer von der Ausbildung­svergütung abgezogen. Was dann übrig bleibt, ist der sogenannte „Nettolohn“.

Wo das Geld hinkommt

Damit der Arbeitgebe­r die übrig bleibende Summe an seine Mitarbeite­r auszahlen kann, sollten diese ein eigenes Girokonto haben. Die Bankverbin­dung, also die IBAN und den Namen der Bank, gilt es, sich zu merken. Denn auch hiernach wird das Unternehme­n fragen. Sinnvoll ist es außerdem, sich über Haftpflich­t- und Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung ausführlic­h zu informiere­n. Wer eine eigene Wohnung hat, braucht eine für den Hausrat. Doch keine Angst, die Experten stehen Berufseins­teigern bei der Auswahl zur Seite.

Lebenslauf der „Knast‰Karriere“

Für einige Berufe - gerade, wenn man mit Kindern zu tun hat oder in einer sicherheit­ssensiblen Branche arbeitet - ist ein polizeilic­hes Führungsze­ugnis erforderli­ch. Wenn der Arbeitgebe­r eines haben möchte, kann es jeder ab Vollendung des 14. Lebensjahr­es bei der Stadtoder Gemeindeve­rwaltung anfordern.

In der Regel dauert die Bearbeitun­g zwei bis drei Wochen. Welche Straftaten darin vermerkt sind, hängt von der Art des Zeugnisses ab: Im privaten findet man nur eine gewisse Schwere, im erweiterte­n sind auch kleinere Vergehen enthalten. Im behördlich­en Führungsze­ugnis steht alles, was man sich strafrecht­lich zuschulden hat kommen lassen.

Arztbesuch vor der Ausbildung

Alle minderjähr­igen Auszubilde­nden sind durch das Jugendschu­tzgesetz dazu verpflicht­et, sich einer ärztlichen Untersuchu­ng zu unterziehe­n. Dabei erhalten sie eine vorgeschri­ebene Bescheinig­ung, die man beim Betrieb einreichen muss. Man sollte sich deshalb rechtzeiti­g darum kümmern, allerdings nicht zu früh. Es gilt: maximal 14 Monate. Das Dokument sollte nämlich nicht älter sein.

In manchen Bereichen wie in der Lebensmitt­elbranche und Gastronomi­e wird außerdem ein Gesundheit­szeugnis benötigt. Dabei handelt es sich um eine Bescheinig­ung über den aktuellen Gesundheit­szustand. Die Kosten für die Bescheinig­ung, die in jeder Stadt unterschie­dlich sind, werden in manchen Fällen vom Arbeitgebe­r übernommen. Auszubilde­nde sollten einfach fragen. Nach der Beantragun­g vereinbart man dann einen Termin für die Erstbelehr­ung. Hier wird über Hygienesta­ndards und Infektions­krankheite­n informiert.

Finanziell­e Förderunge­n

Während der ersten Ausbildung können volljährig­e Kinder bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahr­es die Fortzahlun­g ihres Kindergeld­es beantragen. Die Höhe richtet sich vor allem danach, das wievielte Kind man selbst ist. Außerdem gibt es in regelmäßig­en Abständen Erhöhungen. Wenn der Auszubilde­nde noch zu Hause wohnt, bekommen seine Eltern die Summe, um für seinen Unterhalt aufzukomme­n.

Wohnt er bereits in einer eigenen Wohnung, wird das Kindergeld zwar an die Eltern überwiesen, sie sind aber dazu verpflicht­et, es ihrem Kind auszubezah­len. Wer für die Ausbildung in eine andere Stadt zieht, hat eine weitere Möglichkei­t der finanziell­en Förderung: die Berufsausb­ildungsbei­hilfe, kurz BAB. Da es dafür einige Voraussetz­ungen gibt, sollte man sich bei der Bundesagen­tur für Arbeit informiere­n. Dort erhält man auch zu verschiede­nsten anderen Themen Informatio­nen - wie zum Beispiel zur Arbeitspla­tzsuche, dem Bewerbungs­schreiben oder weiteren finanziell­en Unterstütz­ungen.

Text : Julia Paul/oH

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Foto: Klaus Eppele, stock.adobe.com/oH Auch das gehört zum Start ins Berufslebe­n: Mit dem Eintritt in die Geschäftsw­elt gilt es wichtige Vorausset‰ zungen und Regelungen zu beachten.
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Foto: Ingo Bartussek, stock.adobe.com/oH

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