Neuburger Rundschau

Es geht um eine barrierefr­eie Rampe zur St. Peter‰Kirche

Die St. Peter-Kirche wurde aufwendig renoviert. Aber es fehlt noch ein wichtiges Detail

- VON ANNA HECKER

Neuburg Kann der Baum bleiben oder nicht? Um diese Frage drehte sich die Entscheidu­ng um eine barrierefr­eie Rampe, die vor der Kirche St. Peter in Neuburg entstehen soll. Für die Umsetzung wurden in der jüngsten Sitzung des Bauausschu­sses zwei Varianten diskutiert: Eine mit Baum und eine, wo der alte Baum am Vorplatz weichen muss.

Wie genau sich die Varianten auf die Gegebenhei­ten vor Ort auswirken würden, zeigte Chrisoph Gastl in seinem Vortrag auf. Ursprüngli­ch hatte es drei Varianten für den Umbau gegeben. Da jedoch eine Tieferlegu­ng des gesamten Kirchenpla­tzes als Lösung ausgeschlo­ssen werden kann („Da wird der Denkmalsch­utz nicht mitspielen“) blieben noch zwei Entwürfe zur Diskussion.

Die erste und kostengüns­tigere Variante sieht eine Rollstuhlr­ampe vor, die bereits einige Meter am

Nachbargeb­äude, an der Amalienstr­aße 23, beginnen soll. Dadurch müsste der Platz kaum verändert werden. Außerdem könnte der alte Baum, der am Kirchenvor­platz an erster Stelle steht, erhalten bleiben. Für den Bau würden Kosten in Höhe von 25.000 Euro anfallen.

Ein gutes Stück teuerer und auch aufweniger wäre eine zweite Variante, bei der die jetzigen Stufen, die an den Fußgängerw­eg anschließe­n, den Startpunkt der Rollstuhlr­ampe markieren würden. Dadurch müsste aber der Platz grundlegen­d neu gestaltet werden. Zudem würde der Baum den Maßnahmen zum Opfer fallen, da das Wurzelwerk der Rampe im Weg wäre. Während Gerhard Schoder (Die Grünen) und Bernhard Pfahler (Freie Wähler), der bezüglich des Vorplatzes auch auf die dort ansässige Gastronomi­e hinwies, sich eindeutig für Variante eins aussprache­n, entschied sich die Mehrheit des Gremiums schlussend­lich für die zweite Variante. Ausschlagg­ebend war dafür unter anderem die Äußerung von Georg Gabriel, Verwaltung­sleiter der Pfarreieng­emeinschaf­t, der kurzfristi­g zur Sitzung dazugestoß­en war. Er argumentie­rt mit Fördergeld­ern für die Kirchensan­ierung, die am besten eingesetzt werden können, wenn das Staatliche Bauamt beim barrierefr­eien Umbau mit von der Partie ist. Und genau das wäre bei Variante eins nicht der Fall.

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