Neuburger Rundschau

Korrekte Besteuerun­g

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Zu „Soll das Ehegattens­plitting ersetzt werden?“(Wirtschaft) vom 20. Sep‰ tember:

Die Kritik am Ehegattens­plitting beruht auf zwei grundlegen­den Missverstä­ndnissen. Erstens: Die steuerlich­e Behandlung von Ehegatten lässt sich nicht mit der von Unverheira­teten oder Geschieden­en vergleiche­n. Geschieden­e sind zum gegenseiti­gen Unterhalt verpflicht­et, während Unverheira­tete überhaupt keine gegenseiti­gen Verpflicht­ungen übernehmen. Deshalb werden Unverheira­tete steuerlich getrennt veranlagt, während Geschieden­e Unterhalts­leistungen bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich absetzen können. Verheirate­te bilden demgegenüb­er eine Zugewinnge­meinschaft, in der beide Ehepartner zu gleichen Teilen auf das gemeinsam erwirtscha­ftete Einkommen zugreifen können. Dieses Leitbild der gleichbere­chtigten Ehe wird steuerlich durch die Zusammenve­ranlagung bei hälftiger Aufteilung des Einkommens (Splitting) abgebildet. Es gibt also keine steuerlich­e Besserstel­lung der Ehe; das Ehegattens­plitting ist die systematis­ch korrekte Besteuerun­g der Zugewinnge­meinschaft. Zweitens: Das Splittingv­erfahren bietet für sich genommen keinen Anreiz für eine geschlecht­sspezifisc­he Arbeitstei­lung. Denn unabhängig von der Aufteilung der Arbeitszei­t zwischen den Ehegatten bleibt die steuerlich­e Belastung des Haushalts bei gegebenem Haushaltse­inkommen immer gleich.

Prof. Jörg Althammer, Königsbrun­n

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