Korrekte Besteuerung
Zu „Soll das Ehegattensplitting ersetzt werden?“(Wirtschaft) vom 20. Sep tember:
Die Kritik am Ehegattensplitting beruht auf zwei grundlegenden Missverständnissen. Erstens: Die steuerliche Behandlung von Ehegatten lässt sich nicht mit der von Unverheirateten oder Geschiedenen vergleichen. Geschiedene sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, während Unverheiratete überhaupt keine gegenseitigen Verpflichtungen übernehmen. Deshalb werden Unverheiratete steuerlich getrennt veranlagt, während Geschiedene Unterhaltsleistungen bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich absetzen können. Verheiratete bilden demgegenüber eine Zugewinngemeinschaft, in der beide Ehepartner zu gleichen Teilen auf das gemeinsam erwirtschaftete Einkommen zugreifen können. Dieses Leitbild der gleichberechtigten Ehe wird steuerlich durch die Zusammenveranlagung bei hälftiger Aufteilung des Einkommens (Splitting) abgebildet. Es gibt also keine steuerliche Besserstellung der Ehe; das Ehegattensplitting ist die systematisch korrekte Besteuerung der Zugewinngemeinschaft. Zweitens: Das Splittingverfahren bietet für sich genommen keinen Anreiz für eine geschlechtsspezifische Arbeitsteilung. Denn unabhängig von der Aufteilung der Arbeitszeit zwischen den Ehegatten bleibt die steuerliche Belastung des Haushalts bei gegebenem Haushaltseinkommen immer gleich.
Prof. Jörg Althammer, Königsbrunn