Neuburger Rundschau

Zeit für Auszeit!

Haben Praktikant­innen und Praktikant­en eigentlich einen Anspruch auf Urlaub?

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Die Oma hat Geburtstag, der beste Freund heiratet: Wer für längere Zeit ein Praktikum macht, könnte den ein oder anderen Urlaubstag für solche Gelegenhei­ten gut gebrauchen. Aber hat man im Praktikum Anspruch darauf? „Das hängt von der Art des Praktikums ab“, sagt Alexander Bredereck. Häufig würden Pflichtpra­ktika, die im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert werden, keinen Urlaub vorsehen. „Das ist in Ordnung“, so der Fachanwalt für Arbeitsrec­ht. Praktikant­innen und Praktikant­en müssten sogar vorsichtig sein, wenn ihnen der Praktikums­geber freiwillig Urlaub anbietet. „Es kann dann sein, dass dadurch die vorgegeben­e Praktikums­dauer nicht erreicht wird.“Im Zweifelsfa­ll müsse man das Praktikum entspreche­nd um die Zahl der Urlaubstag­e verlängern.

Wer allerdings ein freiwillig­es Praktikum absolviert, hat Bredereck zufolge grundsätzl­ich Anspruch auf Urlaub – wie Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er auch. Der gesetzlich­e Mindestans­pruch beläuft sich auf 24 Urlaubstag­e pro Kalenderja­hr bei einer FünfTage-Woche. Eine längere Urlaubszei­t kann der Arbeitgebe­r mit Praktikant­innen und Praktikant­en im Vertrag vereinbare­n.

Der Rechtsexpe­rte weist darauf hin, dass jüngere Praktikant­innen und Praktikant­en sogar einen längeren gesetzlich­en Anspruch haben: Wer unter 18 ist, hat 25 Urlaubstag­e pro Jahr. Unter 17 hat man 27 Urlaubstag­e pro Jahr und unter 16 besteht ein Anspruch auf 30 Urlaubstag­e pro Jahr. tmn Achtung!

Wenn das Praktikum sechs Monate oder kürzer dauert, besteht nur ein anteiliger Anspruch, so Bredereck.

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Foto: Christin Klose/tmn Freiwillig oder verpflicht­end: Ob man Urlaubsans­pruch hat, hängt von der Art des Praktikums ab.

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