Wo Kies abgebaut werden darf
Die Gemeinde Burgheim legt Areale fest, auf denen grundsätzlich Bodenschätze gehoben werden dürfen
Burgheim Als Reaktion auf die Fortschreibung des Regionalplans, in dem (neue) Abbauflächen für Kies und Sand festgelegt werden, hat sich die Gemeinde Burg heim dazu entschieden, gesonderte Areale festzulegen, auf denen Bodenschätze abgebaut werden dürfen. Nur auf diesen so genannten Konzentrat ions flächen ist es dann noch möglich, Rohstoffe zu bergen. Andernfalls wäre es quasi überall im Gemeindegebiet zulässig, Kies und Sand abzubauen, weil es sich dabei um ein privilegiertes Vorhaben handelt. „Es geht hier nichtu meine V er hinderungs planung “, betonte Bürgermeister Michael Böh minder jüngsten Gemeinde ratssitzung. Schließlich sei es wichtig, dass Rohstoffe als Grundlage für die Industrie abgebaut würden. Über das Konzentrat ions flächen konzept habe die Gemeinde aber die Möglichkeit, den Abbau zu steuern.
Welche Flächen sich in Burgheim für Kies- und Sandabbau eignen, erarbeitet der Gemeinderat derzeit zusammen mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München. Diese Organisation berät seine Mitglieder (zu denen nun auch die Gemeinde Burgheim gehört) in allen Fragen der Ortsplanung, übernimmt für sie Planungsaufgaben und setzt sich mit den wichtigsten Themen der großräumlichen Entwicklung auseinander.
Insgesamt sieben unterschiedlich große Konzentrationsflächen sollen in der Gemeinde ausgewiesen werden. Sie liegen im Westen und Norden von Burgheim sowie bei Moos, westlich von Straß und bei Leidling. Die genauen Abgrenzungen sind noch lange nicht final festgelegt. Das Konzept, über das der Gemeinderat in seiner Sitzung am Mittwoch diskutiert hat, darf als erster Rohentwurf verstanden werden.
Unabhängig davon wird Burgheim aber auch zu den im Regionalplan festgelegten Flächen Stellung nehmen. Im Gegensatz zu anderen Gemeinden, die teilweise über ihre Abbaugebiete wenig glücklich sind (wie etwa Karlshuld oder Weichering), hat Burgheim gegen die meisten vom Planungsverband der Stadt Ingolstadt vorgesehenen Flächen nichts einzuwenden. Nur ein Areal, das an der Verbindungsstraße nach Bertoldsheim liegt, wird die Gemeinde monieren. Grund: Die Entwicklung des Gewerbegebiets ist wegen des Überschwemmungsgebiets nördlich der B16 nur in diese Richtung möglich. Der Bereich wird vom Regionalverband allerdings als sogenanntes Vorranggebiet definiert. Das heißt, dass der Abbau von Bodenschätzen Vorrang vor allen anderen Nutzungsansprüchen hat.