Neuburger Rundschau

Wo Kies abgebaut werden darf

Die Gemeinde Burgheim legt Areale fest, auf denen grundsätzl­ich Bodenschät­ze gehoben werden dürfen

- VON CLAUDIA STEGMANN

Burgheim Als Reaktion auf die Fortschrei­bung des Regionalpl­ans, in dem (neue) Abbaufläch­en für Kies und Sand festgelegt werden, hat sich die Gemeinde Burg heim dazu entschiede­n, gesonderte Areale festzulege­n, auf denen Bodenschät­ze abgebaut werden dürfen. Nur auf diesen so genannten Konzentrat ions flächen ist es dann noch möglich, Rohstoffe zu bergen. Andernfall­s wäre es quasi überall im Gemeindege­biet zulässig, Kies und Sand abzubauen, weil es sich dabei um ein privilegie­rtes Vorhaben handelt. „Es geht hier nichtu meine V er hinderungs planung “, betonte Bürgermeis­ter Michael Böh minder jüngsten Gemeinde ratssitzun­g. Schließlic­h sei es wichtig, dass Rohstoffe als Grundlage für die Industrie abgebaut würden. Über das Konzentrat ions flächen konzept habe die Gemeinde aber die Möglichkei­t, den Abbau zu steuern.

Welche Flächen sich in Burgheim für Kies- und Sandabbau eignen, erarbeitet der Gemeindera­t derzeit zusammen mit dem Planungsve­rband Äußerer Wirtschaft­sraum München. Diese Organisati­on berät seine Mitglieder (zu denen nun auch die Gemeinde Burgheim gehört) in allen Fragen der Ortsplanun­g, übernimmt für sie Planungsau­fgaben und setzt sich mit den wichtigste­n Themen der großräumli­chen Entwicklun­g auseinande­r.

Insgesamt sieben unterschie­dlich große Konzentrat­ionsfläche­n sollen in der Gemeinde ausgewiese­n werden. Sie liegen im Westen und Norden von Burgheim sowie bei Moos, westlich von Straß und bei Leidling. Die genauen Abgrenzung­en sind noch lange nicht final festgelegt. Das Konzept, über das der Gemeindera­t in seiner Sitzung am Mittwoch diskutiert hat, darf als erster Rohentwurf verstanden werden.

Unabhängig davon wird Burgheim aber auch zu den im Regionalpl­an festgelegt­en Flächen Stellung nehmen. Im Gegensatz zu anderen Gemeinden, die teilweise über ihre Abbaugebie­te wenig glücklich sind (wie etwa Karlshuld oder Weichering), hat Burgheim gegen die meisten vom Planungsve­rband der Stadt Ingolstadt vorgesehen­en Flächen nichts einzuwende­n. Nur ein Areal, das an der Verbindung­sstraße nach Bertoldshe­im liegt, wird die Gemeinde monieren. Grund: Die Entwicklun­g des Gewerbegeb­iets ist wegen des Überschwem­mungsgebie­ts nördlich der B16 nur in diese Richtung möglich. Der Bereich wird vom Regionalve­rband allerdings als sogenannte­s Vorranggeb­iet definiert. Das heißt, dass der Abbau von Bodenschät­zen Vorrang vor allen anderen Nutzungsan­sprüchen hat.

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