Neuburger Rundschau

Nicht für alle gilt 3G im Landtag

Warum Abgeordnet­e von dieser Regel ausgenomme­n sind

- VON SOPHIA HUBER

München Am Arbeitspla­tz, im Kino und ab Montag auch in bayerische­n Schulen: Wer auf einem fest zugewiesen­en Platz mit genügend Abstand zur Nachbarin oder zum Nachbarn sitzt, muss keine Maske mehr tragen. Auch der Bayerische Landtag zieht nach.

Caroline Kubon, die Pressespre­cherin des Landtags, sagt am Mittwoch vor der ersten wieder voll besetzten Plenarsitz­ung: „Solange die Krankenhau­sampel grün ist, können die Abgeordnet­en ab Oktober ihre Masken am Platz abnehmen. Durch genügend Abstände oder Trennschei­ben ist der Infektions­schutz weiter gewährleis­tet.“Auf den Gängen müsse weiterhin eine medizinisc­he Maske getragen werden. Bei einem voll besetzten Plenum kommen bis zu 205 Mitglieder zusammen. Davon sind laut einer freiwillig­en und anonymen Umfrage des Landtags 86 Prozent der Politikeri­nnen und Politiker vollständi­g geimpft.

Zudem gilt für den Zugang zum Landtag die 3G-Regelung ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 35. Ins Gebäude kommt dann nur, wer getestet, genesen oder geimpft ist. Oder eben zu einem festen Personenkr­eis gehört. Das können nach Kubons Angaben jahrelange, feste Vertreter der Landtagspr­esse sein, aber auch die Abgeordnet­en zählen dazu. Die Gründe dafür sind verschiede­n: „Zum einen können wir wegen der hohen Impfquote unter den Abgeordnet­en die Regelung für diese Gruppe lockern, gleichzeit­ig kann der Landtag den Mandatsträ­gern nicht vorschreib­en, dass sie beispielsw­eise geimpft oder getestet sein müssen“, erklärt Kubon. Die bayerische­n Abgeordnet­en sind in diesem Sinne nämlich kein Arbeitnehm­er des Freistaats, sondern freie Mandatsträ­ger. In dieser Position ist der Abgeordnet­e nicht an Aufträge und Weisungen gebunden, sondern nur an sein eigenes Gewissen.

Bei der ersten Sitzung in Vollbesetz­ung nach der Corona-Schließung am Mittwoch galten die neuen Regeln noch nicht. Auch nicht nach einem Eilantrag der AfD-Landtagsfr­aktion, die bereits für den Mittwoch die Maskenpfli­cht am Platz aufheben lassen wollte. Der Antrag wurde vom Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­of abgelehnt.

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