Nicht für alle gilt 3G im Landtag
Warum Abgeordnete von dieser Regel ausgenommen sind
München Am Arbeitsplatz, im Kino und ab Montag auch in bayerischen Schulen: Wer auf einem fest zugewiesenen Platz mit genügend Abstand zur Nachbarin oder zum Nachbarn sitzt, muss keine Maske mehr tragen. Auch der Bayerische Landtag zieht nach.
Caroline Kubon, die Pressesprecherin des Landtags, sagt am Mittwoch vor der ersten wieder voll besetzten Plenarsitzung: „Solange die Krankenhausampel grün ist, können die Abgeordneten ab Oktober ihre Masken am Platz abnehmen. Durch genügend Abstände oder Trennscheiben ist der Infektionsschutz weiter gewährleistet.“Auf den Gängen müsse weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Bei einem voll besetzten Plenum kommen bis zu 205 Mitglieder zusammen. Davon sind laut einer freiwilligen und anonymen Umfrage des Landtags 86 Prozent der Politikerinnen und Politiker vollständig geimpft.
Zudem gilt für den Zugang zum Landtag die 3G-Regelung ab einer Sieben-Tages-Inzidenz von 35. Ins Gebäude kommt dann nur, wer getestet, genesen oder geimpft ist. Oder eben zu einem festen Personenkreis gehört. Das können nach Kubons Angaben jahrelange, feste Vertreter der Landtagspresse sein, aber auch die Abgeordneten zählen dazu. Die Gründe dafür sind verschieden: „Zum einen können wir wegen der hohen Impfquote unter den Abgeordneten die Regelung für diese Gruppe lockern, gleichzeitig kann der Landtag den Mandatsträgern nicht vorschreiben, dass sie beispielsweise geimpft oder getestet sein müssen“, erklärt Kubon. Die bayerischen Abgeordneten sind in diesem Sinne nämlich kein Arbeitnehmer des Freistaats, sondern freie Mandatsträger. In dieser Position ist der Abgeordnete nicht an Aufträge und Weisungen gebunden, sondern nur an sein eigenes Gewissen.
Bei der ersten Sitzung in Vollbesetzung nach der Corona-Schließung am Mittwoch galten die neuen Regeln noch nicht. Auch nicht nach einem Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion, die bereits für den Mittwoch die Maskenpflicht am Platz aufheben lassen wollte. Der Antrag wurde vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof abgelehnt.