Neuburger Rundschau

Keine Zäune um die Weihnachts­märkte

Hintergrun­d Nach langem Ringen in der Staatsregi­erung verständig­en sich Wirtschaft­sminister Aiwanger (Freie Wähler) und Gesundheit­sminister Holetschek (CSU) auf eine Sonderrege­lung

- VON ULI BACHMEIER

München Ganz so einfach, wie Wirtschaft­sminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sich das vorgestell­t hat, war es dann doch nicht, den bayerische­n Weihnachts­märkten unter Corona-Bedingunge­n einen möglichst uneingesch­ränkten Betrieb zu garantiere­n. Beim Runden Tisch am Dienstag waren sich Aiwanger und Gesundheit­sminister Klaus Holetschek (CSU) zwar im Grundsatz einig, dass es keine Umzäununge­n und keine Zugangskon­trollen nach der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) geben soll. Eine rechtliche Hürde allerdings, die sich die Staatsregi­erung in ihrer Corona-Verordnung selbst aufgebaut hatte, musste noch genommen werden. Es ging, vereinfach­t gesagt, um die Frage, ob ein Weihnachts­markt rechtlich wie ein Volksfest oder wie ein Wochenmark­t zu behandeln sei.

Für die Schaustell­er, die im Ministeriu­m mit am Tisch saßen, war die Sache von Anfang an klar. „Ein Weihnachts­markt ist keine Saufparty“, sagt Lorenz Kalb, der 1. Vorsitzend­e des Süddeutsch­en Verbandes reisender Schaustell­er und Handelsleu­te. Es handle sich, wie der Name

sagt, um einen Markt, bei dem es zwar auch Glühwein und Bratwürste, aber überwiegen­d Verkaufsst­ände gebe, sagt Kalb.

Dennoch gab es rechtliche Bedenken. In der aktuell gültigen 14. Bayerische­n Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung nämlich ist nicht ausdrückli­ch geregelt, ob ein Weihnachts­markt eine Großverans­taltung ist, für die – wenn der örtliche Corona-Inzidenzwe­rt 35 übersteigt und mehr als 1000 Besucher

zu erwarten sind – die 3G-Regel gelten würde. Diese rechtliche Unklarheit, so befürchtet­en Schaustell­er, hätte bei Behörden vor Ort, die für die Infektions­schutzkonz­epte zuständig sind, nicht nur für Unsicherhe­it gesorgt. Im Ergebnis hätte es auch darauf hinauslauf­en können, dass hier und dort eben doch Einlasskon­trollen angeordnet werden. Umgekehrt sorgten sich Juristen der Staatsregi­erung offenbar, dass eine Sonderrege­lung für Weihnachts­schon märkte neue Klagen vonseiten Dritter provoziere­n könnte.

Was beim Runden Tisch nicht geklärt werden konnte, regelten am Mittwoch die beiden Minister. Sie vereinbart­en ein Konzept für die Durchführu­ng der traditione­llen Märkte, das ihnen eine Art Sonderstel­lung einräumt. „Danach sind“, wie es in einer gemeinsame­n Mitteilung heißt, „die Christkind­lmärkte in diesem Winter ohne größere Einschränk­ungen wie 3G-Pflicht und Maskenpfli­cht, Umzäunung der Marktfläch­e und Ausschankv­erbot von Alkohol möglich.“Ein detaillier­tes Rahmenhygi­enekonzept werde zeitnah abgestimmt und veröffentl­icht. Aiwanger zeigte sich erfreut. Er verwies auf die wirtschaft­liche Funktion und soziale Bedeutung der Weihnachts­märkte und sagte, die Entscheidu­ng sei „ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität“. Holetschek erklärte: „Der zunehmende Impffortsc­hritt erlaubt es uns, in diesem Jahr wieder mehr Freiheiten auch für Weihnachts­märkte einzuräume­n.“Er mahnte aber auch: „Corona ist noch immer unter uns. Jeder sollte sich weiter Umsicht und Vorsicht auf die Fahnen schreiben – auch bei Glühwein und gebrannten Mandeln.“

 ?? Archivfoto: Ulrich Wagner ?? „Ein Weihnachts­markt ist keine Saufparty“, sagt der Schaustell­erverband. Im Bild der Christkind­lesmarkt in Augsburg.
Archivfoto: Ulrich Wagner „Ein Weihnachts­markt ist keine Saufparty“, sagt der Schaustell­erverband. Im Bild der Christkind­lesmarkt in Augsburg.

Newspapers in German

Newspapers from Germany