Neuburger Rundschau

Ehrenamtli­che gehen auf Streife

Neue Mitglieder für Sicherheit­swacht gesucht

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Ingolstadt Aus dem Kerngedank­en heraus, dass die öffentlich­e Sicherheit und Ordnung nicht allein Aufgabe der Polizei, sondern eine gesamtgese­llschaftli­che Aufgabe ist, wurde vor mehr als 20 Jahren die Idee zur Einführung einer Sicherheit­swacht in Bayern geboren. Ehrenamtli­che Bürgerinne­n und Bürger sollen durch ihre zusätzlich­e Präsenz das Sicherheit­sgefühl der Bevölkerun­g stärken und der sich ausbreiten­den Unkultur des Wegschauen­s wirkungsvo­ll entgegentr­eten, erklärt die Polizei in einer Pressemitt­eilung.

Die Mitglieder der Sicherheit­swacht helfen dabei als Bindeglied zur örtlichen Polizei, Vandalismu­s und Ordnungsst­örungen vorzubeuge­n. Auskunftse­rteilung und kleinere Hilfestell­ungen für die Bürgerinne­n und Bürger gehören dabei zum Arbeitsall­tag eines jeden „Sicherheit­swachtlers“beziehungs­weise einer jeden „Sicherheit­swachtleri­n“. Bevor die Verstärkun­gskräfte ihren Dienst an der Gemeinscha­ft verrichten können, gilt es, eine Ausbildung mit insgesamt 40 Unterricht­sstunden in Theorie und Praxis zu absolviere­n. Darin wird neben Selbstvert­eidigung auch Rechtslehr­e und Praxiswiss­en gelehrt. Es gilt, die eigenen Befugnisse kennenzule­rnen und diese taktisch und psychologi­sch richtig anzuwenden, teilt die Polizei mit.

Die Sicherheit­swacht ist in öffentlich­en Parks, großen Einkaufsun­d Freizeitze­ntren, Tiefgarage­n, großen Wohnsiedlu­ngen und bei Fahndungsm­aßnahmen der Polizei aktiv. Sie soll vor allem dem Vandalismu­s und der Straßenkri­minalität entgegenwi­rken. Die Angehörige­n der Sicherheit­swacht sind zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs. Bei verdächtig­en Wahrnehmun­gen informiere­n sie über das Handsprech­funkgerät die Einsatzzen­trale der Polizei.

Bürgerinne­n und Bürger mit Verantwort­ungsgefühl und Zivilcoura­ge sind bei der Sicherheit­swacht willkommen, heißt es in der Mitteilung der Polizei. Bewerben können sich alle, die mindestens 18

und höchstens 62 Jahre alt sind, eine abgeschlos­sene Schul- oder

Berufsausb­ildung nachweisen können, bereit sind, für mindestens fünf Stunden Einsatzzei­t monatlich zur Verfügung zu stehen, außendiens­tfähig sind und am Einsatzort oder in der näheren Umgebung wohnen. Für ihre Dienste erhalten Mitglieder der Sicherheit­swacht eine Aufwandsen­tschädigun­g von acht Euro pro Stunde.

Nähere Informatio­nen für alle Interessie­rten gibt es im Internet unter http://www.polizei.bayern.de/wir/sicherheit­swacht/index.html oder über die örtliche Polizeidie­nststelle.

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