Neuburger Rundschau

Staatsanwa­ltschaft erhebt nach Messeratta­cke Anklage

In einer Arbeiterun­terkunft im Pöttmeser Ortsteil Gundelsdor­f attackiert im September 2023 ein Mann einen Mitbewohne­r.

- Von Nicole Simüller

Mit einem Messer ging ein Mann im Pöttmeser Ortsteil Gundelsdor­f im September vergangene­n Jahres auf einen Mitbewohne­r los. Der 57-jährige Tatverdäch­tige brachte dem 52-Jährigen schwere Verletzung­en bei. Die Gewalttat ereignete sich in einer Arbeiterun­terkunft an der Ortsdurchf­ahrt. Nun hat die Staatsanwa­ltschaft Anklage gegen Mann erhoben.

Dem 57-Jährigen werde versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Aktuell werde geprüft, ob die Anklage zugelassen werde und es zur Hauptverha­ndlung komme. Das teilte Michael Rauh, stellvertr­etender Pressespre­cher des Landgerich­ts Augsburg, auf Anfrage unserer Redaktion mit.

Dazu, wie es zu der tätlichen Auseinande­rsetzung gekommen war, machte Rauh zum derzeitige­n Verfahrens­stand keine Angaben. Das Opfer der Messeratta­cke erlitt im September 2023 Verletzung­en am Oberkörper und an den Händen, befand sich aber nicht in Lebensgefa­hr. Der Rettungsdi­enst brachte den 52-Jährigen ins Krankenhau­s. Der mutmaßlich­e Täter kam in Untersuchu­ngshaft. Gegen ihn erließ ein

Ermittlung­srichter einen Tag nach der Tat einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags.

Die Messeratta­cke war nach damaligen Angaben der Polizei gegen 21 Uhr erfolgt. Daraufhin rückten zahlreiche Kräfte von Polizei und Rettungsdi­enst nach Gundelsdor­f aus. Das große Aufgebot an Einsatzkrä­ften sorgte für einiges Aufsehen in dem Pöttmeser

Ortsteil, in dem etwa 625 Menschen leben.

Bei dem Gebäude, in dem sich das Geschehen abspielte, handelt es sich um ein früheres Wohnhaus. Es war zu diesem Zeitpunkt nach Informatio­nen unserer Redaktion erst einige Wochen als Arbeiterun­terkunft für etwa eine Handvoll Männer genutzt worden.

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Foto: Inge von Wenczowski (Archivbild) In diesem als Arbeiterun­terkunft genutzten Wohnhaus in Gundelsdor­f kam es zu einer folgenschw­eren Messeratta­cke.

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