Ermittler durchsuchen das Haus von Christina Block
Die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block-House streitet mit ihrem Ex-Mann seit Jahren um zwei ihrer vier Kinder. Nun wurden Daten gesichert.
Hamburg Der seit Jahren ausgetragene Sorgerechtsstreit der Hamburger Unternehmerin Christina Block (50) und ihres Ex-Mannes (49) hat ein neues Kapitel: Staatsanwaltschaft und Polizei haben am Freitag Blocks Wohnhaus in Hamburg durchsucht. Es werde gegen sie und weitere Personen wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger und sonstiger Straftaten ermittelt.
Der Kampf um zwei der vier gemeinsamen Kinder erinnert an einen dramatischen Film. Deutsche und dänische Gerichte haben bereits sowohl für den Vater als auch für die Mutter entschieden. Ein endgültiges Urteil steht allerdings noch immer aus. Zuletzt wurden die Kinder in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von bislang Unbekannten aus Dänemark nach Deutschland zur Mutter geholt. Der Vater soll laut Polizei angegriffen worden sein. Nach einer erneuten Gerichtsentscheidung sind die Kinder nun wieder in Dänemark. Und Polizei und Staatsanwaltschaft fragen nun: Wer hat die RückholAktion in Auftrag gegeben? Darum wurden am Freitag mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Nach Medieninformationen sollten E-Mails und Daten gesichert werden, die Hinweise auf den oder die Auftraggeber der Aktion in Dänemark bringen.
Fast ein Dutzend Ermittler waren in zivilen Fahrzeugen vorgefahren und hatten gefüllte Pappkartons und ein wie ein Drucker aussehendes Gerät aus der Villa getragen. Auch am Luxus-Hotel Grand Elysée sollen Ermittler unterwegs gewesen sein. Sie packten Kartons in ein Auto. Das ElyséeHotel gehört wie die Restaurantkette Block House zu der von Eugen Block gegründeten Unternehmensgruppe. Der 83-Jährige ist Christina Blocks Vater. Er hatte erst am Donnerstag bei einem Neujahrsempfang über den Sorgerechtsstreit um seine Enkel gesagt: „Diese Ungerechtigkeit schreit zum Himmel.“Das alles sei nur traurig.
Christina Block und der Vater ihrer Kinder hatten im August 2005 geheiratet, etwa zehn Jahre später folgte die Scheidung. Bei einer der vereinbarten Besuche im Sommer 2021 hatte der Vater die Kinder nicht wieder nach Hause geschickt und seine Entscheidung mit Übergriffigkeiten der Mutter gegen die Kinder begründet.
Ihr Anwalt Otmar Kury versicherte, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. „In den familiengerichtlichen Verfahren ist das Gegenstand
und die Mutter hat auch immer gesagt, dass sie die Kinder natürlich nicht geschlagen hat und es gibt keine Beweise dafür.“Die beiden jüngeren Kinder leben seitdem in Dänemark – obwohl das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg das Aufenthaltsbestimmungsrecht im Oktober 2021 vorläufig auf die Mutter übertragen hatte. Einen Monat zuvor hatte das Familiengericht das Recht noch dem Vater zugesprochen, wogegen sich die Mutter vor dem OLG erfolgreich beschwerte. Das Gericht hatte den Vater in der einstweiligen Anordnung vom Oktober verpflichtet, die Kinder in die Obhut der Mutter zurückzugeben.
Der Beschluss wurde von den dänischen Behörden nicht umgesetzt. Hintergrund: Als einziges EU-Land erkennt Dänemark Entscheidungen von Gerichten anderer Mitgliedsländer in Sorgerechtsstreitigkeiten nicht an. Mitte Oktober 2023 wurden vom Hamburger Familiengericht die Sorgerechtsanträge beider Eltern als unzulässig zurückgewiesen – weil die Kinder nun ihren Lebensmittelpunkt in Dänemark hätten und die deutschen Gerichte nicht mehr zuständig seien. Die Mutter hat dagegen Beschwerde eingelegt, über die noch nicht entschieden wurde. Die
Staatsanwaltschaft versucht unterdessen seit Monaten, den Gesamtkomplex des Block-Konfliktes näher aufzuklären.
Der Kampf um die Kinder eskalierte in der Silvesternacht, als Unbekannte den Vater in Süddänemark angegriffen und den 10-jährigen Jungen und das 13-jährige Mädchen in zwei Autos mitnahmen. Es werde wegen Freiheitsberaubung und Körperverletzung ermittelt, teilte die dänische Polizei mit. Die Kinder befanden sich danach bei ihrer Mutter. Nach einem Eilantrag des Vaters hatte das Hanseatische Oberlandesgericht eine einstweilige Anordnung erlassen, nach der die Kinder zu ihrem Vater zurückkehren mussten. Christina Block folgte der Aufforderung sofort, wie ihr Anwalt sagte. Seine Mandantin habe die Aktion nicht beauftragt, betonte er zudem. Ein nun gegen sie vorliegender europäischer Haftbefehl der dänischen Justiz werde in Deutschland nicht vollstreckt, sagte Kury. Der Haftbefehl sei in Hamburg in eine Meldeanordnung umgewandelt worden. Es gebe keine Fluchtgefahr. Welchen Vorwurf die dänische Justiz gegen die Unternehmerin erhebt, konnte der Anwalt nicht sagen. (Christiane Bosch und Bernhard Sprengel, dpa)