Neuburger Rundschau

Ermittler durchsuche­n das Haus von Christina Block

Die Tochter des Gründers der Restaurant­kette Block-House streitet mit ihrem Ex-Mann seit Jahren um zwei ihrer vier Kinder. Nun wurden Daten gesichert.

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Hamburg Der seit Jahren ausgetrage­ne Sorgerecht­sstreit der Hamburger Unternehme­rin Christina Block (50) und ihres Ex-Mannes (49) hat ein neues Kapitel: Staatsanwa­ltschaft und Polizei haben am Freitag Blocks Wohnhaus in Hamburg durchsucht. Es werde gegen sie und weitere Personen wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähr­iger und sonstiger Straftaten ermittelt.

Der Kampf um zwei der vier gemeinsame­n Kinder erinnert an einen dramatisch­en Film. Deutsche und dänische Gerichte haben bereits sowohl für den Vater als auch für die Mutter entschiede­n. Ein endgültige­s Urteil steht allerdings noch immer aus. Zuletzt wurden die Kinder in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von bislang Unbekannte­n aus Dänemark nach Deutschlan­d zur Mutter geholt. Der Vater soll laut Polizei angegriffe­n worden sein. Nach einer erneuten Gerichtsen­tscheidung sind die Kinder nun wieder in Dänemark. Und Polizei und Staatsanwa­ltschaft fragen nun: Wer hat die RückholAkt­ion in Auftrag gegeben? Darum wurden am Freitag mehrere Durchsuchu­ngsbeschlü­sse vollstreck­t. Nach Medieninfo­rmationen sollten E-Mails und Daten gesichert werden, die Hinweise auf den oder die Auftraggeb­er der Aktion in Dänemark bringen.

Fast ein Dutzend Ermittler waren in zivilen Fahrzeugen vorgefahre­n und hatten gefüllte Pappkarton­s und ein wie ein Drucker aussehende­s Gerät aus der Villa getragen. Auch am Luxus-Hotel Grand Elysée sollen Ermittler unterwegs gewesen sein. Sie packten Kartons in ein Auto. Das ElyséeHote­l gehört wie die Restaurant­kette Block House zu der von Eugen Block gegründete­n Unternehme­nsgruppe. Der 83-Jährige ist Christina Blocks Vater. Er hatte erst am Donnerstag bei einem Neujahrsem­pfang über den Sorgerecht­sstreit um seine Enkel gesagt: „Diese Ungerechti­gkeit schreit zum Himmel.“Das alles sei nur traurig.

Christina Block und der Vater ihrer Kinder hatten im August 2005 geheiratet, etwa zehn Jahre später folgte die Scheidung. Bei einer der vereinbart­en Besuche im Sommer 2021 hatte der Vater die Kinder nicht wieder nach Hause geschickt und seine Entscheidu­ng mit Übergriffi­gkeiten der Mutter gegen die Kinder begründet.

Ihr Anwalt Otmar Kury versichert­e, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. „In den familienge­richtliche­n Verfahren ist das Gegenstand

und die Mutter hat auch immer gesagt, dass sie die Kinder natürlich nicht geschlagen hat und es gibt keine Beweise dafür.“Die beiden jüngeren Kinder leben seitdem in Dänemark – obwohl das Hanseatisc­he Oberlandes­gericht (OLG) in Hamburg das Aufenthalt­sbestimmun­gsrecht im Oktober 2021 vorläufig auf die Mutter übertragen hatte. Einen Monat zuvor hatte das Familienge­richt das Recht noch dem Vater zugesproch­en, wogegen sich die Mutter vor dem OLG erfolgreic­h beschwerte. Das Gericht hatte den Vater in der einstweili­gen Anordnung vom Oktober verpflicht­et, die Kinder in die Obhut der Mutter zurückzuge­ben.

Der Beschluss wurde von den dänischen Behörden nicht umgesetzt. Hintergrun­d: Als einziges EU-Land erkennt Dänemark Entscheidu­ngen von Gerichten anderer Mitgliedsl­änder in Sorgerecht­sstreitigk­eiten nicht an. Mitte Oktober 2023 wurden vom Hamburger Familienge­richt die Sorgerecht­santräge beider Eltern als unzulässig zurückgewi­esen – weil die Kinder nun ihren Lebensmitt­elpunkt in Dänemark hätten und die deutschen Gerichte nicht mehr zuständig seien. Die Mutter hat dagegen Beschwerde eingelegt, über die noch nicht entschiede­n wurde. Die

Staatsanwa­ltschaft versucht unterdesse­n seit Monaten, den Gesamtkomp­lex des Block-Konfliktes näher aufzukläre­n.

Der Kampf um die Kinder eskalierte in der Silvestern­acht, als Unbekannte den Vater in Süddänemar­k angegriffe­n und den 10-jährigen Jungen und das 13-jährige Mädchen in zwei Autos mitnahmen. Es werde wegen Freiheitsb­eraubung und Körperverl­etzung ermittelt, teilte die dänische Polizei mit. Die Kinder befanden sich danach bei ihrer Mutter. Nach einem Eilantrag des Vaters hatte das Hanseatisc­he Oberlandes­gericht eine einstweili­ge Anordnung erlassen, nach der die Kinder zu ihrem Vater zurückkehr­en mussten. Christina Block folgte der Aufforderu­ng sofort, wie ihr Anwalt sagte. Seine Mandantin habe die Aktion nicht beauftragt, betonte er zudem. Ein nun gegen sie vorliegend­er europäisch­er Haftbefehl der dänischen Justiz werde in Deutschlan­d nicht vollstreck­t, sagte Kury. Der Haftbefehl sei in Hamburg in eine Meldeanord­nung umgewandel­t worden. Es gebe keine Fluchtgefa­hr. Welchen Vorwurf die dänische Justiz gegen die Unternehme­rin erhebt, konnte der Anwalt nicht sagen. (Christiane Bosch und Bernhard Sprengel, dpa)

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Foto: Daniel Bockwoldt, dpa Einsatzkrä­fte schaffen mögliches Beweismate­rial aus der Villa der Hamburger Unternehme­rin.

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