Neuburger Rundschau

Riskantes Manöver bringt 21-Jährigen vor Gericht

Frau landet im Graben, damit sie nicht gegen ein Auto prallt. Der Verursache­r flüchtet.

- Von Adrian Hauk

Vergangene­n August hat eine Autofahrer­in in der Nähe von Langenmose­n nur knapp einen Frontalzus­ammenstoß mit einem entgegenko­mmenden Auto verhindert. Als die junge Frau den VW Golf bemerkte, reagierte sich geistesgeg­enwärtig: Sie bremste stark ab, landete jedoch im Graben. Einen schlimmen Unfall hat sie so vermieden, doch der Schock saß tief. Der Verursache­r aber fuhr weiter und musste sich deshalb jetzt vor dem Amtsgerich­t Neuburg verantwort­en.

Der 21-Jährige hatte für sein Verhalten an jenem Augusttag bereits einen Strafbefeh­l erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Vor Amtsgerich­tsdirektor Christian Veh war er sich keiner Schuld bewusst. Er gab an, dass er auf der Strecke einen vor ihm fahrenden Wagen überholt hatte. Dafür habe er sich vergewisse­rt, dass kein Gegenverke­hr zu sehen sei. Als er das Auto der jungen Frau erkannte, sei er erschrocke­n, aber wieder in seine Fahrspur eingescher­t. Er schilderte, dass er an der nächsten Parkmöglic­hkeit fünf bis zehn Minuten pausieren musste, um sich von seinem Schrecken zu erholen. Dass die Fahrerin auf der Gegenspur in den Graben ausweichen musste, habe er nicht bemerkt. Der Schaden am beschädigt­en Auto belief sich nach Einschätzu­ng der Polizei auf über 2000 Euro.

Die Aussage des Angeklagte­n vor Gericht stimmte jedoch nicht mit dem überein, was die Beamten ermittelt hatten. So meinte der 21-Jährige damals gegenüber der Polizei, dass er den Unfall der Autofahrer­in bemerkt habe und sogar umgekehrt sei, um sich zu entschuldi­gen, dass sie in den Graben ausweichen musste. Das machte für Richter Veh keinen Sinn.

Nach dieser Unstimmigk­eit schlug der Richter dem Angeklagte­n vor, seinen Einspruch zurückzune­hmen, weil sonst die Strafe höher ausfallen könnte. Der 21-Jährige lenkte ein. Jetzt muss er den Schaden am Fahrzeug der jungen Frau bezahlen. Nach wie vor hat er keinen Führersche­in. Wie lange er ohne auskommen muss, wird noch entschiede­n.

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