Am Eichelgrund darf nachverdichtet werden
Der fast 60 Jahre alte Bebauungsplan „Eichelgrund“wird für das Oberhausener Viertel am Waldbad geändert. Auslöser dafür ist der Antrag eines Hauseigentümers.
Der neu aufgelegte Bebauungsplan „Eichelgrund“sorgte während der Abwägung der Eingänge aus der öffentlichen Auslegung in der jüngsten Sitzung des Oberhausener Gemeinderates für einigen Klärungsbedarf. Vor allem die E-Mails von einigen Bewohnern des bereits vollständig bebauten Viertels in Oberhausen, die ihre Bedenken geäußert hatten, wurden am Donnerstagabend besprochen.
Der Bebauungsplan „Eichelgrund“wurde im Jahr 1967 aufgestellt und seither nicht mehr verändert. Der Antrag eines Hauseigentümers auf Aufstockung eines bestehenden Gebäudes gab den Ausschlag, dass Bürgermeister Fridolin Gößl und seine Verwaltung über eine grundsätzliche Neuauflage dieses Bebauungsplanes nachdachten. Ziel war es, den Weg hin zu mehr Wohnraum und damit eine Nachverdichtung mit einer besseren und zeitgemäßeren Nutzung der Gebäude zu ermöglichen. Die Befürchtungen einiger
Anwohner, dass diese Änderung zu höheren Häusern und größeren Verschattungen führen könnten, versuchte das Gemeindeoberhaupt in der Sitzung zu zerstreuen.
Zuerst einmal gebe es in dem Bereich viele Nebengebäude und auch Hausteile wie Eingangsüberdachungen, die außerhalb der Baugrenzen liegen würden, erklärte
Gößl. Mit den Neuerungen legalisiere man diese Bauten. Außerdem handle es sich bei der Neuschöpfung um einen sogenannten einfachen Bebauungsplan. Und in dem müsse sich die Umgestaltung in Höhe und Ausmaßen an die Umgebung halten. Höhere Häuser oder gar eine geschlossene Bebauung, so die Befürchtung mancher Anwohner, sei daher immer noch nicht zulässig.
„Wir wollen eine maßvolle Nachverdichtung ermöglichen“, beschwichtigte der Bürgermeister. „Nur wegen dieser Vereinfachung werden nicht gleich alle Häuser aufgestockt.“Eine angeregte Bürgerversammlung zu diesem Thema lehnten der Bürgermeister und auch der Gemeinderat einstimmig ab. Dazu seien mindestens fünf Prozent der Bürger notwendig. Ein Skeptiker zeigte sich nach der Sitzung mit den Erklärungen zufrieden.
Neben dem Bebauungsplan „Eichelgrund“billigte der Gemeinderat auch die Bebauungspläne „Am Bergacker 1 und 2“und erließ die entsprechenden Satzungen jeweils einstimmig.