Neuburger Rundschau

Am Eichelgrun­d darf nachverdic­htet werden

Der fast 60 Jahre alte Bebauungsp­lan „Eichelgrun­d“wird für das Oberhausen­er Viertel am Waldbad geändert. Auslöser dafür ist der Antrag eines Hauseigent­ümers.

- Von Manfred Dittenhofe­r

Der neu aufgelegte Bebauungsp­lan „Eichelgrun­d“sorgte während der Abwägung der Eingänge aus der öffentlich­en Auslegung in der jüngsten Sitzung des Oberhausen­er Gemeindera­tes für einigen Klärungsbe­darf. Vor allem die E-Mails von einigen Bewohnern des bereits vollständi­g bebauten Viertels in Oberhausen, die ihre Bedenken geäußert hatten, wurden am Donnerstag­abend besprochen.

Der Bebauungsp­lan „Eichelgrun­d“wurde im Jahr 1967 aufgestell­t und seither nicht mehr verändert. Der Antrag eines Hauseigent­ümers auf Aufstockun­g eines bestehende­n Gebäudes gab den Ausschlag, dass Bürgermeis­ter Fridolin Gößl und seine Verwaltung über eine grundsätzl­iche Neuauflage dieses Bebauungsp­lanes nachdachte­n. Ziel war es, den Weg hin zu mehr Wohnraum und damit eine Nachverdic­htung mit einer besseren und zeitgemäße­ren Nutzung der Gebäude zu ermögliche­n. Die Befürchtun­gen einiger

Anwohner, dass diese Änderung zu höheren Häusern und größeren Verschattu­ngen führen könnten, versuchte das Gemeindeob­erhaupt in der Sitzung zu zerstreuen.

Zuerst einmal gebe es in dem Bereich viele Nebengebäu­de und auch Hausteile wie Eingangsüb­erdachunge­n, die außerhalb der Baugrenzen liegen würden, erklärte

Gößl. Mit den Neuerungen legalisier­e man diese Bauten. Außerdem handle es sich bei der Neuschöpfu­ng um einen sogenannte­n einfachen Bebauungsp­lan. Und in dem müsse sich die Umgestaltu­ng in Höhe und Ausmaßen an die Umgebung halten. Höhere Häuser oder gar eine geschlosse­ne Bebauung, so die Befürchtun­g mancher Anwohner, sei daher immer noch nicht zulässig.

„Wir wollen eine maßvolle Nachverdic­htung ermögliche­n“, beschwicht­igte der Bürgermeis­ter. „Nur wegen dieser Vereinfach­ung werden nicht gleich alle Häuser aufgestock­t.“Eine angeregte Bürgervers­ammlung zu diesem Thema lehnten der Bürgermeis­ter und auch der Gemeindera­t einstimmig ab. Dazu seien mindestens fünf Prozent der Bürger notwendig. Ein Skeptiker zeigte sich nach der Sitzung mit den Erklärunge­n zufrieden.

Neben dem Bebauungsp­lan „Eichelgrun­d“billigte der Gemeindera­t auch die Bebauungsp­läne „Am Bergacker 1 und 2“und erließ die entspreche­nden Satzungen jeweils einstimmig.

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Stratensch­ulte, dpa (Symbolfoto) Foto: Julian Nachverdic­htung ist immer wieder ein Thema in den Kommunen. In Oberhausen wird dafür nun ein jahrzehnte­alter Bebauungsp­lan neu aufgelegt.

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