Pflege: So gibt es Geld für eine Haushaltshilfe
Menschen mit Pflegebedarf steht eine professionelle Hilfe im Haushalt zu. Dafür gibt es von der Pflegekasse den sogenannten Entlastungsbetrag.
Neuburg-Schrobenhausen Oftmals stellt bereits bei Beginn der Pflegebedürftigkeit die Haushaltsführung für die Betroffenen eine große Hürde dar. Um Menschen mit Pflegebedarf und deren Pflegepersonen im Haushalt zu entlasten, gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser ist eine Leistung der Pflegekasse und umfasst 125 Euro pro Monat. Jeder Pflegebedürftige hat ab Pflegegrad 1 Anspruch darauf. Der Entlastungsbetrag wird nicht ausbezahlt, sondern bei der Pflegekasse wie bei einem Sparbuch monatlich angespart. Er ist zweckgebunden und kann beispielsweise für eine Hilfe im Haushalt, eine Alltagsbegleitung oder für den Eigenanteil bei der Kurzzeitund/oder Tagespflege eingesetzt werden. Achtung: Der Entlastungsbetrag kann nur für qualifizierte Unterstützungsangebote in Anspruch genommen werden.
Die Rechnungen des Leistungserbringers werden normalerweise vorab von der pflegebedürftigen Person bezahlt und anschließend bei der Pflegekasse mit der Bitte um Überweisung eingereicht. Ausnahme: Bei Pflegegrad 1 gibt es auch die
Möglichkeit, den Entlastungsbetrag für einen ambulanten Pflegedienst zur Unterstützung bei der Körperpflege zu nutzen. Nicht oder nicht vollständig verbrauchte Leistungen am Ende eines Kalenderjahres können in das Folgejahr übertragen und bis zum 30. Juni verwendet werden. Die Pflegekasse kann Auskunft darüber geben, wie viel vom Entlastungsbetrag übrig ist, beziehungsweise wie viel bereits ausgeschöpft wurde.
Sobald Pflegegrad 2 vorliegt, kann die pflegebedürftige Person einen Teil der Pflegesachleistungen für Entlastungsleistungen nutzen, wenn der ambulante Pflegedienst den zu Verfügung stehenden Geldbetrag nicht komplett benötigt. Dies geht bis zu einer Höhe von 40 Prozent der Pflegesachleistungen (Beispiel: 40 Prozent von 761 Euro = 304,40 Euro). Empfehlenswert ist es jedoch, diese Umwandlung mit der zuständigen Pflegekasse abzustimmen. (AZ)