Energie: Das ändert sich 2024
Wer noch dieses Jahr seine alte Heizung ersetzt, bekommt bis zu 70 Prozent der Kosten bezuschusst. Dagegen steigen die Heizkosten und PV-Strom wird geringer vergütet. Ein Überblick über die Neuerungen.
Neuburg-Schrobenhausen Im Energiebereich ändert sich 2024 einiges: Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes tritt in Kraft, was zunächst die Heizungen von Gebäuden in Neubaugebieten betrifft. Für Sanierungen erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Zuschüsse. Die CO2-Emissionen werden teurer und die Mehrwertsteuer für Erdgas steigt wieder. Die Umweltprämie für Elektroautos sinkt, ebenso die Vergütungen für Strom aus Fotovoltaikanlagen. Das sind die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Am 1. Januar 2024 trat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Damit müssen Gebäude in Neubaugebieten mit Heizungen ausgestattet werden, die zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Wer in einer Baulücke oder im Außenbereich neu baut oder wer lediglich seine Heizung tauscht, bekommt mehr Zeit, bis die Pflicht mit erneuerbaren Energien zu heizen greift: in Großstädten über 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026, in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Ist in dem betreffenden Gebiet der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes bereits beschlossen, beginnt die Pflicht jedoch früher.
Für Haushalte, die ihre Heizung noch 2024 austauschen lassen, gibt es neben einer Grundförderung von 30 Prozent auch einen „Speedbonus“von 20 Prozent. Haushalte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, einen speziellen Einkommensbonus zu beantragen. In der Summe könnten somit bis zu 70 Prozent der Kosten bezuschusst werden. Für darüber hinausgehende Kosten besteht die Möglichkeit, ein verbilligtes Darlehen zu erhalten, sodass Haushalte auch ohne Ersparnisse eine neue Heizung einbauen können. Förderungen erhalten ausschließlich erneuerbare Energien, wie zum Beispiel Wärmepumpen oder Pelletheizungen und Anschlüsse an Fernwärme.
Auch die Zuschüsse für Maßnahmen einer Gebäudesanierung erhöhen sich: Eine nachträgliche Wärmedämmung soll 2024 mit bis zu 30 Prozent gefördert werden.
Teurer wird dagegen der Festpreis für CO2-Emissionen. Diese erhöhten Emissionskosten führen
zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas. Die Erhöhung um zehn Euro pro Tonne CO2 verteuert den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh wird das Heizen dadurch um 30 Euro teurer. Ab März 2024 steigt
der Erdgaspreis zudem erneut, da der vorübergehend auf sieben Prozent abgesenkte Mehrwertsteuerersatz wieder auf die ursprünglichen 19 Prozent angehoben wird. Demzufolge verteuern sich die Kosten bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Erdgas um etwa 120
Euro im Jahr 2024. Des Weiteren sinkt ab dem kommenden Jahr die Umweltprämie für Elektroautos. Förderung erhalten nur noch die auf der Bafa-Liste stehenden Elektrofahrzeuge mit einem Listenpreis für das Basismodell von maximal 45.000 Euro. Die Liste ist einsehbar auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de. Die Bundesförderung beträgt dann 3000 Euro. Hinzu kommt beim Kauf eines Neufahrzeugs die halbe Summe vom Hersteller. Leasingund Gebrauchtwagen können mit geringeren Zuschüssen gefördert werden. Die Förderung beantragen Verbraucherinnen und Verbraucher nach Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Ab Februar 2024 verringert sich außerdem die Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden: von aktuell 8,2 Cent pro kWh um ein Prozent auf dann 8,12 Cent. Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Weiterführende Informationen gibt es unter der Rubrik „VSB-Tipps“auf der Homepage des Verbraucherservice Bayern (www.verbraucherservice-bayern.de). In den kostenlosen Energieberatungen der Kooperationspartner Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, Verbraucherservice Bayern (VSB) und „Energie effizient einsetzen“können sich Bürgerinnen und Bürger nicht nur über diese Neuerungen informieren.
Neutrale Energieberater aus dem Landkreis helfen bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie in Privathaushalten. Eine Terminvereinbarung erfolgt über die Klimaschutzmanagerin Theresa Dehmel, Telefon 08431/57-93 oder über den Verbraucherservice, Telefon 0841/95159990. Die Anfrage kann auch per Mail an klimaschutz@neuburg-schrobenhausen.de erfolgen. (AZ)