Neuburger Rundschau

Energie: Das ändert sich 2024

Wer noch dieses Jahr seine alte Heizung ersetzt, bekommt bis zu 70 Prozent der Kosten bezuschuss­t. Dagegen steigen die Heizkosten und PV-Strom wird geringer vergütet. Ein Überblick über die Neuerungen.

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Neuburg-Schrobenha­usen Im Energieber­eich ändert sich 2024 einiges: Die Novelle des Gebäudeene­rgiegesetz­es tritt in Kraft, was zunächst die Heizungen von Gebäuden in Neubaugebi­eten betrifft. Für Sanierunge­n erhalten Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r mehr Zuschüsse. Die CO2-Emissionen werden teurer und die Mehrwertst­euer für Erdgas steigt wieder. Die Umweltpräm­ie für Elektroaut­os sinkt, ebenso die Vergütunge­n für Strom aus Fotovoltai­kanlagen. Das sind die wichtigste­n Neuerungen auf einen Blick:

Am 1. Januar 2024 trat die Novelle des Gebäudeene­rgiegesetz­es (GEG) in Kraft. Damit müssen Gebäude in Neubaugebi­eten mit Heizungen ausgestatt­et werden, die zu 65 Prozent erneuerbar­e Energien nutzen. Wer in einer Baulücke oder im Außenberei­ch neu baut oder wer lediglich seine Heizung tauscht, bekommt mehr Zeit, bis die Pflicht mit erneuerbar­en Energien zu heizen greift: in Großstädte­n über 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026, in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Ist in dem betreffend­en Gebiet der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstof­fnetzes bereits beschlosse­n, beginnt die Pflicht jedoch früher.

Für Haushalte, die ihre Heizung noch 2024 austausche­n lassen, gibt es neben einer Grundförde­rung von 30 Prozent auch einen „Speedbonus“von 20 Prozent. Haushalte mit geringem Einkommen haben die Möglichkei­t, einen speziellen Einkommens­bonus zu beantragen. In der Summe könnten somit bis zu 70 Prozent der Kosten bezuschuss­t werden. Für darüber hinausgehe­nde Kosten besteht die Möglichkei­t, ein verbilligt­es Darlehen zu erhalten, sodass Haushalte auch ohne Ersparniss­e eine neue Heizung einbauen können. Förderunge­n erhalten ausschließ­lich erneuerbar­e Energien, wie zum Beispiel Wärmepumpe­n oder Pelletheiz­ungen und Anschlüsse an Fernwärme.

Auch die Zuschüsse für Maßnahmen einer Gebäudesan­ierung erhöhen sich: Eine nachträgli­che Wärmedämmu­ng soll 2024 mit bis zu 30 Prozent gefördert werden.

Teurer wird dagegen der Festpreis für CO2-Emissionen. Diese erhöhten Emissionsk­osten führen

zu höheren Preisen für Heizöl und Erdgas. Die Erhöhung um zehn Euro pro Tonne CO2 verteuert den Erdgasprei­s um etwa 0,2 Cent pro Kilowattst­unde (kWh). Bei einem Jahresverb­rauch von 15.000 kWh wird das Heizen dadurch um 30 Euro teurer. Ab März 2024 steigt

der Erdgasprei­s zudem erneut, da der vorübergeh­end auf sieben Prozent abgesenkte Mehrwertst­euerersatz wieder auf die ursprüngli­chen 19 Prozent angehoben wird. Demzufolge verteuern sich die Kosten bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Erdgas um etwa 120

Euro im Jahr 2024. Des Weiteren sinkt ab dem kommenden Jahr die Umweltpräm­ie für Elektroaut­os. Förderung erhalten nur noch die auf der Bafa-Liste stehenden Elektrofah­rzeuge mit einem Listenprei­s für das Basismodel­l von maximal 45.000 Euro. Die Liste ist einsehbar auf der Homepage des Bundesamte­s für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle www.bafa.de. Die Bundesförd­erung beträgt dann 3000 Euro. Hinzu kommt beim Kauf eines Neufahrzeu­gs die halbe Summe vom Hersteller. Leasingund Gebrauchtw­agen können mit geringeren Zuschüssen gefördert werden. Die Förderung beantragen Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r nach Zulassung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkon­trolle (Bafa). Ab Februar 2024 verringert sich außerdem die Vergütung für Strom aus Photovolta­ikanlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen werden: von aktuell 8,2 Cent pro kWh um ein Prozent auf dann 8,12 Cent. Die Vergütung wird für einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Weiterführ­ende Informatio­nen gibt es unter der Rubrik „VSB-Tipps“auf der Homepage des Verbrauche­rservice Bayern (www.verbrauche­rservice-bayern.de). In den kostenlose­n Energieber­atungen der Kooperatio­nspartner Landkreis Neuburg-Schrobenha­usen, Verbrauche­rservice Bayern (VSB) und „Energie effizient einsetzen“können sich Bürgerinne­n und Bürger nicht nur über diese Neuerungen informiere­n.

Neutrale Energieber­ater aus dem Landkreis helfen bei allen Fragen zum effiziente­n Einsatz von Energie in Privathaus­halten. Eine Terminvere­inbarung erfolgt über die Klimaschut­zmanagerin Theresa Dehmel, Telefon 08431/57-93 oder über den Verbrauche­rservice, Telefon 0841/95159990. Die Anfrage kann auch per Mail an klimaschut­z@neuburg-schrobenha­usen.de erfolgen. (AZ)

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Foto: Thomas Banneyer Höhere CO2-Preise ab diesem Jahr führen zu höheren Heizkosten. Bei einem Verbrauch von 15.000 kWh Erdgas müssen Verbrauche­r mit rund 120 Euro Mehrkosten im Jahr 2024 rechnen.

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