Ein Formblatt soll für Klarheit sorgen
Die Stadt Neuburg plant einen Leitfaden, wie Förderungen beantragt werden müssen. Zuletzt gab es immer wieder Unsicherheiten bei den Antragstellern.
Zu spät eingegangen, zu wenige Informationen, fehlende Anhänge. Die Förderanträge, die bei der Stadt Neuburg in den vergangenen Monaten eingegangen sind, kamen oft lückenhaft bei der Verwaltung an. Um die Richtlinien klarer und für alle verständlich zu machen, sollen die Bedingungen nun angepasst werden und es soll einen einfachen Leitfaden geben. Ein Antrag diesbezüglich kam in der jüngsten Stadtratssitzung von der CSU-Fraktion.
Zuletzt mussten in den einzelnen Gremien der Stadt immer wieder Ausnahmen gemacht werden, wenn es um die Förderungen ging. Vor allem im Kulturausschuss hatte dies auch zu Unsicherheiten bei den Gremiumsmitgliedern geführt. Wann ist eine Ausnahme berechtigt und ein Antrag wird bearbeitet, obwohl er deutlich zu spät eingegangen ist? Seit zwei Jahren gelten klare Kulturförderrichtlinien für Anträge, wirklich bekannt sind diese seitdem aber nicht geworden.
Klare Regeln sollen dem Chaos nun Abhilfe schaffen. Daher forderte die CSU-Fraktion in ihrem Antrag zunächst, dass genaue Kalkulationen und Abrechnungen angefügt werden müssen, wenn ein Verein oder eine andere Organisation von der Stadt finanzielle Unterstützung haben möchte. Gelten soll diese Regel ab einer beantragten Summe von 3000 Euro. Bei geringeren Beträgen darf der Oberbürgermeister alleine entscheiden, ob er die Förderung bewilligt oder nicht.
Mit diesen detaillierten Informationen könne man der Verwaltung die Arbeit erleichtern. Denn wenn bereits beim Antrag eine genaue Kalkulation vorgelegt wird, sei sofort ersichtlich, ob das Vorhaben förderfähig sei oder nicht. Eine genaue Abrechnung am Schluss soll zeigen, wie das Geld der Stadt eingesetzt wurde.
Vor einigen Wochen hatte Kulturamtsleiterin Marieluise Kühnl bereits in einer Sitzung des Kulturausschusses moniert, dass es einen enormen Aufwand bedeute, wenn Anträge nicht den Richtlinien entsprechend eingehen. Dann müsse immer wieder nachgefragt und die
Fristen können somit nicht mehr eingehalten werden. Dabei gehe es auch um Gelder, die rechtzeitig bereitgestellt werden müssen. „Wir wollen prinzipiell jeden unterstützen, aber ein Blick in die Glaskugel, was noch alles kommt, ist uns leider auch nicht möglich“, meinte Kühnl damals.
Gerade mit Blick auf den angespannten Haushalt seien klare Richtlinien unumgänglich, begründete die CSU-Fraktion nun ihren Antrag. Damit es mehr Gerechtigkeit gebe, sollen laut Antrag einheitliche Regelungen für Kultur, Soziales, Sport, Jugendarbeit und andere Vereine geschaffen werden. Oberbürgermeister Bernhard Gmehling unterstütze die Idee und gab bekannt, dass bereits ein einfach auszufüllendes Formblatt entwickelt wurde, das leicht verständlich sei und auf den Seiten der Stadt so positioniert werden solle, dass es von allen betroffenen Antragstellern leicht zu finden sei. Manfred Enzersberger zeigte sich überzeugt, dass neue Richtlinien nicht nur eine Erleichterung für die Antragsteller sein werden. „Wir wissen dann auch, wofür das Geld überhaupt benutzt wird. Immerhin wollen die ja auch was von uns“, so der CSU-Stadtrat.
Wie der Entwurf des Formblattes zeigt, kann gleich zu Beginn der Förderbereich ausgewählt werden (Sport, Umwelt, Kultur, Wirtschaft, Soziales), außerdem muss der Zeitraum angegeben werden, zu dem die Veranstaltung stattfinden soll. Weiter muss das Projekt genau beschrieben werden und in der Kalkulation angegeben, mit welchen Einnahmen zu rechnen ist und welche Ausgaben entstehen. Die Höhe des beantragten Zuschusses ist ebenso zu erläutern, wie die Finanzierung, mit der die restlichen Kosten gedeckt werden sollen.
Kulturreferentin Gabriele Kaps regte zudem an, dass Anträge, die zu spät eingereicht werden, generell nicht mehr bearbeitet werden sollen. Als Abgabetermin ist auf dem Formblatt der 31. Oktober vor dem jeweiligen Haushaltsjahr genannt. Wer also ein Projekt im Jahr 2025 umsetzen möchte und dafür auf eine Förderung der Stadt Neuburg von mindestens 3000 Euro hofft, muss seinen Antrag bis spätestens zum 31. Oktober 2024 eingereicht haben.
Dem widersprach Florian Herold (Freie Wähler), der gegen eine strikte Ablehnung der Anträge nach Ablauf der Frist war. Die jeweiligen Gremien sollten noch die Möglichkeit haben, in Ausnahmefällen auch verspätet eingegangene Förderanträge zu berücksichtigen. Der 31. Oktober solle aber dennoch eine feste Orientierung sein.
Mit diesen Zusätzen fand der Antrag der CSU-Fraktion die große Mehrheit und wurde ohne Gegenstimme so befürwortet. Oberbürgermeister Gmehling zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung, „so haben wir jetzt klare Linien“.