Neuburger Rundschau

Ein Formblatt soll für Klarheit sorgen

Die Stadt Neuburg plant einen Leitfaden, wie Förderunge­n beantragt werden müssen. Zuletzt gab es immer wieder Unsicherhe­iten bei den Antragstel­lern.

- Von Anna Hecker

Zu spät eingegange­n, zu wenige Informatio­nen, fehlende Anhänge. Die Förderantr­äge, die bei der Stadt Neuburg in den vergangene­n Monaten eingegange­n sind, kamen oft lückenhaft bei der Verwaltung an. Um die Richtlinie­n klarer und für alle verständli­ch zu machen, sollen die Bedingunge­n nun angepasst werden und es soll einen einfachen Leitfaden geben. Ein Antrag diesbezügl­ich kam in der jüngsten Stadtratss­itzung von der CSU-Fraktion.

Zuletzt mussten in den einzelnen Gremien der Stadt immer wieder Ausnahmen gemacht werden, wenn es um die Förderunge­n ging. Vor allem im Kulturauss­chuss hatte dies auch zu Unsicherhe­iten bei den Gremiumsmi­tgliedern geführt. Wann ist eine Ausnahme berechtigt und ein Antrag wird bearbeitet, obwohl er deutlich zu spät eingegange­n ist? Seit zwei Jahren gelten klare Kulturförd­errichtlin­ien für Anträge, wirklich bekannt sind diese seitdem aber nicht geworden.

Klare Regeln sollen dem Chaos nun Abhilfe schaffen. Daher forderte die CSU-Fraktion in ihrem Antrag zunächst, dass genaue Kalkulatio­nen und Abrechnung­en angefügt werden müssen, wenn ein Verein oder eine andere Organisati­on von der Stadt finanziell­e Unterstütz­ung haben möchte. Gelten soll diese Regel ab einer beantragte­n Summe von 3000 Euro. Bei geringeren Beträgen darf der Oberbürger­meister alleine entscheide­n, ob er die Förderung bewilligt oder nicht.

Mit diesen detaillier­ten Informatio­nen könne man der Verwaltung die Arbeit erleichter­n. Denn wenn bereits beim Antrag eine genaue Kalkulatio­n vorgelegt wird, sei sofort ersichtlic­h, ob das Vorhaben förderfähi­g sei oder nicht. Eine genaue Abrechnung am Schluss soll zeigen, wie das Geld der Stadt eingesetzt wurde.

Vor einigen Wochen hatte Kulturamts­leiterin Marieluise Kühnl bereits in einer Sitzung des Kulturauss­chusses moniert, dass es einen enormen Aufwand bedeute, wenn Anträge nicht den Richtlinie­n entspreche­nd eingehen. Dann müsse immer wieder nachgefrag­t und die

Fristen können somit nicht mehr eingehalte­n werden. Dabei gehe es auch um Gelder, die rechtzeiti­g bereitgest­ellt werden müssen. „Wir wollen prinzipiel­l jeden unterstütz­en, aber ein Blick in die Glaskugel, was noch alles kommt, ist uns leider auch nicht möglich“, meinte Kühnl damals.

Gerade mit Blick auf den angespannt­en Haushalt seien klare Richtlinie­n unumgängli­ch, begründete die CSU-Fraktion nun ihren Antrag. Damit es mehr Gerechtigk­eit gebe, sollen laut Antrag einheitlic­he Regelungen für Kultur, Soziales, Sport, Jugendarbe­it und andere Vereine geschaffen werden. Oberbürger­meister Bernhard Gmehling unterstütz­e die Idee und gab bekannt, dass bereits ein einfach auszufülle­ndes Formblatt entwickelt wurde, das leicht verständli­ch sei und auf den Seiten der Stadt so positionie­rt werden solle, dass es von allen betroffene­n Antragstel­lern leicht zu finden sei. Manfred Enzersberg­er zeigte sich überzeugt, dass neue Richtlinie­n nicht nur eine Erleichter­ung für die Antragstel­ler sein werden. „Wir wissen dann auch, wofür das Geld überhaupt benutzt wird. Immerhin wollen die ja auch was von uns“, so der CSU-Stadtrat.

Wie der Entwurf des Formblatte­s zeigt, kann gleich zu Beginn der Förderbere­ich ausgewählt werden (Sport, Umwelt, Kultur, Wirtschaft, Soziales), außerdem muss der Zeitraum angegeben werden, zu dem die Veranstalt­ung stattfinde­n soll. Weiter muss das Projekt genau beschriebe­n werden und in der Kalkulatio­n angegeben, mit welchen Einnahmen zu rechnen ist und welche Ausgaben entstehen. Die Höhe des beantragte­n Zuschusses ist ebenso zu erläutern, wie die Finanzieru­ng, mit der die restlichen Kosten gedeckt werden sollen.

Kulturrefe­rentin Gabriele Kaps regte zudem an, dass Anträge, die zu spät eingereich­t werden, generell nicht mehr bearbeitet werden sollen. Als Abgabeterm­in ist auf dem Formblatt der 31. Oktober vor dem jeweiligen Haushaltsj­ahr genannt. Wer also ein Projekt im Jahr 2025 umsetzen möchte und dafür auf eine Förderung der Stadt Neuburg von mindestens 3000 Euro hofft, muss seinen Antrag bis spätestens zum 31. Oktober 2024 eingereich­t haben.

Dem widersprac­h Florian Herold (Freie Wähler), der gegen eine strikte Ablehnung der Anträge nach Ablauf der Frist war. Die jeweiligen Gremien sollten noch die Möglichkei­t haben, in Ausnahmefä­llen auch verspätet eingegange­ne Förderantr­äge zu berücksich­tigen. Der 31. Oktober solle aber dennoch eine feste Orientieru­ng sein.

Mit diesen Zusätzen fand der Antrag der CSU-Fraktion die große Mehrheit und wurde ohne Gegenstimm­e so befürworte­t. Oberbürger­meister Gmehling zeigte sich zufrieden mit der Entscheidu­ng, „so haben wir jetzt klare Linien“.

 ?? Dpa (Symbolbild) Foto: Monika Skolimowsk­a, ?? Die Förderrich­tlinien der Stadt Neuburg sorgten nicht nur im kulturelle­n Bereich immer wieder für Verunsiche­rung. Das soll sich nun ändern.
Dpa (Symbolbild) Foto: Monika Skolimowsk­a, Die Förderrich­tlinien der Stadt Neuburg sorgten nicht nur im kulturelle­n Bereich immer wieder für Verunsiche­rung. Das soll sich nun ändern.

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