Ein Teppich wird Fall für die Justiz
Seit einem Jahr wird der Teppich in der neuen Paul-Winter-Realschule reklamiert. Weil die Bodenlegerfirma den Fehler nicht bei sich sieht, hat das Landratsamt nun das Gericht eingeschaltet.
Am Ende hatte Maximilian Knöferl von der Bauverwaltung des Landratsamtes mit seiner Vermutung recht behalten. Der in der neuen Paul-Winter-Realschule verlegte Teppich ist mittlerweile ein Fall für das Gericht. Das Landratsamt Neuburg hat vor dem Landgericht Ingolstadt die Durchführung eines Beweisverfahrens beantragt, teilt die Behörde auf Nachfrage mit. Ein Ergebnis steht noch aus.
Im Mai vergangenen Jahres hatte sich die juristische Auseinandersetzung bereits angebahnt. Nach mehreren Versuchen war eine Lösung gefunden worden, damit die Nahtstellen, an denen der Teppich geschnitten werden musste, nicht mehr ausfransen. Das Landratsamt zeigte sich mit dem Ergebnis eines Probeabschnitts zufrieden und wies die Firma an, den kompletten Teppich auf diese Art und Weise zu reparieren. 3300 Quadratmeter waren in der neuen Schule in den Klassenzimmern verlegt worden. Doch das Unternehmen zog daraufhin die Reißleine und beauftragte einen Gutachter, der feststellen sollte, wer ursächlich für den Schaden verantwortlich ist. Immerhin geht es mutmaßlich um viel Geld, das die Firma die Ausbesserungsarbeiten kosten würde.
Wie es seitens des Landratsamtes heißt, ist jener Gutachter zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich tatsächlich um einen Bearbeitungsfehler der Firma handelt, die den Teppich verlegt hat. Diese Feststellung ist nicht neu, sondern wurde von Anfang an als Ursache des Problems genannt. Der Teppich sei falsch geschnitten worden,
und deshalb würden sich die Schlaufen lösen, lautete die Begründung. Das Resümee des Gutachters wollten die Bodenleger aber nicht akzeptieren und die Ausbesserungsarbeiten auf ihre Kosten durchführen. Um die Angelegenheit zu klären, schaltete das Landratsamt deshalb im Juni 2023 das Landgericht Ingolstadt ein.
In einem sogenannten selbstständigen Beweisverfahren wird nun seitens des Gerichts ein Sachverständiger beauftragt, der den Grund für das Malheur herausfinden soll. „Es liegt in der Natur der Sache, dass das Ergebnis einer Parteiseite nicht gefallen wird“, erklärt Richter Thomas Schlappa. Deshalb sei damit zu rechnen, dass es entsprechende Nachfragen geben wird. Wann es einen verbindlichen Rechtsspruch gibt, könne deshalb nur schwer vorhergesagt werden.
Der Teppich erwies sich aber auch an anderer Stelle als schwierig. Umgekippte Getränke, heruntergefallene Stifte und schmutzige Schuhe hinterließen unschöne Flecken, die sich nicht ohne Weiteres beseitigen ließen. Kreisräte des zuständigen Gremiums schüttelten den Kopf und fragten sich, wie man überhaupt auf die Idee kommen könne, in einer Schule einen Teppichboden zu verlegen. Die Architekten hatten diesen Vorschlag im Hinblick auf die bessere Raumakustik gemacht, die an dem Entscheidungsprozess beteiligten Personen hatten sich von den Argumenten überzeugen lassen. Die letztliche Wahl des Teppichtyps hat sich dann aber offenbar als falsch erwiesen.
Wie das Landratsamt mitteilt, wurde der Teppich in den vergangenen Sommerferien gereinigt – mit einem guten Ergebnis, wie es heißt. Die Grundreinigung soll jedes Jahr standardmäßig in den großen Ferien erfolgen. An die Flecken, die sich bis dahin auf dem steingrauen Teppich vermehren, wird man sich wohl gewöhnen müssen.