Neuburger Rundschau

Unmut wegen Mobilfunkm­ast in Hütting

Landratsam­t lehnt eine kommunale Fläche ab

- Von Manfred Dittenhofe­r

Der neue Standort für einen Mobilfunkm­ast bei Hütting sorgte am Dienstagab­end beim Rennertsho­fener Marktgemei­nderat für Unmut. Die Firma Novec hatte zusammen mit der Gemeinde einen geeigneten Standort südlich des Ortsteils ermittelt und auch gefunden. Dieser befindet sich allerdings auf einem Areal, das als Ausgleichs­fläche für das Baugebiet in Treidelhei­m ausgewiese­n ist. Daher stellte die Gemeinde den Antrag auf eine Ausnahmege­nehmigung, die vom Landratsam­t prompt abgelehnt wurde. Nun entsteht der Sendemast auf Privatgrun­d, rund 200 Meter von der Stelle entfernt, die die Gemeinde vorgeschla­gen hatte.

„Dadurch gehen uns die Mieteinnah­men verloren“, ärgerte sich Bürgermeis­ter Georg Hirschbeck. Welcher Betrag das ist, wollte der Rathausche­f nicht verraten. In Presseberi­chten ist die Rede von Mieten zwischen 1000 und 3000 Euro pro Jahr für Flächen, auf denen Mobilfunkm­asten errichtet werden, bei Laufzeiten von durchschni­ttlich 30 Jahren. Hirschbeck hatte eine andere Nachricht aus der Unteren Naturschut­zbehörde erwartet. Bei früheren Gelegenhei­ten sei ein entspreche­nder Vermerk für das Grundstück erstellt oder das Gebiet einfach um die benötigten rund 150 Quadratmet­er erweitert worden. Dieses Mal sei sofort die Ablehnung ins Rathaus geflattert.

Gemeindera­t Alexander Weigl zeigte sich entsetzt und bestätigt zugleich. „Eine übergeordn­ete Behörde sagt bei uns Nein, und 200 Meter weiter wird das Projekt genehmigt.“Bei solchen Entscheidu­ngen der Unteren Naturschut­zbehörde sei er froh, dass Rennertsho­fen nicht in den Landschaft­spflegever­band des Landkreise­s eingetrete­n sei.

 ?? Foto: Roberto Pfeil ?? In Hütting wird ein Mobilfunkm­ast auf einem Privatgrun­dstück aufgestell­t. Das ärgert die Gemeinde wegen der entgangene­n Einnahmen.
Foto: Roberto Pfeil In Hütting wird ein Mobilfunkm­ast auf einem Privatgrun­dstück aufgestell­t. Das ärgert die Gemeinde wegen der entgangene­n Einnahmen.

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