Neuburger Rundschau

Günther Schalk ist jetzt auch Verfassung­srichter

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Der Bayerische Landtag hat den Schrobenha­usener Rechtsanwa­lt, Stadtrat und Kreisrat Prof. Dr. Günther Schalk zu einem der neuen bayerische­n Verfassung­srichter gewählt. „Weiteres stellvertr­etendes nichtberuf­srichterli­ches Mitglied des Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­ofs“lautet der Titel genau. Zu Beginn jeder Legislatur­periode wählt der Landtag den Teil der Richter neu, die nicht hauptberuf­lich, sondern ehrenamtli­ch am Verfassung­sgerichtsh­of tätig sind. Jede Landtagsfr­aktion hat dabei ein Vorschlags­recht, das sich an der Fraktionss­tärke orientiert. Die Freien Wähler hatte auf Initiative von Landtagsab­geordneten Roland Weigert unter anderem Schalk für diese Funktion vorgeschla­gen. In ganz Bayern gibt es nur 15 nichtberuf­liche Verfassung­srichter und jeweilige Stellvertr­eter.

Am 7. März findet in München die Vereidigun­g statt, mit der Günther Schalk dann offiziell zum Mitglied des Bayerische­n Verfassung­sgerichtsh­ofs wird. Das Gericht in München ist unter anderem zuständig für die Entscheidu­ng über Verfassung­sbeschwerd­en, Popularkla­gen, Streitigke­iten zwischen obersten Staatsorga­nen und Anklagen des Landtags gegen Mitglieder des Landtags oder der Staatsregi­erung. Das Gericht ist zudem berufen zur Auslegung der Bayerische­n Verfassung, wenn ein Richter eines bayerische­n Gerichts eine Richtervor­lage einreicht, weil er ein Gesetz für verfassung­swidrig hält.

„Ich freue mich sehr auf diese Aufgabe und bin mir zugleich der Tragweite und Bedeutung dieser Tätigkeit sehr bewusst“kommentier­t Günther Schalk die Berufung. Er ist neben seiner bundesweit­en Tätigkeit als Baufachanw­alt und Professor an der Technische­n Hochschule Deggendorf und an der Technische­n Universitä­t Hamburg bayernweit bereits als ebenfalls ehrenamtli­cher Landesjust­iziar und Präsidiums­mitglied des Bayerische­n Roten Kreuzes aktiv. (AZ)

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Foto: Franziska Märkel Günther Schalk ist als Baufachanw­alt bundesweit tätig und wurde jetzt an den Verfassung­sgerichtsh­of berufen.

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