Günther Schalk ist jetzt auch Verfassungsrichter
Der Bayerische Landtag hat den Schrobenhausener Rechtsanwalt, Stadtrat und Kreisrat Prof. Dr. Günther Schalk zu einem der neuen bayerischen Verfassungsrichter gewählt. „Weiteres stellvertretendes nichtberufsrichterliches Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs“lautet der Titel genau. Zu Beginn jeder Legislaturperiode wählt der Landtag den Teil der Richter neu, die nicht hauptberuflich, sondern ehrenamtlich am Verfassungsgerichtshof tätig sind. Jede Landtagsfraktion hat dabei ein Vorschlagsrecht, das sich an der Fraktionsstärke orientiert. Die Freien Wähler hatte auf Initiative von Landtagsabgeordneten Roland Weigert unter anderem Schalk für diese Funktion vorgeschlagen. In ganz Bayern gibt es nur 15 nichtberufliche Verfassungsrichter und jeweilige Stellvertreter.
Am 7. März findet in München die Vereidigung statt, mit der Günther Schalk dann offiziell zum Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs wird. Das Gericht in München ist unter anderem zuständig für die Entscheidung über Verfassungsbeschwerden, Popularklagen, Streitigkeiten zwischen obersten Staatsorganen und Anklagen des Landtags gegen Mitglieder des Landtags oder der Staatsregierung. Das Gericht ist zudem berufen zur Auslegung der Bayerischen Verfassung, wenn ein Richter eines bayerischen Gerichts eine Richtervorlage einreicht, weil er ein Gesetz für verfassungswidrig hält.
„Ich freue mich sehr auf diese Aufgabe und bin mir zugleich der Tragweite und Bedeutung dieser Tätigkeit sehr bewusst“kommentiert Günther Schalk die Berufung. Er ist neben seiner bundesweiten Tätigkeit als Baufachanwalt und Professor an der Technischen Hochschule Deggendorf und an der Technischen Universität Hamburg bayernweit bereits als ebenfalls ehrenamtlicher Landesjustiziar und Präsidiumsmitglied des Bayerischen Roten Kreuzes aktiv. (AZ)