Neuburger Rundschau

Ein Problem namens Bitcoin

Die US-Börsenaufs­icht hat Fonds mit der Digitalwäh­rung zugelassen. In Deutschlan­d ist das bislang nicht erlaubt. Und das sollte auch so bleiben – aus vielerlei Gründen.

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Der Bitcoin bleibt ein Phänomen, weil er sich nicht einordnen lässt. Sein extrem schwankend­er Wert wird im Gegensatz zu Geld von keiner staatliche­n Instanz garantiert. Bitcoins werfen im Vergleich zu Spareinlag­en keine Zinsen ab und die Rendite hängt allein davon ab, ob sich in Zukunft jemand findet, der bereit ist, einen noch höheren Preis dafür zu bezahlen. Zwar bringt auch Gold keine Zinsen, doch hat der Bitcoin hier einen weiteren Nachteil, da er als rein mathematis­ch erzeugte digitale Dateneinhe­it keinen physischen Eigenwert besitzt. So bleibt beim Bitcoin nur die Spekulatio­n auf die Kursentwic­klung.

Wer hierzuland­e mit Bitcoins handeln möchte, kann entweder selbst Bitcoins kaufen und in eine Wallet legen oder indirekt über zertifikat­ähnliche Schuldvers­chreibunge­n, sogenannte ETN (Exchange Traded Note), in den Bitcoin-Kurs investiere­n. Nur ein Buchstabe unterschei­det diese

Produkte von den weitaus bekanntere­n börsengeha­ndelten ETFs (Exchange Traded Funds). Doch dieser Unterschie­d hat es in sich: Passive ETFs haben sich zu Recht weltweit einen guten Ruf erworben, weil diese Fonds durch Indexbindu­ng und breite Streuung die Risiken für Anleger gering halten. Ein Grund, warum es bisher keinen Gold-ETF gibt.

Doch dieses Produktpri­nzip ist nun in Gefahr. Die US-Börsenaufs­icht hat Bitcoin-ETFs für den USKapitalm­arkt zugelassen. Ein ETF ohne Risikostre­uung, der zudem keinen Index abbildet, sondern in spekulativ­e Termingesc­häfte (Futures) investiert, hat das Potenzial, Anleger in die Irre zu führen. In Teilen der Politik wurde dies noch nicht erkannt, denn erste Stimmen fordern die Zulassung von BitcoinETF­s auch hierzuland­e. Aufgrund der fehlenden Risikostre­uung ist ein reiner Bitcoin-ETF nach aktueller Rechtslage in Deutschlan­d nicht zulässig. Also genau aus dem

Grund, warum ETF so erfolgreic­h werden konnten. Eine Aufweichun­g dieses Kriteriums schadet nicht nur dem Image von ETFs, sondern gibt dem Bitcoin einen Vertrauens­vorschuss, den er nicht verdient.

Der Mensch vergisst schnell, daher sollte daran erinnert werden, dass der Bitcoin die in ihn gesetzten

Erwartunge­n bisher eher enttäuscht hat. Weder ist er ein praktikabl­es Zahlungsmi­ttel noch eignet er sich aufgrund seiner Volatilitä­t als Wertaufbew­ahrungsmit­tel. Als digitales Gold sollte er ein sicherer Hafen bei einem Börsencras­h sein. Doch im Ernstfall fiel der Bitcoin 2022 noch tiefer als die Aktienkurs­e und erholt sich bis heute langsamer. Großinvest­oren, sogenannte Bitcoin-Wale, sowie einflussre­iche Einzelpers­onen wie Elon Musk haben durch ihre Investitio­nsentschei­dungen die Kursentwic­klung des Bitcoins maßgeblich beeinfluss­t und können dies jederzeit wieder tun. Zudem haftet dem Bitcoin nach wie vor ein SchmuddelI­mage an. Sei es durch falsche Renditen beim betrügeris­chen Handel mit Bitcoins oder schlicht als beliebtes Zahlungsmi­ttel für Kriminelle. Daran würde auch ein Bitcoin-ETF nichts ändern.

Damit ist ein Festhalten an strengen Regeln, die keinen Bitcoin-ETF in Deutschlan­d zulassen, gelebter Anlegersch­utz.

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Foto: Jens Kalaene, dpa Experten verweisen immer wieder auf die Gefahren von starken Kursschwan­kungen beim Bitcoin.

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