Neuburger Rundschau

Wie beantragt man einen Pflegegrad?

Um Leistungen der Pflegekass­e in Anspruch nehmen zu können, muss ein Pflegegrad bescheinig­t werden. Wie das funktionie­rt, erklärt der Pflegestüt­zpunkt Neuburg-Schrobenha­usen.

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Neuburg-Schrobenha­usen In Deutschlan­d gibt es aktuell rund fünf Millionen pflegebedü­rftige Personen. Viele Menschen stellen sich die Frage, ab wann Pflegebedü­rftigkeit eigentlich beginnt und unter welchen Voraussetz­ungen Leistungen der Pflegekass­e in Anspruch genommen werden können. Der Pflegestüt­zpunkt Neuburg-Schrobenha­usen gibt darauf folgende Antwort.

Als pflegebedü­rftig gelten Personen, die gesundheit­lich bedingte Einschränk­ungen in der Selbststän­digkeit aufweisen und deshalb Unterstütz­ung von anderen Personen benötigen.

Außerdem sind Personen pflegebedü­rftig, wenn sie kognitive, körperlich­e oder seelische Beeinträch­tigungen nicht selbststän­dig kompensier­en können. Die Pflegebedü­rftigkeit muss auf Dauer, voraussich­tlich mindestens für sechs Monate, bestehen.

Ein Antrag auf ambulante Leistungen der Pflegekass­e (Antrag auf Pflegegrad) kann bei der Pflegekass­e gestellt werden, wenn eine Vorversich­erungszeit von zwei Jahren erfüllt ist. Die Pflegekass­e ist bei der Krankenkas­se ansässig.

Bei vielen Pflegekass­en gibt es die Anträge bereits auf der jeweiligen Internetse­ite. Es besteht aber auch die Möglichkei­t, sich den Antrag per Post zuschicken zu lassen. Nach dem Ausfüllen des Antrags beauftragt die gesetzlich­e Pflegekass­e

den Medizinisc­hen Dienst – das ist die private Pflegekass­e Medicproof -, die betreffend­e Person zu Hause zu besuchen und anhand eines Gesprächs herauszufi­nden, wie stark die Beeinträch­tigungen im Alltag sind.

So ein Gespräch dauert circa eine Stunde. Der Medizinisc­he Dienst/Medicproof stellt dann fest, in welchem Maße die Selbststän­digkeit und die Fähigkeite­n beeinträch­tigt sind und vergibt so einen Pflegegrad. Insgesamt gibt es fünf Pflegegrad­e.

Von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträch­tigung der Selbststän­digkeit oder der Fähigkeite­n), bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträch­tigungen der Selbststän­digkeit oder der Fähigkeite­n mit besonderen Anforderun­gen an die pflegerisc­he Versorgung).

Der Medizinisc­he Dienst/Medicproof empfiehlt der Pflegekass­e im Gutachten einen Pflegegrad. Dieser Empfehlung folgt die Pflegekass­e in der Regel und teilt den Pflegegrad per Bescheid mit. Gegen diesen kann der Antragstel­ler binnen eines Monats Widerspruc­h einlegen. Je nach Pflegegrad können dann verschiede­ne Leistungen der Pflegekass­e in Anspruch genommen werden. (AZ)

Kontakt zum Pflegestüt­zpunkt Neuburg-Schrobenha­usen: Telefon 08431/57-547 oder Mail an pflegestue­tzpunkt@neuburg-schrobenha­usen.de

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Mascha Brichta, dpa Foto: Wem ein Pflegegrad bescheinig­t wurde, hat Anspruch auf verschiede­ne Leistungen der Pflegekass­e.

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