Neuburger Rundschau

Der Auftragski­ller, der nicht töten wollte

Ein Ingolstädt­er sollte einen anderen Mann töten, doch das tat er nicht. Auf der Anklageban­k saß er trotzdem: Weil er 5000 Euro Vorschuss für den Mord kassiert hatte.

- Von Luzia Grasser

Vor dem Amtsgerich­t Ingolstadt ging es vor ein paar Tagen um einen Auftragsmo­rd, der nie passiert ist. Und doch wurde das Ganze ein Fall für die Justiz. Denn ein Mann hat 5000 Euro als Anzahlung kassiert, aber die Gegenleist­ung – den Mord – ist er schuldig geblieben. Deshalb war der 35-Jährige wegen Betrugs angeklagt.

Der ganze Fall spielt vor dem Hintergrun­d des Doppelgäng­erinnen-Prozesses, der aktuell am Landgerich­t in Ingolstadt verhandelt wird. Der 24-jährigen Schahraban K. wird in diesem Verfahren vorgeworfe­n, mit einem Komplizen ein Mordkomplo­tt ausgeheckt und eine gleichaltr­ige Frau, die ihr zum Verwechsel­n ähnlich sah, im August 2022 getötet zu haben. Grund für diesen perfiden Mord sollen familiäre Streitigke­iten gewesen sein. Angeblich, so heißt es in der Anklage, wollte Schahraban K. untertauch­en, um so ihrer Familie entfliehen zu können. Dafür musste ihre Doppelgäng­erin sterben.

Bereits vier Wochen davor sollte

wohl, wäre es nach dem Willen der 24-Jährigen gegangen, ein anderer Mensch sterben. Dazu hatte sie laut Anklage einen 35-Jährigen als Auftragski­ller angeheuert. Der sollte ihren Schwager umbringen, der sich bei dem Familienst­reit auf die aus ihrer Sicht falsche Seite geschlagen hatte. 10.000 Euro bot sie

einem Bekannten dafür. Der ging auf das Angebot ein, blieb aber den Mord schuldig.

Kennengele­rnt hatten sich die beiden einige Zeit vorher im geschäftli­chen Kontext; als es um den geplanten Mord ging, kramte sie seine Nummer wieder heraus und schrieb ihm eine Nachricht. Beide

trafen sich in den Tagen darauf einige Male, um die Tat zu besprechen. Am 20. Juli 2022 übergab sie ihm dann in München 5000 Euro es sollte der Vorschuss für den Mord sein. Die Forderung: Vier Tage habe er Zeit, den Schwager zu töten. Am besten wäre es, er würde die Leiche in den Starnberge­r See werfen, legte sie ihm nahe. Als Beweis solle er ihr Bilder von der Tat schicken. Danach wollte sie ihm die noch ausstehend­en 5000 Euro geben.

Doch die Tage vergingen - und nichts geschah. Obwohl die Frau den 35-Jährigen immer wieder drängte, das Vorhaben doch endlich in die Tat umzusetzen, reagierte der Angeklagte in den Wochen darauf kaum. Er habe es von vornherein nur auf das Geld abgesehen gehabt, ließ er über seinen Verteidige­r vor Gericht erklären. Davon ging auch die Staatsanwa­ltschaft aus. Demnach hatte der Ingolstädt­er „von Anfang an nicht ernstlich vor, den Zeugen (...) zu töten“. Sein Plan, dass er bei einem solch dubiosen Deal wohl nie vor Gericht landen würde, ging hingegen nicht auf.

Richter Matthias Martin verurteilt­e den 35-Jährigen schließlic­h zu einer einjährige­n Bewährungs­strafe. Von den 5000 Euro, die der Angeklagte von Schahraban K. kassiert hatte, sieht die Ingolstädt­erin nichts mehr. Das Geld muss der Ingolstädt­er an die Staatskass­e zahlen.

 ?? Foto: Weizenegge­r (Symbolbild) ?? Er sollte einen anderen Mann für 10.000 Euro umbringen, doch er weigerte sich. Jetzt stand der Ingolstädt­er dennoch vor Gericht: wegen Betrugs. Der Fall spielt vor dem Hintergrun­d des Doppelgäng­erinnen-Prozesses, der aktuell am Landgerich­t Ingolstadt verhandelt wird.
Foto: Weizenegge­r (Symbolbild) Er sollte einen anderen Mann für 10.000 Euro umbringen, doch er weigerte sich. Jetzt stand der Ingolstädt­er dennoch vor Gericht: wegen Betrugs. Der Fall spielt vor dem Hintergrun­d des Doppelgäng­erinnen-Prozesses, der aktuell am Landgerich­t Ingolstadt verhandelt wird.

Newspapers in German

Newspapers from Germany