Ausschuss beschließt Auflagen für Wohnanlage
Im Pöttmeser Ortskern soll nahe der Neuburger Straße das Projekt mit rund 15 Einheiten entstehen. Die Bedenken der Anwohner sind Thema einer Ausschusssitzung.
Im Pöttmeser Ortskern soll nahe der Neuburger Straße eine Wohnanlage entstehen. Anwohnerinnen und Anwohner erhoben bereits früh Einwände dagegen. Nun befasste sich der Pöttmeser Marktentwicklungsausschuss mit dem Bebauungsplanentwurf für das Vorhaben. Einige Anwohnerinnen und Anwohner verfolgten die Sitzung als Zuhörer. Der Ausschuss legte mehrere Auflagen fest. Erst, wenn sie erfüllt sind, hält der Ausschuss das Bauvorhaben für zustimmungsfähig.
Bereits in den vergangenen Monaten hatten Anwohner Bedenken geltend gemacht. Dabei ging es unter anderem um die Verkehrs- und Parksituation oder den Schallschutz. Eine benachbarte Gerberei befürchtet Klagen von neuen Bewohnern wegen des Geruchs aus ihrem Trockenschuppen. Ein weiterer Anwohner sah die Gefahr, dass durch den Neubau Risse an seinem Wohnhaus entstehen könnten. Auch die Gemeinde hatte Einwände.
Der Gemeinderat vertagte die Angelegenheit, das Architekturbüro änderte die Pläne teilweise ab. Rund 15 Wohneinheiten sollen nun in Form von zwei Mehrfamilienhäusern und einem Einfamilienhaus entstehen. Die Tiefgarage wurde versetzt.
Wie Bürgermeister Mirko Ketz auf Anfrage mitteilte, erörterte der Ausschuss nun die Stellungnahmen, die unter anderem von Behörden zu der geplanten Wohnanlage eingegangen waren.
Es kam zu einer längeren Diskussion. Die Handwerkskammer Schwaben sieht wie die Untere Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Aichach-Friedberg mögliche Konflikte wegen der Gerüche der benachbarten Gerberei. Das Landratsamt riet zu einer Geruchsimmissionsprognose.
Die Handwerkskammer lehnte den Bebauungsplanentwurf ab, wenn es „keine echte Konfliktbewältigung unter Wahrung des Bestandsschutzes der Gerberei“
gebe. Auch die Gerberei selbst erklärte sich mit dem Bebauungsplan nicht einverstanden.
Der Ausschuss habe sich den Bedenken der Gerberei angenommen, so Ketz. „Wir wollen nicht, dass ein alteingesessenes Gewerbe wie dieses beeinträchtigt wird.“Zumal sich die Gerberei an alle Auflagen halte. Die Ausschussmitglieder legten daher fest: Bevor die endgültige Satzung beschlossen wird, muss der Bauwerber eine Grunddienstbarkeit mit der Gerberei nachweisen, wonach die künftigen Besitzer der Wohnungen beziehungsweise Häuser die Emissionen der Gerberei hinnehmen müssen. Dieses Vorgehen habe die Handwerkskammer empfohlen, so Ketz.
Genauso verfuhr der Ausschuss auch im Fall einer benachbarten Landwirtschaft. Dort wird zwar seit Längerem keine Tierhaltung mehr betrieben. Falls sich das aber wieder ändert, soll auch für sie Bestandsschutz gewährleistet sein. Hier muss der Bauwerber ebenfalls eine entsprechende Grunddienstbarkeit nachweisen.
Aufgrund der zusätzlichen Flächenversiegelung und der Hanglage befürchten manche Anwohner Schäden durch abfließendes Niederschlagswasser. Der Ausschuss machte auch hier Vorgaben: Er beschloss, dass der Bauwerber ein hydrogeologisches Gutachten erstellen lassen muss. Ketz betonte: „Noch ist kein Baurecht geschaffen.“Eine Satzung werde erst beschlossen, wenn die geforderten Punkte erledigt seien.