Neuburger Rundschau

Ausschuss beschließt Auflagen für Wohnanlage

Im Pöttmeser Ortskern soll nahe der Neuburger Straße das Projekt mit rund 15 Einheiten entstehen. Die Bedenken der Anwohner sind Thema einer Ausschusss­itzung.

- Von Nicole Simüller

Im Pöttmeser Ortskern soll nahe der Neuburger Straße eine Wohnanlage entstehen. Anwohnerin­nen und Anwohner erhoben bereits früh Einwände dagegen. Nun befasste sich der Pöttmeser Marktentwi­cklungsaus­schuss mit dem Bebauungsp­lanentwurf für das Vorhaben. Einige Anwohnerin­nen und Anwohner verfolgten die Sitzung als Zuhörer. Der Ausschuss legte mehrere Auflagen fest. Erst, wenn sie erfüllt sind, hält der Ausschuss das Bauvorhabe­n für zustimmung­sfähig.

Bereits in den vergangene­n Monaten hatten Anwohner Bedenken geltend gemacht. Dabei ging es unter anderem um die Verkehrs- und Parksituat­ion oder den Schallschu­tz. Eine benachbart­e Gerberei befürchtet Klagen von neuen Bewohnern wegen des Geruchs aus ihrem Trockensch­uppen. Ein weiterer Anwohner sah die Gefahr, dass durch den Neubau Risse an seinem Wohnhaus entstehen könnten. Auch die Gemeinde hatte Einwände.

Der Gemeindera­t vertagte die Angelegenh­eit, das Architektu­rbüro änderte die Pläne teilweise ab. Rund 15 Wohneinhei­ten sollen nun in Form von zwei Mehrfamili­enhäusern und einem Einfamilie­nhaus entstehen. Die Tiefgarage wurde versetzt.

Wie Bürgermeis­ter Mirko Ketz auf Anfrage mitteilte, erörterte der Ausschuss nun die Stellungna­hmen, die unter anderem von Behörden zu der geplanten Wohnanlage eingegange­n waren.

Es kam zu einer längeren Diskussion. Die Handwerksk­ammer Schwaben sieht wie die Untere Immissions­schutzbehö­rde am Landratsam­t Aichach-Friedberg mögliche Konflikte wegen der Gerüche der benachbart­en Gerberei. Das Landratsam­t riet zu einer Geruchsimm­issionspro­gnose.

Die Handwerksk­ammer lehnte den Bebauungsp­lanentwurf ab, wenn es „keine echte Konfliktbe­wältigung unter Wahrung des Bestandssc­hutzes der Gerberei“

gebe. Auch die Gerberei selbst erklärte sich mit dem Bebauungsp­lan nicht einverstan­den.

Der Ausschuss habe sich den Bedenken der Gerberei angenommen, so Ketz. „Wir wollen nicht, dass ein alteingese­ssenes Gewerbe wie dieses beeinträch­tigt wird.“Zumal sich die Gerberei an alle Auflagen halte. Die Ausschussm­itglieder legten daher fest: Bevor die endgültige Satzung beschlosse­n wird, muss der Bauwerber eine Grunddiens­tbarkeit mit der Gerberei nachweisen, wonach die künftigen Besitzer der Wohnungen beziehungs­weise Häuser die Emissionen der Gerberei hinnehmen müssen. Dieses Vorgehen habe die Handwerksk­ammer empfohlen, so Ketz.

Genauso verfuhr der Ausschuss auch im Fall einer benachbart­en Landwirtsc­haft. Dort wird zwar seit Längerem keine Tierhaltun­g mehr betrieben. Falls sich das aber wieder ändert, soll auch für sie Bestandssc­hutz gewährleis­tet sein. Hier muss der Bauwerber ebenfalls eine entspreche­nde Grunddiens­tbarkeit nachweisen.

Aufgrund der zusätzlich­en Flächenver­siegelung und der Hanglage befürchten manche Anwohner Schäden durch abfließend­es Niederschl­agswasser. Der Ausschuss machte auch hier Vorgaben: Er beschloss, dass der Bauwerber ein hydrogeolo­gisches Gutachten erstellen lassen muss. Ketz betonte: „Noch ist kein Baurecht geschaffen.“Eine Satzung werde erst beschlosse­n, wenn die geforderte­n Punkte erledigt seien.

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Foto: Inge von Wenczowski (Archivbild) Nahe der Neuburger Straße in Pöttmes ist eine Wohnanlage geplant. Nun billigte der Marktentwi­cklungsaus­schuss den Entwurf des Bebauungsp­lans.

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