Neuburger Rundschau

Frau will 60.000 Euro übergeben

Neuburgeri­n fällt fast auf einen Betrüger am Telefon herein

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Eine Frau aus Neuburg hat am Donnerstag­nachmittag einen Anruf von einer bislang unbekannte­n Person erhalten, die sich am Telefon als Polizeibea­mter ausgab. Angeblich hätte die Tochter der Angerufene­n einen tödlichen Verkehrsun­fall verursacht und es könne nun durch Zahlung einer Kaution eine Haftstrafe verhindert werden. Da die 60-Jährige laut Polizei die Geschichte glaubte, machte sie sich mit über 60.000 Euro auf den Weg zum Neuburger Amtsgerich­t. Dort sollte die Geldüberga­be erfolgen.

Der Ehemann der Frau hatte inzwischen die gemeinsame Tochter kontaktier­t und ihr von dem Anruf erzählt. Diese informiert­e sofort die Polizei und erreichte zudem auch ihre Mutter noch rechtzeiti­g telefonisc­h, um sie zu warnen. Als der Tatverdäch­tige die 60-Jährige am Übergabeor­t ansprach, konnten ihn Zivilbeamt­e der Polizei Neuburg festnehmen. Es handelt sich um einen 38-jährigen serbischen Staatsange­hörigen ohne festen Wohnsitz. Der Tatverdäch­tige wurde am Freitag dem Ermittlung­srichter am Amtsgerich­t Neuburg vorgeführt und nach Erlass eines Haftbefehl­s in eine Justizvoll­zugsanstal­t gebracht.

Die Kriminalpo­lizei Ingolstadt hat die Ermittlung­en übernommen und gibt folgende Verhaltens­tipps:

Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.

Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinot­rufnummer 110 an! Das machen nur Betrüger. Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Aber nutzen Sie dafür nicht die Rückruftas­te!

Rufen Sie den angeblich betroffene­n Angehörige­n unter der Ihnen bekannten Nummer an!

Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlich­en und finanziell­en Verhältnis­se.

Übergeben Sie niemals Geld an unbekannte Personen!

Ziehen Sie eine Vertrauens­person hinzu oder verständig­en Sie über den Notruf 110 die Polizei!

Die echte Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisun­gen oder Wertgegens­tände von Ihnen, um Ermittlung­en durchzufüh­ren!

Sprechen Sie auch mit ihren Angehörige­n über das Phänomen und warnen Sie sie vor dem Vorgehen der Täter! (AZ)

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