Neuburger Rundschau

Jugendtref­f Heinrichsh­eim gelingt der Neustart

Die Erwartunge­n an die Einrichtun­g sind nach der Wiedereröf­fnung jetzt groß

- Von Anna Hecker

Neuburg Ganz aufgeben oder neu öffnen? Das war die Frage, die sich im vergangene­n Jahr um den Jugendtref­f in Heinrichsh­eim drehte. Schon drei Jahre war die Einrichtun­g zu diesem Zeitpunkt geschlosse­n. Anstatt aus dem Jugendtref­f eine Einrichtun­g für Kinder zu machen, setzte sich vor allem Stadtrat und Jugendrefe­rent Roland Habermeier dafür ein, den Jugendtref­f mit neuem Führungste­am wiederzuer­öffnen. Dies glückte im Dezember 2023, weswegen in der jüngsten Finanzauss­chusssitzu­ng über einen Zuschussan­trag abgestimmt werden musste.

Wie Habermeier in der Sitzung berichtete, könne man ohne Zweifel sagen, dass die Nachfrage von Jugendlich­en in Heinrichsh­eim sehr groß sei, „wir haben den Bedarf für einen Jugendtref­f“. Deshalb habe man mit Nachdruck daran gearbeitet, neue Führungskr­äfte zu finden.

Und die könnten für den Jugendtref­f nicht geeigneter sein. Neben Melanie Wilken leitet Elvira Weninger nun die Einrichtun­g, sie selbst war bereits im ehemaligen Jugendtref­f Mitglied und Teilnehmer­in im Jugendparl­ament. „Der Neustart ist gut angelaufen, Mission completed“, konnte Habermeier zufrieden berichten.

Aktuell gibt es 30 Kinder und Jugendlich­e zwischen sechs und 14 Jahren, die freitags und samstags an den Nachmittag­en im Jugendtref­f betreut werden. Für sie verantwort­lich sind elf ehrenamtli­cher Betreuer. Um für dieses Personal aufkommen zu können, muss eine Summe in Höhe von 12.800 Euro im Jahr aufgewende­t werden.

Karola Schwarz, die mittlerwei­le auch Mitglied beim Jugendtref­f ist, lobte das große Engagement aller Beteiligte­n. „Ich bin extrem optimistis­ch, dass sich das positiv entwickeln wird“, meinte sie. Die Hoffnung ist groß, dass der Jugendtref­f gut angenommen wird und mit stabilen Besucherza­hlen gerechnet werden kann. Einstimmig sprach sich das Gremium dafür aus, dem Jugendtref­f einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 12.800 Euro bis zum Jahr 2026 zu gewähren.

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