Frau bietet in Pension illegal Sexdienste an
Eine Frau hat in einer Pension in Neuburg Sexdienste gegen Geld angeboten. Wie die Kriminalpolizei Oberbayern-Nord auf Nachfrage dieser Redaktion bestätigt, hatten Beamte der Frau in dem angemieteten Zimmer ihre Tätigkeit nachgewiesen. Nun muss sie sich wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten.
Ermittelt wurde der Fall bereits Ende Februar. Über ein einschlägiges Portal im Internet hatte die Frau in Neuburg Sex gegen Bezahlung angeboten. Treffpunkt war die Pension in der Neuburger Innenstadt. Um dem nachzugehen, gab es einen sogenannten „ScheinFreier-Einsatz“, wie Michael Graf, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern-Nord erklärt. Die Beamten gaben sich als Freier aus und vereinbarten mit der Frau einen Termin in der Pension. Vor Ort konfrontierten sie die Verdächtige mit ihrem Vorwurf und vernahmen sie. Die Frau zeigte sich geständig.
Die Beschuldigte muss sich nun wegen einer Ordnungswidrigkeit verantworten, eine Geldbuße bezahlen und wurde verwarnt. Sollte sie in gleicher Sache noch einmal auffällig werden, wird ihr Verhalten als Straftat geahndet. Illegale Prostitution ist in Neuburg kein Einzelfall, immer wieder stehen Frauen deshalb auch vor Gericht. „Für uns gehören diese Fälle zum Alltag, das ist keine Besonderheit in der Region 10 mehr“, so die Einschätzung des Polizeisprechers.
Generell verboten ist Sexarbeit in Bayern nicht, zulässig ist die Ausübung der Prostitution – also das Anbieten von sexuellen Dienstleistungen gegen Geld – grundsätzlich erst in Ortschaften ab einer Einwohnerzahl von 30.000 Menschen. Zwischen 30.000 und 50.000 Menschen kann sie ebenfalls durch Rechtsverordnung untersagt werden. Genau das trifft in Neuburg zu. Dort wurde in einem Grundsatzbeschluss im Jahr 2017 festgelegt, dass Prostitution im gesamten Stadtgebiet nicht ermöglicht werden soll. (fene)