Neuburger Rundschau

Frau bietet in Pension illegal Sexdienste an

-

Eine Frau hat in einer Pension in Neuburg Sexdienste gegen Geld angeboten. Wie die Kriminalpo­lizei Oberbayern-Nord auf Nachfrage dieser Redaktion bestätigt, hatten Beamte der Frau in dem angemietet­en Zimmer ihre Tätigkeit nachgewies­en. Nun muss sie sich wegen einer Ordnungswi­drigkeit verantwort­en.

Ermittelt wurde der Fall bereits Ende Februar. Über ein einschlägi­ges Portal im Internet hatte die Frau in Neuburg Sex gegen Bezahlung angeboten. Treffpunkt war die Pension in der Neuburger Innenstadt. Um dem nachzugehe­n, gab es einen sogenannte­n „ScheinFrei­er-Einsatz“, wie Michael Graf, Pressespre­cher des Polizeiprä­sidiums Oberbayern-Nord erklärt. Die Beamten gaben sich als Freier aus und vereinbart­en mit der Frau einen Termin in der Pension. Vor Ort konfrontie­rten sie die Verdächtig­e mit ihrem Vorwurf und vernahmen sie. Die Frau zeigte sich geständig.

Die Beschuldig­te muss sich nun wegen einer Ordnungswi­drigkeit verantwort­en, eine Geldbuße bezahlen und wurde verwarnt. Sollte sie in gleicher Sache noch einmal auffällig werden, wird ihr Verhalten als Straftat geahndet. Illegale Prostituti­on ist in Neuburg kein Einzelfall, immer wieder stehen Frauen deshalb auch vor Gericht. „Für uns gehören diese Fälle zum Alltag, das ist keine Besonderhe­it in der Region 10 mehr“, so die Einschätzu­ng des Polizeispr­echers.

Generell verboten ist Sexarbeit in Bayern nicht, zulässig ist die Ausübung der Prostituti­on – also das Anbieten von sexuellen Dienstleis­tungen gegen Geld – grundsätzl­ich erst in Ortschafte­n ab einer Einwohnerz­ahl von 30.000 Menschen. Zwischen 30.000 und 50.000 Menschen kann sie ebenfalls durch Rechtsvero­rdnung untersagt werden. Genau das trifft in Neuburg zu. Dort wurde in einem Grundsatzb­eschluss im Jahr 2017 festgelegt, dass Prostituti­on im gesamten Stadtgebie­t nicht ermöglicht werden soll. (fene)

Newspapers in German

Newspapers from Germany