Wie sehr darf ich übertreiben?
Wer einen neuen Job anstrebt, sollte sich nicht unter Wert verkaufen
Ob Sprachkenntnisse, Auslandserfahrung oder Projektmanagement-Skills: Bei der Bewerbung gilt es, sich möglichst gut zu verkaufen. Da lässt man die eigenen Erfahrungen und Fähigkeiten gerne mal besser klingen, als sie eigentlich sind. Was ist noch im Rahmen und wo fängt Schummelei an?
Ben Dehn vom Bewerbungsservice „Die Bewerbungsschreiber“in Bochum hat Antworten.
Ist es so schlimm, im Lebenslauf zu übertreiben und zu beschönigen? Macht das nicht jeder? Dehn: „Es stimmt schon, dass Bewerber und Bewerberinnen hin und wieder einen Hang zur Übertreibung ausleben und insbesondere die „unrunden“Phasen des Werdegangs beschönigen. Der Klassiker ist das Weglassen von Monatsangaben, um über längere berufliche Auszeiten hinwegzutäuschen. Aber der Trick ist so alt wie die Bewerbung selbst und wird schnell durchschaut. Grundsätzlich sollten Bewerber und Bewerberinnen Beschönigungen und Übertreibungen dringend vermeiden, vor allem bei der Beschreibung ihrer fachlichen Fähigkeiten. Im Vorstellungsgespräch fällt einem das Blendwerk vor die Füße.“
Wo verläuft denn die Grenze zwischen aufgehübscht und getäuscht?
Dehn: „Die Grenze ist überschritten, wenn Bewerberinnen oder Bewerber fachspezifische Fähigkeiten angeben, über die sie nicht verfügen oder Zeiträume beruflicher Auszeiten vertuschen, die sich durch Arbeitszeugnisse belegen oder widerlegen lassen. Lügen darf niemand in der Bewerbung.
Auch Übertreibungen werden früher oder später immer auffallen. Selbst wenn Bewerberinnen oder Bewerber im ersten Moment erfolgreich sind und den Job bekommen, bleiben sie im Berufsalltag hinter den von ihnen angepriesenen Fähigkeiten zurück und fallen dadurch negativ auf. Übertreibungen sind also als No-Go zu bezeichnen. Aber: „Stärken stärken“darf und soll sogar sein. Bewerberinnen und Bewerber sollten sich nicht unter Wert verkaufen, keine Rechtfertigungen oder Entschuldigungen suchen, sondern selbstbewusst auftreten.“