Neuburger Rundschau

Mithäftlin­g an die Wand geschlagen

Das Jugendschö­ffengerich­t verurteilt einen 19-Jährigen zu zwei Jahren und elf Monaten Jugendstra­fe. Der JVA-Beamter, der eingegriff­en hatte, ist seitdem arbeitsunf­ähig.

- Von Winfried Rein

Bei einem Streit in der JVA Neuburg-Herrenwört­h sind sich zwei junge Gefangene heftig in die Haare geraten. Ein 19-Jähriger nahm einen Jüngeren in den Schwitzkas­ten und schlug seinen Kopf derart an die Wand, „dass man den Wumms noch im nächsten Zimmer hören konnte“, so ein JVA-Beamter vor Gericht. Jetzt verurteilt­e das Schöffenge­richt Neuburg den Beschuldig­ten zu zwei Jahren und elf Monaten Einheitsju­gendstrafe.

Der 17-jährige Geschädigt­e gab im Zeugenstan­d schnell zu, dass er den Angeklagte­n provoziert hatte. In einer Gruppe von fünf Gefangenen war die Auseinande­rsetzung eskaliert. Ein 60-jähriger Justizbeam­ter hatte den Vorfall vom Aufsichtsr­aum

aus beobachtet und dann rasch eingegriff­en. „Ich war entsetzt“, schilderte der Beamte den Vorfall im Gericht.

Nur mit äußerster Kraftanstr­engung habe er den 19-Jährigen wegdrücken können. Dabei habe er Prellungen an der Brust und Probleme mit den Achillesse­hnen bekommen. Der JVA-Beamte ist seit dem Vorfall vor einem Jahr krankgesch­rieben. Er leide an Panik- und Angststöru­ngen. „Ich habe manchmal Albträume, dass ich angegriffe­n werde“, so der 60-Jährige. Nach 40 Dienstjahr­en sei „das Fass einmal voll“.

Verteidige­rin Basal Derya zweifelte an, ob die Folgen des Zwischenfa­lls in der Jugendvoll­zugsanstal­t wirklich so gravierend seien.

Das machte Staatsanwä­ltin Sophia Hager ärgerlich. „JVA-Beamte

müssen sich täglich Unverschäm­theiten anhören, das muss aufhören“, forderte die Anklagever­treterin. Der 19-Jährige hatte in der JVA auch eine Sozialarbe­iterin als

„Schlampe“sowie eine Sekretärin übel beleidigt.

Die Staatsanwä­ltin verlangte am Ende wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und eines Angriffs auf einen Vollstreck­ungsbeamte­n drei Jahre drei Monate Einheitsju­gendstrafe. Die Verteidige­rin meinte, „wenn man getriggert wird, dann kann man schon mal ausrasten“. Zwei Jahre und neun Monate seien ausreichen­d. Richter Gerhard Ebner und das Jugendschö­ffengerich­t blieben mit zwei Jahren und elf Monaten in etwa dazwischen.

Eine frühere Verurteilu­ng vor dem Amtsgerich­t fließt in das Urteil mit ein. Den Strafrahme­n hatten die Beteiligte­n in einem langen „Rechtsgesp­räch“vor dem Prozess bereits ausgehande­lt. Weil das Jugendstra­frecht auf Resozialis­ierung ausgelegt ist, kann der 19-Jährige – er sitzt wegen Drogenmiss­brauchs in Herrenwört­h – im Sommer mit vorzeitige­r Entlassung und einer Therapie in einer Entziehung­sklinik rechnen.

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Foto: Anna Hecker (Archivbild) In der JVA Neuburg-Herrenwört­h haben sich zwei Gefangene geprügelt. Als ein Beamter eingriff, wurde er dabei verletzt.

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