Mithäftling an die Wand geschlagen
Das Jugendschöffengericht verurteilt einen 19-Jährigen zu zwei Jahren und elf Monaten Jugendstrafe. Der JVA-Beamter, der eingegriffen hatte, ist seitdem arbeitsunfähig.
Bei einem Streit in der JVA Neuburg-Herrenwörth sind sich zwei junge Gefangene heftig in die Haare geraten. Ein 19-Jähriger nahm einen Jüngeren in den Schwitzkasten und schlug seinen Kopf derart an die Wand, „dass man den Wumms noch im nächsten Zimmer hören konnte“, so ein JVA-Beamter vor Gericht. Jetzt verurteilte das Schöffengericht Neuburg den Beschuldigten zu zwei Jahren und elf Monaten Einheitsjugendstrafe.
Der 17-jährige Geschädigte gab im Zeugenstand schnell zu, dass er den Angeklagten provoziert hatte. In einer Gruppe von fünf Gefangenen war die Auseinandersetzung eskaliert. Ein 60-jähriger Justizbeamter hatte den Vorfall vom Aufsichtsraum
aus beobachtet und dann rasch eingegriffen. „Ich war entsetzt“, schilderte der Beamte den Vorfall im Gericht.
Nur mit äußerster Kraftanstrengung habe er den 19-Jährigen wegdrücken können. Dabei habe er Prellungen an der Brust und Probleme mit den Achillessehnen bekommen. Der JVA-Beamte ist seit dem Vorfall vor einem Jahr krankgeschrieben. Er leide an Panik- und Angststörungen. „Ich habe manchmal Albträume, dass ich angegriffen werde“, so der 60-Jährige. Nach 40 Dienstjahren sei „das Fass einmal voll“.
Verteidigerin Basal Derya zweifelte an, ob die Folgen des Zwischenfalls in der Jugendvollzugsanstalt wirklich so gravierend seien.
Das machte Staatsanwältin Sophia Hager ärgerlich. „JVA-Beamte
müssen sich täglich Unverschämtheiten anhören, das muss aufhören“, forderte die Anklagevertreterin. Der 19-Jährige hatte in der JVA auch eine Sozialarbeiterin als
„Schlampe“sowie eine Sekretärin übel beleidigt.
Die Staatsanwältin verlangte am Ende wegen gefährlicher Körperverletzung und eines Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten drei Jahre drei Monate Einheitsjugendstrafe. Die Verteidigerin meinte, „wenn man getriggert wird, dann kann man schon mal ausrasten“. Zwei Jahre und neun Monate seien ausreichend. Richter Gerhard Ebner und das Jugendschöffengericht blieben mit zwei Jahren und elf Monaten in etwa dazwischen.
Eine frühere Verurteilung vor dem Amtsgericht fließt in das Urteil mit ein. Den Strafrahmen hatten die Beteiligten in einem langen „Rechtsgespräch“vor dem Prozess bereits ausgehandelt. Weil das Jugendstrafrecht auf Resozialisierung ausgelegt ist, kann der 19-Jährige – er sitzt wegen Drogenmissbrauchs in Herrenwörth – im Sommer mit vorzeitiger Entlassung und einer Therapie in einer Entziehungsklinik rechnen.