Zum „Hungerlohn“im Lokal gearbeitet
Ein Neuburger Schöffengericht verurteilt einen Gastwirt wegen Ausbeutung zu einer Bewährungsstrafe. Angestellte mussten für 3,30 Euro Stundenlohn und Essen arbeiten.
Zu einem „Hungerlohn“von 3,30 Euro pro Stunde beschäftigte ein asiatischer Gastronom drei Landsleute in seinem Neuburger Lokal. Die Kurzzeit-Mitarbeiter hatten keine Aufenthalts- und keine Arbeitserlaubnis. Wegen Ausbeutung verhängte das Neuburger Schöffengericht am Mittwoch eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung gegen den 43-jährigen Gastwirt.
Der Beschuldigte hatte außerdem laut Anklage 67.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen (für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) nicht abgeführt. Weil die Berechnung der Summe durch das Hauptzollamt umstritten war, stellte das Gericht diesen Punkt nach einem nicht öffentlichen „Rechtsgespräch“mit Staatsanwalt
und Verteidigung ein. Verurteilt worden ist die illegale Beschäftigung der drei Helfer.
Sie waren offenbar von Osteuropa nach Deutschland eingeschleust und von Berlin aus zum
Arbeiten nach Neuburg vermittelt worden. Nach der Vernehmung eines Landsmannes in Leipzig bat die dortige Polizei ihre Neuburger Kollegen um Amtshilfe. Beamte suchten das Gastlokal auf und trafen auf zwei Hilfskräfte, die nirgendwo registriert gewesen waren.
Verteidigerin Julia Weinmann verlangte, man solle „die Kirche im Dorf lassen.“Es gebe eine landesweite asiatische Community, die Landsleute zum Arbeiten in verschiedene Lokale und Städte vermittelt. Sie erhielten meist neben dem vereinbarten Stundenlohn von fünf Euro auch Unterkunft und Essen, „das ist nicht so ausbeuterisch.“
Staatsanwaltschaft und Gericht sehen das anders. Die Bezahlung sei „exorbitant niedrig“gewesen, so Anklagevertreter Dr. Sebastian Hirschberger, der Gastronom habe die Hilfskräfte ausgebeutet und von sich abhängig gemacht. Vor allem die Beschäftigung eines 16-jährigen fernab von seinem Heimatland wertete der Staatsanwalt als Ausnutzen eines schutzlosen Opfers. Er verlangte ein Jahr und zehn Monate Bewährungsstrafe.
Den Strafrahmen hatten die Beteiligten vorab in dem Rechtsgespräch ausgemacht. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Christian Veh entschied letztlich auf ein Jahr und sechs Monate mit Bewährung sowie 3500 Euro Geldauflage zugunsten des Kreisjugendrings Neuburg-Schrobenhausen. Die Bezahlung der Helfer sei „Lichtjahre vom Mindestlohn entfernt gewesen“, befand Richter Veh. Das Geständnis des 43-Jährigen und der Umstand, dass der Vorfall bereits einige Jahre zurückliege, habe das Gericht strafmildernd berücksichtigt. Die Sache mit der Community könne schon sein, „aber man sollte seine Landsleute nicht ausnehmen, sondern fair behandeln“, so die abschließende Bemerkung des Vorsitzenden Richters.