Neuburger Rundschau

Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpf­lege?

Pflegestüt­zpunkt des Landkreise­s klärt auf

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In Deutschlan­d werden von den rund fünf Millionen pflegebedü­rftigen Personen 63 Prozent zu Hause überwiegen­d von den Angehörige­n gepflegt. Doch wie kann die Pflege organisier­t werden, wenn die Pflegepers­on erkrankt, auf Reha geht oder in den Urlaub fahren möchte? Welche Möglichkei­t gibt es, wenn die Pflege zu Hause, beispielsw­eise nach der Entlassung aus dem Krankenhau­s, für die Angehörige­n noch zu schwierig ist oder wenn zu Hause umgebaut wird?

In diesen Fällen hat jeder Pflegebedü­rftige ab Pflegegrad 2 Anspruch auf die sogenannte Kurzzeitpf­lege. Hierfür muss bei der Pflegekass­e ein Antrag gestellt werden. Im Rahmen der Kurzzeitpf­lege wird die pflegebedü­rftige Person für einen klar bestimmten Zeitraum in einem Pflegeheim aufgenomme­n.

Die Pflegekass­e übernimmt die Kosten in Höhe von bis zu 1774 Euro pro Kalenderja­hr. Dieser Betrag ist für circa zehn Tage Aufenthalt ausreichen­d. Wenn die Kurzzeitpf­lege jedoch für einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden soll, gibt es die Möglichkei­t, über die sogenannte Verhinderu­ngspflege einen weiteren Betrag von 1612 Euro pro Kalenderja­hr zu nutzen. Dann würden 3386 Euro für den Kurzzeitpf­legeaufent­halt zur Verfügung stehen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Mittel der Verhinderu­ngspflege nicht bereits anderweiti­g verbraucht wurden.

Trotzdem muss für jeden Tag in der Kurzzeitpf­lege ein Eigenantei­l von etwa 50 Euro für die sogenannte­n

„Hotelkoste­n“von der pflegebedü­rftigen Person bezahlt werden. Die Rechnung für diesen Eigenantei­l kann über den Entlastung­sbetrag (125 Euro pro Monat) mit der Pflegekass­e abgerechne­t werden, solange dieser nicht bereits anderweiti­g ausgeschöp­ft worden ist. Bezieht der Antragsste­ller Pflegegeld, wird dieses während der Dauer der Kurzzeitpf­lege um die Hälfte gekürzt.

Grundsätzl­ich sollte ein Kurzzeitpf­legeaufent­halt möglichst frühzeitig geplant werden, etwa, wenn Angehörige in den Urlaub fahren wollen. Es werden nur wenige Plätze für Kurzzeitpf­lege angeboten und diese sind schnell belegt bzw. reserviert. Eine Liste der stationäre­n Pflegeeinr­ichtungen gibt es unter anderem beim Pflegestüt­zpunkt Neuburg-Schrobenha­usen. (AZ)

Kontakt zum Pflegestüt­zpunkt: Telefon 08431/57-547 oder Mail an pflegestue­tzpunkt@neuburg-schrobenha­usen.de.

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Foto: Schmidt, dpa (Symbolbild) Plätze in der Kurzzeitpf­lege sind begehrt.

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