Wer hat Anspruch auf Kurzzeitpflege?
Pflegestützpunkt des Landkreises klärt auf
In Deutschland werden von den rund fünf Millionen pflegebedürftigen Personen 63 Prozent zu Hause überwiegend von den Angehörigen gepflegt. Doch wie kann die Pflege organisiert werden, wenn die Pflegeperson erkrankt, auf Reha geht oder in den Urlaub fahren möchte? Welche Möglichkeit gibt es, wenn die Pflege zu Hause, beispielsweise nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, für die Angehörigen noch zu schwierig ist oder wenn zu Hause umgebaut wird?
In diesen Fällen hat jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Anspruch auf die sogenannte Kurzzeitpflege. Hierfür muss bei der Pflegekasse ein Antrag gestellt werden. Im Rahmen der Kurzzeitpflege wird die pflegebedürftige Person für einen klar bestimmten Zeitraum in einem Pflegeheim aufgenommen.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten in Höhe von bis zu 1774 Euro pro Kalenderjahr. Dieser Betrag ist für circa zehn Tage Aufenthalt ausreichend. Wenn die Kurzzeitpflege jedoch für einen längeren Zeitraum in Anspruch genommen werden soll, gibt es die Möglichkeit, über die sogenannte Verhinderungspflege einen weiteren Betrag von 1612 Euro pro Kalenderjahr zu nutzen. Dann würden 3386 Euro für den Kurzzeitpflegeaufenthalt zur Verfügung stehen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Mittel der Verhinderungspflege nicht bereits anderweitig verbraucht wurden.
Trotzdem muss für jeden Tag in der Kurzzeitpflege ein Eigenanteil von etwa 50 Euro für die sogenannten
„Hotelkosten“von der pflegebedürftigen Person bezahlt werden. Die Rechnung für diesen Eigenanteil kann über den Entlastungsbetrag (125 Euro pro Monat) mit der Pflegekasse abgerechnet werden, solange dieser nicht bereits anderweitig ausgeschöpft worden ist. Bezieht der Antragssteller Pflegegeld, wird dieses während der Dauer der Kurzzeitpflege um die Hälfte gekürzt.
Grundsätzlich sollte ein Kurzzeitpflegeaufenthalt möglichst frühzeitig geplant werden, etwa, wenn Angehörige in den Urlaub fahren wollen. Es werden nur wenige Plätze für Kurzzeitpflege angeboten und diese sind schnell belegt bzw. reserviert. Eine Liste der stationären Pflegeeinrichtungen gibt es unter anderem beim Pflegestützpunkt Neuburg-Schrobenhausen. (AZ)
Kontakt zum Pflegestützpunkt: Telefon 08431/57-547 oder Mail an pflegestuetzpunkt@neuburg-schrobenhausen.de.