Lechspitz: Stadt Rain zieht Klage zurück
Es geht um die Bewilligung der erhöhten Wasserförderung des Zweckverbands Fränkischer Wirtschaftsraum. Das Landratsamt hatte entgegen anderer Meinungen die Zustimmung gegeben. Nun lenkt Rain ein: „Wir haben kein Pulver“.
Mit einstimmigem Beschluss hat der Stadtrat in der DienstagsSitzung die Klage gegen die Bewilligung für den Zweckverband Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum (WFW) zurückgenommen. Am 27. Dezember vergangenen Jahres hatte das Landratsamt Donau-Ries dem Verband die Wasserförderung nach Franken auf weitere 30 Jahre mit einem Jahresvolumen von bis zu 52,5 Millionen Kubikmeter gestattet. Kernfrage bei dem mit 16 zu drei Stimmen gefassten Beschluss war am 30. Januar, ob in der – für zu lange erachteten – Laufzeit aufgrund negativer Monitoring-Ergebnisse auch Eingriffsmöglichkeiten bestünden. Damals hatte man die Rückzugs-Option offen gelassen und den Bürgermeister zu einer Anfrage bei der Kreisverwaltungsbehörde beauftragt. Das Amt hatte bis dato über den Bescheid hinaus keine Erklärungen abgegeben.
„Zu dieser Frage liegt mir mittlerweile eine ausführliche Stellungnahme des Landratsamtes Donau-Ries vor, welches per E-Mail am 13. März an den Stadtrat verteilt wurde“, so Bürgermeister Karl Rehm. Er trug deshalb nur die Kernaussagen der Behörde und des Landrats Stefan Rößle vor. Das Landratsamt erläutert, dass es sowohl aufgrund des Bescheides als auch gemäß Wasserhaushaltsgesetz als Untere Naturschutzbehörde ausreichend Reaktionsmöglichkeiten hat, sofern sich aufgrund des Monitorings gravierende Änderungen ergeben. Das Amt wäre berechtigt, dem WFW nachträglich Inhalts- und Nebenbestimmungen aufzuerlegen beziehungsweise sogar die Bewilligung zu widerrufen.
Die Kernfrage vom 30. Januar sei damit beantwortet, stellte Bürgermeister Rehm fest. Zwei weitere Sachverständige bekamen in
der Sitzung das Wort. Geologe Bernd Hanauer sah es als Vorteil, dass die neu aufzustellende Schutzgebietsverordnung für den WFW das Stadtgebiet östlich des Lech nicht mehr einbeziehe. Bisherige Einschränkungen bis zum Südzucker-Werk entfallen damit. Hanauer bestätigte, dass die Wasserentnahme
durch den WFW keine negativen Auswirkungen auf die Wasserförderung der Stadt Rain westlich des Lech habe. Bezogen auf diese Brunnen 6 und 7 der Stadt stellte er einen weiteren Vorteil heraus: „Ihre Entnahme findet im Einzugsbereich des WFW statt und damit in dessen künftigem
Wasserschutzgebiet“– soll heißen, die Schutzgebiete WFW und Rain überschneiden sich. Stadtrat Stefan Degmayr fragte wegen Laufzeit von 15 Jahren mit Verlängerungsoption. Die Bewilligung müsse stets neu beantragt werden, so Hanuer, weshalb im Hinblick auf Planbarkeit von Investitionen die Genehmigungen immer 20 Jahren und länger erteilt würden.
Rechtsanwalt Josef Geislinger sah keine Erfolgsaussichten für die Klage; seine schriftliche Stellungnahme hatten die Räte ebenfalls vorab erhalten. „Wir haben kein Pulver“, fasste er im Gremium zusammen. Im Klageverfahren prüfe das Verwaltungsgericht nicht die Gesamtbreite des Bescheides – dies „dünnt den Streitinhalt stark aus“. Die Stadt müsse
Die Stadt kann nicht stellvertretend für ihre Bürger klagen.
vielmehr die Betroffenheit in eigenen Rechten darlegen – konkret kämen Eigentum, Planungshoheit oder Gefährdung der eigenen Wasserversorgung infrage. Die Stadt könne nicht stellvertretend für ihre Bürger klagen.
Bürgermeister Karl Rehm fasste zusammen, man habe im Januar korrekt gehandelt, Solidarität mit den Nachbarkommunen gezeigt und Fachleute eingeschaltet. Er sprach sich für die Rücknahme der Klage aus. In gleicher Richtung äußerte sich Stadtrat Florian Riehl: „Das Schreiben des Landratsamtes hat Klarheit gebracht“. Stadtrat Manuel Paula signalisierte ebenso Zustimmung, zumal er zu den drei Ratsmitgliedern gehörte, die gegen die Klage-Erhebung gestimmt hatten.
Unter den Zuhörern waren auch die Niederschönenfelder Bürgermeister-Stellvertreter Sybille Hafner und Martin Stegmair sowie Genderkingens Rathaus-Chef Leonhard Schwab. Letzterer wunderte sich über den Rainer Beschluss nicht. Seine Gemeinde hat nicht „pauschal“Klage eingelegt, sondern macht beim Verwaltungsgericht geltend, dass es den Nachteilsausgleich insbesondere bei den Kosten der Abwasserentsorgung weiter geben müsse.