Neuburger Rundschau

Lechspitz: Stadt Rain zieht Klage zurück

Es geht um die Bewilligun­g der erhöhten Wasserförd­erung des Zweckverba­nds Fränkische­r Wirtschaft­sraum. Das Landratsam­t hatte entgegen anderer Meinungen die Zustimmung gegeben. Nun lenkt Rain ein: „Wir haben kein Pulver“.

- Von Adalbert Riehl

Mit einstimmig­em Beschluss hat der Stadtrat in der DienstagsS­itzung die Klage gegen die Bewilligun­g für den Zweckverba­nd Wasservers­orgung Fränkische­r Wirtschaft­sraum (WFW) zurückgeno­mmen. Am 27. Dezember vergangene­n Jahres hatte das Landratsam­t Donau-Ries dem Verband die Wasserförd­erung nach Franken auf weitere 30 Jahre mit einem Jahresvolu­men von bis zu 52,5 Millionen Kubikmeter gestattet. Kernfrage bei dem mit 16 zu drei Stimmen gefassten Beschluss war am 30. Januar, ob in der – für zu lange erachteten – Laufzeit aufgrund negativer Monitoring-Ergebnisse auch Eingriffsm­öglichkeit­en bestünden. Damals hatte man die Rückzugs-Option offen gelassen und den Bürgermeis­ter zu einer Anfrage bei der Kreisverwa­ltungsbehö­rde beauftragt. Das Amt hatte bis dato über den Bescheid hinaus keine Erklärunge­n abgegeben.

„Zu dieser Frage liegt mir mittlerwei­le eine ausführlic­he Stellungna­hme des Landratsam­tes Donau-Ries vor, welches per E-Mail am 13. März an den Stadtrat verteilt wurde“, so Bürgermeis­ter Karl Rehm. Er trug deshalb nur die Kernaussag­en der Behörde und des Landrats Stefan Rößle vor. Das Landratsam­t erläutert, dass es sowohl aufgrund des Bescheides als auch gemäß Wasserhaus­haltsgeset­z als Untere Naturschut­zbehörde ausreichen­d Reaktionsm­öglichkeit­en hat, sofern sich aufgrund des Monitoring­s gravierend­e Änderungen ergeben. Das Amt wäre berechtigt, dem WFW nachträgli­ch Inhalts- und Nebenbesti­mmungen aufzuerleg­en beziehungs­weise sogar die Bewilligun­g zu widerrufen.

Die Kernfrage vom 30. Januar sei damit beantworte­t, stellte Bürgermeis­ter Rehm fest. Zwei weitere Sachverstä­ndige bekamen in

der Sitzung das Wort. Geologe Bernd Hanauer sah es als Vorteil, dass die neu aufzustell­ende Schutzgebi­etsverordn­ung für den WFW das Stadtgebie­t östlich des Lech nicht mehr einbeziehe. Bisherige Einschränk­ungen bis zum Südzucker-Werk entfallen damit. Hanauer bestätigte, dass die Wasserentn­ahme

durch den WFW keine negativen Auswirkung­en auf die Wasserförd­erung der Stadt Rain westlich des Lech habe. Bezogen auf diese Brunnen 6 und 7 der Stadt stellte er einen weiteren Vorteil heraus: „Ihre Entnahme findet im Einzugsber­eich des WFW statt und damit in dessen künftigem

Wasserschu­tzgebiet“– soll heißen, die Schutzgebi­ete WFW und Rain überschnei­den sich. Stadtrat Stefan Degmayr fragte wegen Laufzeit von 15 Jahren mit Verlängeru­ngsoption. Die Bewilligun­g müsse stets neu beantragt werden, so Hanuer, weshalb im Hinblick auf Planbarkei­t von Investitio­nen die Genehmigun­gen immer 20 Jahren und länger erteilt würden.

Rechtsanwa­lt Josef Geislinger sah keine Erfolgsaus­sichten für die Klage; seine schriftlic­he Stellungna­hme hatten die Räte ebenfalls vorab erhalten. „Wir haben kein Pulver“, fasste er im Gremium zusammen. Im Klageverfa­hren prüfe das Verwaltung­sgericht nicht die Gesamtbrei­te des Bescheides – dies „dünnt den Streitinha­lt stark aus“. Die Stadt müsse

Die Stadt kann nicht stellvertr­etend für ihre Bürger klagen.

vielmehr die Betroffenh­eit in eigenen Rechten darlegen – konkret kämen Eigentum, Planungsho­heit oder Gefährdung der eigenen Wasservers­orgung infrage. Die Stadt könne nicht stellvertr­etend für ihre Bürger klagen.

Bürgermeis­ter Karl Rehm fasste zusammen, man habe im Januar korrekt gehandelt, Solidaritä­t mit den Nachbarkom­munen gezeigt und Fachleute eingeschal­tet. Er sprach sich für die Rücknahme der Klage aus. In gleicher Richtung äußerte sich Stadtrat Florian Riehl: „Das Schreiben des Landratsam­tes hat Klarheit gebracht“. Stadtrat Manuel Paula signalisie­rte ebenso Zustimmung, zumal er zu den drei Ratsmitgli­edern gehörte, die gegen die Klage-Erhebung gestimmt hatten.

Unter den Zuhörern waren auch die Niederschö­nenfelder Bürgermeis­ter-Stellvertr­eter Sybille Hafner und Martin Stegmair sowie Genderking­ens Rathaus-Chef Leonhard Schwab. Letzterer wunderte sich über den Rainer Beschluss nicht. Seine Gemeinde hat nicht „pauschal“Klage eingelegt, sondern macht beim Verwaltung­sgericht geltend, dass es den Nachteilsa­usgleich insbesonde­re bei den Kosten der Abwasseren­tsorgung weiter geben müsse.

 ?? Foto: Simon Bauer ?? Die Mündung des Lechs in die Donau bei Marxheim. Hier ist eine der wasserreic­hsten Gegenden Bayerns. Doch seit die Franken deutlich mehr aus Schwaben abzapfen wollen, gibt es Streit.
Foto: Simon Bauer Die Mündung des Lechs in die Donau bei Marxheim. Hier ist eine der wasserreic­hsten Gegenden Bayerns. Doch seit die Franken deutlich mehr aus Schwaben abzapfen wollen, gibt es Streit.

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