Neue Westfälische - Bielefelder Tageblatt - Bielefeld Süd
Zentrale Kundenparkplätze galten lange als günstige Parkmöglichkeit für jedermann. Doch immer öfter wird gegen Dauerparker hart vorgegangen – mittels privater Dienstleister. Ein Markt geht alternative Wege
Bielefeld. Nach dem Wochenendeinkauf klebt auf dem Supermarktparkplatz plötzlich ein Knöllchen hinterm Scheibenwischer. 20 oder 30 Euro „Vertragsstrafe“werden verlangt, weil keine Parkscheibe auslag. Das kann Kunden auch in Bielefeld passieren. Auf Supermarktparkplätzen wird immer rigoroser gegen heimliche Dauerparker durchgegriffen. Die privaten Knöllchen stellen Park-Dienstleister aus – zum Ärger der Kunden. Doch auch ein Bielefelder Markt ist mit dem System alles andere als glücklich.
19,90 Euro muss zahlen, wer auf dem Supermarktparkplatz des Rewe am Nordpark keine Parkscheibe ins Fenster legt oder die Parkdauer nach zwei Stunden überschreitet. Ein Dienstleister aus Düsseldorf tritt als „Privatpolitesse“auf, beauftragt vom Hausherren. Das habe man nicht aus böser Absicht eingeführt, betont die Geschäftsführung des ReweMarktes. Man wehre sich gegen Fremdparker, die den Parkplatz in Nähe der StadtbahnHaltestelle „Nordpark“als Park-and-Ride-Angebot missbrauchen. Leider sei das nur bei knapp 50 Parkplätzen vor der Tür nötig geworden.
Das Unternehmen „fair parken“verteilt hier bereits seit 2016 seine Knöllchen. Auch für den Real-Markt an der Teutoburger Straße war der Dienstleister im Einsatz. Laut Pressestelle des Park-Unternehmens kontrollieren „fest angestellte Mitarbeiter, die nicht danach bezahlt werden, wie viele Vertragsstrafen sie verteilen“. Auch werde kein Inkassobüro eingeschaltet und nicht abgeschleppt.
Erlaubt sei so ein System, sagt Gabriele Schön, Anwältin beim ADAC. „Voraussetzung ist allerdings, dass der Privatparkplatzbesitzer auf gut sichtbaren Schildern an der Einfahrt auf die Geschäftsbedingungen zur Nutzung hinweist.“Wer als Fahrer dann ein Fahrzeug auf dem Kundenparkplatz abstellt, gehe automatisch ein Vertragsverhältnis ein, erklärt die ADAC-Expertin. „Der Fahrer ja, aber nicht der Halter.“
Vertragsstrafen bei Verstößen rangieren häufig zwischen 12 und 30 Euro, weiß Schön. Komme so ein Fall vor Gericht, werde im Einzelfall entschieden. Doch von vielen Amtsgerichten seien derartige Vertragsstrafen bereits anerkannt worden. Schön rät deshalb: Wenn man eindeutig erwischt wird, sollte man lieber zahlen, solange die Gebühren nicht unverhältnismäßig hoch sind. Einen Gebührenkatalog fürs private Falschparken gibt es nicht. Ermessenssache.
Die Kunden des Rewe an der Apfelstraße sind mittlerweile mit dem neuen Parksystem vertraut, heißt es von der Geschäftsführung der Marktes. Mit verärgerten Kunden suche man das Gespräch. Wer einen Kassenbon vom Einkauf vorlegen kann, dem wird die Strafzahlung trotz vergessener Parkscheibe erlassen.
Ganz anders klingt das beim Real-Markt an der Teutoburger Straße. Man habe sich mit Jahresbeginn von dem System verabschiedet, sagt Katrin König, stellvertretene Geschäftsleiterin. Ihr Fazit nach der Zusammenarbeit mit „fair parken“: „Die Knöllchen waren eine Katastrophe.“
Denn auch viele Real-Kunden vergaßen die Parkscheibe, konnten aber Kassenbons vorweisen. „Das zu kontrollieren, war für uns mit einem hohen Aufwand verbunden. Die Kunden waren zudem sehr, sehr verärgert.“
Der Markt kontrolliert deshalb lieber wieder selbst und mit mehr Kulanz. Parkplatzbeschilderung und Parkscheibenpflicht bleiben jedoch. „Wer außerhalb unserer Öffnungszeiten zwischen 8 Uhr morgens und 22 Uhr abends auf dem Parkplatz parkt, dem droht aber kein Knöllchen“, sagt König. Aufs Abschleppen verzichtet der Markt ganz und hat die Dauerparker stattdessen als Kunden entdeckt: Für 35 Euro monatlich kann mittlerweile auf dem Real-Parkdeck mit einer speziellen Parkkarte dauerhaft geparkt werden. Ohne Knöllchen-Risiko.