Karlsruhe: Christliche Gewerkschaften bleiben tarifunfähig
Karlsruhe. Es bleibt dabei: Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) konnte nie Tarifverträge abschließen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die von Arbeitsgerichten ausgesprochene rückwirkende Tarifunfähigkeit der CGZP. Die Richter hätten bei der Beurteilung der Rechtslage keine Fehler gemacht, hieß es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Damit scheiterten 18 Zeitarbeitsfirmen, die gegen die Rechtsprechung nach Karlsruhe gezogen waren. Sie sahen in der Rückwirkung einen Verfassungsverstoß.