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Karlsruhe: Christlich­e Gewerkscha­ften bleiben tarifunfäh­ig

- Dpa/nd

Karlsruhe. Es bleibt dabei: Die Tarifgemei­nschaft Christlich­er Gewerkscha­ften für Zeitarbeit und Personalse­rviceagent­uren (CGZP) konnte nie Tarifvertr­äge abschließe­n. Das Bundesverf­assungsger­icht bestätigte die von Arbeitsger­ichten ausgesproc­hene rückwirken­de Tarifunfäh­igkeit der CGZP. Die Richter hätten bei der Beurteilun­g der Rechtslage keine Fehler gemacht, hieß es in einem am Freitag veröffentl­ichten Beschluss. Damit scheiterte­n 18 Zeitarbeit­sfirmen, die gegen die Rechtsprec­hung nach Karlsruhe gezogen waren. Sie sahen in der Rückwirkun­g einen Verfassung­sverstoß.

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