Kapitalfreundliches Recht
Wieder einmal standen aktuelle oder frühere Topmanager eines deutschen Konzerns vor Gericht. Und wie in den meisten Fällen bekamen sie den gewünschten Freispruch. Schon öfter sah es nach ungerechter Großzügigkeit der Justiz gegenüber den Oberen aus. In dem Prozess gegen Deutsche-BankCo-Chef Jürgen Fitschen und andere kamen die Vorwürfe aber etwas konstruiert daher: Selbst wenn man der Skandalbank viel zutrauen kann – dass sie einen gesunden Großkunden bewusst in die Pleite redete, weil sie auf Provisionen bei der späteren Zerschlagung des Medienimperiums Kirch spekulierte, ist schwer vorstellbar: Die Insolvenz kostete auch den Gläubiger Deutsche Bank viel Geld. Und einem Finanzhaus, das bewusst Kreditnehmer schlecht redet, dürften die Kunden in Scharen davonlaufen. In Reihen des Großkapitals gilt doch eher die Devise: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Aus Sicht des kritischen Beobachters würde man sich wünschen, dass die Deutsche Bank und ihre Chefs für echte Missetaten büßen müssen, wie dies nur in den USA mal der Fall ist. Wenn man Privatkunden bei steuermindernden Praktiken hilft. Oder wenn man dubiose Hypothekenpakete an eine andere Bank verkauft, die dann mit Staatshilfe gerettet wird. Oder wenn man in Unternehmen investiert, die Umwelt und Klima schwer schädigen. Anklagen oder gar Prozesse gibt das deutsche Recht in solchen Fragen erst gar nicht her.