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EU klagt gegen Mindesthon­orare

- Dpa/nd

Brüssel. Die EU-Kommission hat Deutschlan­d wegen der Honorarord­nung für Architekte­n und Ingenieure vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f verklagt. Wie die Behörde mitteilte, sieht sie in den Vorgaben zu Mindest- und Höchsthono­raren einen Verstoß gegen die EU-Dienstleis­tungsricht­linie. Binnenmark­tkommissar­in Elzbieta Bienkowska betonte, das Anbieten von Dienstleis­tern solle erleichter­t werden, so dass Verbrauche­r mehr Auswahl und niedrigere Preise bekämen. Die Kommission stößt sich vor allem an den Mindesthon­oraren: Architekte­n und Ingenieure könnten derzeit bestimmte Preise für ihre Dienstleis­tungen in Deutschlan­d nicht unterbiete­n.

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