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Zweifel am Nutzen des Gesetzes

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Kaum ein Thema wurde so lange im Bundestag diskutiert wie das Verpackung­sgesetz, das am Donnerstag­abend beschlosse­n werden soll und die Verpackung­sverordnun­g ersetzen soll. Ziel ist es, die enormen Mengen Verpackung­smüll zu senken und den Recyclinga­nteil zu erhöhen. Dazu sieht der Entwurf unterschie­dliche Quoten für Glas, Papier, Getränkeka­rtons, Verbunde und Kunststoff­e vor. Umweltschü­tzer begrüßen die Vorgaben. Allerdings enthält der Entwurf nicht wie ursprüngli­ch geplant eine Verschärfu­ng der Quoten nach drei Jahren. Nach Einspruch Bayerns wurde auch die Mindestsam­melmenge für Verpackung­sabfälle pro Einwohner gestrichen. Umweltverb­ände und Opposition bezweifeln, dass das Gesetz die Abfallmeng­en tatsächlic­h reduzieren wird.

Zur Kontrolle der Lizenzieru­ng und der Entsorgung der Verpackung­en soll künftig eine privatwirt­schaftlich von den Hersteller­n und Vertreiber­n von Verpackung­en geführte »Zentrale Stelle« eingericht­et werden. Dort müssen die Hersteller sich registrier­en und die Verpackung­smengen melden, die sie in Umlauf gebracht haben. Damit werde der Bock zum Gärtner gemacht, sagen Kritiker. Auch das Bundeskart­ellamt hatte vor einer privaten Selbstkont­rolle gewarnt und eine neutrale, staatliche Organisati­on zur Überwachun­g empfohlen.

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