Zweifel am Nutzen des Gesetzes
Kaum ein Thema wurde so lange im Bundestag diskutiert wie das Verpackungsgesetz, das am Donnerstagabend beschlossen werden soll und die Verpackungsverordnung ersetzen soll. Ziel ist es, die enormen Mengen Verpackungsmüll zu senken und den Recyclinganteil zu erhöhen. Dazu sieht der Entwurf unterschiedliche Quoten für Glas, Papier, Getränkekartons, Verbunde und Kunststoffe vor. Umweltschützer begrüßen die Vorgaben. Allerdings enthält der Entwurf nicht wie ursprünglich geplant eine Verschärfung der Quoten nach drei Jahren. Nach Einspruch Bayerns wurde auch die Mindestsammelmenge für Verpackungsabfälle pro Einwohner gestrichen. Umweltverbände und Opposition bezweifeln, dass das Gesetz die Abfallmengen tatsächlich reduzieren wird.
Zur Kontrolle der Lizenzierung und der Entsorgung der Verpackungen soll künftig eine privatwirtschaftlich von den Herstellern und Vertreibern von Verpackungen geführte »Zentrale Stelle« eingerichtet werden. Dort müssen die Hersteller sich registrieren und die Verpackungsmengen melden, die sie in Umlauf gebracht haben. Damit werde der Bock zum Gärtner gemacht, sagen Kritiker. Auch das Bundeskartellamt hatte vor einer privaten Selbstkontrolle gewarnt und eine neutrale, staatliche Organisation zur Überwachung empfohlen.