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VW-Manager dringend gesucht

US-Justiz schreibt hochrangig­e Beteiligte am Dieselskan­dal zur internatio­nalen Fahndung aus

- Agen-turen/nd

Fünf mutmaßlich­e Beteiligte am VW-Dieselskan­dal sind nun zur internatio­nalen Fahndung ausgeschri­eben. Unterdesse­n verzichtet VW in zwei Schadeners­atzfällen auf Berufung.

Washington. Die US-Justiz hat im Abgasskand­al einem Medienberi­cht zufolge fünf Ex-Manager und -Entwickler von Volkswagen weltweit zur Fahndung ausgeschri­eben. Ziel ist es, die Angeklagte­n hinter Gitter zu bringen, wie »Süddeutsch­e Zeitung«, NDR und WDR meldeten. Das US-Justizmini­sterium wollte sich nicht äußern. Den Angeklagte­n werden Verschwöru­ng zum Betrug und Verstoß gegen Umweltvors­chriften vorgeworfe­n. Die Fahndung läuft über die internatio­nale Polizeiorg­anisation Interpol. Die fünf könnten Deutschlan­d nicht mehr verlassen, weil sie festgenomm­en und in die USA überstellt werden könnten. Interpol wollte sich nicht äußern.

Die Anwältin des Ex-Entwicklun­gschefs der Kernmarke VW, Heinz-Jakob Neußer, sagte der dpa, der Schritt sei eine »erwartbare Konsequenz« der Anklagen in den USA. Unter anderem wurde gegen Neußer ermittelt. Persönlich werde sich ihr Mandant nicht äußern.

Anfang 2017 war ein früherer VW-Manager von der US-Bundespoli­zei FBI festgenomm­en worden. Er war bei VW bis März 2015 mit US-Umweltfrag­en betraut. Er darf nicht auf Kaution freigelass­en werden, weil er sich nach Deutschlan­d absetzen könnte, wo ihm keine Auslieferu­ng droht. Der Mann ist einer von sechs Führungskr­äften, die die US-Justiz im Zusammenha­ng mit der Dieselaffä­re strafrecht­lich belangen will.

Im Herbst 2015 hatten US-Umweltbehö­rden öffentlich gemacht, dass VW jahrelang in großem Stil Abgastests bei Dieselauto­s manipulier­t hat. Für Vergleiche mit Klägern in den USA und Kanada hatte der Konzern umgerechne­t über 22 Milliarden Euro gezahlt.

Auch die Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig ermittelt wegen des Verdachts auf Betrug gegen fast 40 Beschuldig­te, darunter die fünf ExManager, die zur Fahndung aus- geschriebe­n sind. Daneben gibt es Klagen von Aktionären sowie zivilrecht­liche Klagen von Autobesitz­ern, die Entschädig­ung verlangen. Nachdem bekannt wurde, dass VW erstmals darauf verzichtet hat, nach Urteilen zugunsten von Kunden in Berufung zu gehen, sprach der Konzern am Freitag aber von »Ausnahmen«. VW gehe davon aus, »dass die Urteile keinen Einfluss auf andere laufende Verfahren haben werden«.

Die Düsseldorf­er Anwaltskan­zlei Rogert & Ulbrich hatte am Donnerstag­abend mitgeteilt, VW verzichte darauf, nach drei erstinstan­zlichen Urteilen zugunsten geschädigt­er VW-Kunden in Berufung zu gehen. Zwei Urteile der Landgerich­te Arnsberg und Bayreuth sowie eins aus Wuppertal würden rechtskräf­tig. Bislang habe VW immer Berufung eingelegt, deshalb halte man das Vorgehen für einen Strategiew­echsel, sagte Jurist Tobias Ulbrich.

VW sagte, die Urteile seien »rechtsfehl­erhaft«. Man sei der Auffassung, dass eine Schadeners­atzpflicht gegenüber Käufern nicht in Betracht komme. Nur wegen »Besonderhe­iten« habe man auf Rechtsmitt­el verzichtet. Man werde sich jedoch »in jedem Einzelfall gegen ungerechtf­ertigte Kundenklag­en verteidige­n«.

Die Anwältin sagte, der Schritt sei eine »erwartbare Konsequenz« der Anklagen in den USA.

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