nd.DerTag

G20-Protestcam­p verboten

Aktivisten bleibt nur noch Gang vor das Bundesverf­assungsger­icht

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Hamburg. Das Hamburger Oberverwal­tungsgeric­ht hat das von den Gegnern des G20-Gipfels im Stadtpark geplante Protestcam­p verboten. In der Gesamtbetr­achtung handle es sich bei dem Camp nicht um eine grundrecht­lich geschützte Versammlun­g, entschied das Gericht am Freitag und gab damit einer Beschwerde der Hansestadt statt. Gegen die Entscheidu­ng sind keine Rechtsmitt­el möglich, die Gegner können allenfalls das Bundesverf­assungsger­icht anrufen. Das Organisati­onsteam des Camps kündigte noch am Freitag an, den Schritt nach Karlsruhe zu gehen. »Wir nutzen alle legalen Mittel, um das Camp zu ermögliche­n«, sagte Branco Geiger, Mitglied der Vorbereitu­ngsgruppe, gegenüber dem »nd«.

Die Gegner des G20-Gipfels wollten im Stadtpark ein Protestcam­p mit rund 3000 Schlafzelt­en für etwa zehntausen­d Teilnehmer errichten. In dem Camp sollten auch Veranstalt­ungen stattfinde­n. In der Vorinstanz hatte das Verwaltung­sgericht solch ein Camp gebilligt.

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