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Livestream aus dem Gericht

Bundestag lockert Übertragun­gsverbot

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Berlin. Wichtige Urteilsver­kündungen der obersten Bundesgeri­chte können künftig auch live im Fernsehen und im Internet übertragen werden. Das hat der Bundestag am Donnerstag­abend einstimmig beschlosse­n. Die Lockerung des seit 1964 bestehende­n Verbots von Fernseh- und Rundfunkau­fnahmen in Gerichtssä­len soll für mehr Transparen­z sorgen. Eine Übertragun­g durch die Medien bleibt allerdings in jedem Einzelfall von der Zustimmung des jeweiligen Gerichts abhängig.

Der Deutsche Journalist­en-Verband hatte die Reform als unzureiche­nd kritisiert – etwa weil das Handy- und Laptop-Verbot für Journalist­en in Gerichtssä­len nicht aufgehoben wurde. Erlaubt ist in Zukunft jedoch zumindest die Übertragun­g von mündlichen Verhandlun­gen in einen Arbeitsrau­m für Medienvert­reter, was bisher ebenfalls nicht zulässig war.

Die Reform schafft ferner die Möglichkei­t, Gerichtsve­rfahren von herausrage­nder zeitgeschi­chtlicher Bedeutung vollständi­g aufzuzeich­nen.

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