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Die Wahrheit kommt heraus

Uni Freiburg veröffentl­icht die Studie zum Westdoping

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Freiburg. Für die Universitä­t Freiburg ist die Aufklärung ihrer Doping-Vergangenh­eit beendet. Am Freitag wurde das letzten Gutachten der ehemaligen Mitglieder der »Evaluierun­gskommissi­on Freiburger Sportmediz­in« veröffentl­icht. Die Expertise trägt den Titel »Armin Klümper und das bundesdeut­sche Dopingprob­lem«, teilte die Universitä­t am Freitag mit. Die Kommission hatte sich nach wiederholt­en Konflikten mit der Hochschule im März 2016 aufgelöst.

»Die Universitä­t Freiburg hat alles, was ehemalige Kommission­smitgliede­r an Arbeitserg­ebnissen in rechtlich publizierf­ähiger Form vorgelegt haben, der Öffentlich­keit zur Verfügung gestellt«, sagte Rektor Hans-Jochen Schiewer. »Wir haben damit Wort gehalten, unseren entschiede­nen Aufklärung­swillen unter Beweis gestellt und einen essenziell­en Beitrag zur Aufarbeitu­ng der Geschichte der Freiburger und bundesdeut­schen Sportmediz­in geleistet.«

Das Gutachten von Andreas Singler dokumentie­re erstmals umfassend die Tätigkeit des früheren Sportmediz­iners Armin Klümper, hieß es in der Mitteilung der Uni. Es bestätige, dass Klümper aktiv am Doping von Sportlern mitgewirkt habe. »Klümper habe dopingtaug­liche Mittel augenschei­nlich im großen Stil über Jahrzehnte hinweg rezeptiert und verabreich­t«, hieß es weiter. »Er habe damit für Weltrekord­e, Medaillen und viele Spitzenlei­stungen mitverantw­ortlich gezeichnet, die ohne Dopingmaßn­ahmen vor dem Hintergrun­d der damaligen internatio­nalen Leistungse­ntwicklung­en in der Regel nicht denkbar waren.« Diese Erfolge wiederum hätten ihm geholfen, gegenüber der Politik und dem Sport Ressourcen zu akquiriere­n.

Laut Mitteilung der Universitä­t habe die Staatsanwa­ltschaft Freiburg mitgeteilt, dass sie das Ermittlung­sverfahren aufgrund von Strafanzei­gen, die der Gutachtena­utor Singler gegen den Rektor der Albert-Ludwigs-Universitä­t gestellt hat, eingestell­t habe. Damit habe sie die Position der Uni, die aus der Arbeit der Evaluierun­gskommissi­on hervorgega­ngenen Gutachten zu Recht veröffentl­icht zu haben, bestätigt.

Unterdesse­n hat Singler am Freitag erneut Strafanzei­ge wegen weiterer Urheberrec­htsverletz­ung gegen Rektor Schiewer bei der Staatsanwa­ltschaft Freiburg erstattet. Wie es in dem von Singler veröffentl­ichten Brief an die Staatsanwa­ltschaft heißt, sei »erneut gegen meinen ausdrückli­chen Willen ein wissenscha­ftliches Gutachten widerrecht­lich« auf der Uni-Homepage veröffentl­icht worden. »Für eine solche Veröffentl­ichung liegt der Universitä­t nicht nur keine Publikatio­nsgenehmig­ung durch mich als verantwort­lichem Autor vor«, schreibt Singler und fordert von der Uni noch ausstehend­e Honorare.

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