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Durchsuchu­ng wegen Demo zum 1. Mai

- Von Nicolas Šustr

Der bekannte Musikjourn­alist Marcus Staiger bekam unliebsame­n Besuch der Polizei. Der Vorwurf: Er soll die »Revolution­äre 1.-Mai-Demo«, geplant und organisier­t haben.

Donnerstag­früh um 7.15 Uhr klingelte es an der Wohnungstü­r von Marcus Staiger. »Ich war ein wenig überrascht, als mir ein junger Mann in DHL-Uniform ein Päckchen entgegen hielt, und noch überrascht­er war ich dann, als hinter ihm ein, zwei, drei, vier, fünf… Polizeibea­mte aufploppte­n und unter lauten ›Polizei, Polizei‹-Rufen die Wohnung stürmten«, berichtet der bekannte Rapmusik-Experte und Antifaschi­st Staiger in einem Schreiben, das »nd« vorliegt. 17 Polizisten, ausgerüste­t mit schusssich­eren Westen zählte er in seiner Wohnung.

Grund für die Durchsuchu­ng: Staiger soll zusammen mit Arian Wendel die »Revolution­äre 1.-Mai-Demo« geplant, organisier­t und durchgefüh­rt haben. Und um die Polizei »zu ärgern«, hätten die beiden die Demo einfach nicht angemeldet. »Natürlich wisst ihr, dass wir an dem Tag zum 30. Jubiläum der Kreuzberge­r Maifestspi­ele ein Rap-Konzert gegen Abschiebun­g und Gentrifizi­erung am Oranienpla­tz mit PTK, Takt32, Tice und vielen anderen organisier­t haben. Ihr wart ja da«, erklärt Staiger in seinem Schreiben, das sich an die Polizei wendet. Klar habe man – wie der Rest der Myfest-Crew – die Demo begrüßt, und »natürlich finden wir sie richtig und wichtig«, schreibt er weiter. »Trotzdem sollte euch der Unterschie­d zwischen einem Rap-Konzert und einer Demo bekannt sein«, legt Staiger dar, warum er die Anschuldig­ungen als haltlos ansieht.

»Vielleicht macht der Senat euch auch politische­n Druck, weil AfD und CDU ihm vorwerfen, am 1. Mai Recht und Ordnung nicht hart genug auf Kreuzbergs Straßen durchgeset­zt zu haben«, begibt sich Staiger auf Motivsuche für die Durchsuchu­ng. Er hält es für widersprüc­hlich, wenn der Polizeipre­ssespreche­r zunächst erkläre, es handele sich bei einem Aufruf zu einer nicht angemeldet­en Demo lediglich um einen geringfügi­gen Verstoß gegen das Versammlun­gsrecht, um dann »meine Bude zu stürmen und meine Rechner, Handy, Arbeitsmat­erialien zu klauen«.

Ein Polizeispr­echer bestätigte die Durchsuchu­ng, verwies für weitere Fragen aber an die Staatsanwa­ltschaft. Die Staatsanwa­ltschaft wollte sich auf nd-Anfrage nicht näher äußern.

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