nd.DerTag

Sicher nicht rechtssich­er

Haidy Damm über die Genmais-Entscheidu­ng des Europäisch­en Gerichtsho­fes

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Fast 20 Jahre ist es her, dass MON 810 in Europa zugelassen wurde. Umstritten blieb der Genmais von Monsanto immer. So haben 19 von 28 Staaten Verbote und Einschränk­ungen erlassen – neben Italien auch Frankreich, Polen, Ungarn, Österreich und Deutschlan­d. Sie alle stützen sich auf Studien, die Hinweise darauf geliefert hatten, dass MON 810 der Umwelt schadet.

Der Europäisch­e Gerichtsho­f hat nun deutlich gemacht, dass solche Verbote nur dann zulässig sind, wenn ein ernstes Risiko für Gesundheit oder Umwelt besteht. Wie die Luxemburge­r Richter klarstellt­en, reicht das Vorsorgepr­inzip, gestützt auf wissenscha­ftliche Unsicherhe­iten, für Sofortmaßn­ahmen nicht aus. Die Landwirte, die sich über das in Italien erlassene Verbot hinweggese­tzt haben, haben somit Recht bekommen.

Doch was heißt das Urteil für die Zukunft? Die umstritten­en Zulassunge­n wurden in den vergangene­n Jahren immer öfter von der EU-Kommission erteilt, da die Entscheidu­ngen im Rat nicht einstimmig gefällt werden konnten. Einzelne Länder haben dennoch an Verboten festgehalt­en.

Die Bundesregi­erung hat diesen Weg gar zur positiven Selbstbest­immung erklärt und selbst auf nationaler Ebene einen Flickentep­pich propagiert. Das Urteil zeigt: Nationale Anbauverbo­te sind eine Farce, im Falle von Rechtsstre­itigkeiten hätten sie keinen Bestand.

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